Hei,
hoffe, dass es auch zu meiner speziellen Frage hier Mitglieder gibt, die hierzu ne Antwort wissen:
Wenn man nach 3 Jahren Beschäftigung in Norge zurück nach Dt. geht und dort zunächst einmal Arbeitslosengeld (AlG I) beantragt, muss man ja bekanntlich 3 Jahre im europäischen Ausland gearbeitet haben und das Formular E301 mitbringen. Wie sieht es nun aber aus, wenn derjenige in den 3 Jahren zwischenzeitlich beurlaubt - nicht arbeitslos - war. Wird das im Formular vom norwegischen Arbeitsamt aufgeführt und falls das so ist, wie wertet das bei Kenntnis davon das deutsche Arbeitsamt?
Tusen takk
Jara