Aufenthaltsgenehmigung auch unbegrenzt?
Aufenthaltsgenehmigung auch unbegrenzt?
Hallo zusammen,
nachdem mir eure Antworten aus dem anderen Thema noch mehr Freude am Auswandern nach Norwegen gemacht haben, habe ich gerade noch ein wenig im Internet recherchiert. Hierbei stieß ich auf udi.no und habe mir die Informationen für eine Aufenthaltsgenehmigung angeschaut... angenommen, ich plane, in Norwegen zu arbeiten (was ich natürlich tue), wäre das dann auch ein Grund für eine Aufenthaltsgenehmigung? Wie lange würde diese gelten? Gibt es auch die Möglichkeit für eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung? Gibt es auch den Fall, dass man nach einer ersten Aufenthaltsgenehmigung wieder ausgewiesen wird (mal davon abgesehen, wenn man straffällig würde... das wäre ja klar)?
Takk,
Thorsten
nachdem mir eure Antworten aus dem anderen Thema noch mehr Freude am Auswandern nach Norwegen gemacht haben, habe ich gerade noch ein wenig im Internet recherchiert. Hierbei stieß ich auf udi.no und habe mir die Informationen für eine Aufenthaltsgenehmigung angeschaut... angenommen, ich plane, in Norwegen zu arbeiten (was ich natürlich tue), wäre das dann auch ein Grund für eine Aufenthaltsgenehmigung? Wie lange würde diese gelten? Gibt es auch die Möglichkeit für eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung? Gibt es auch den Fall, dass man nach einer ersten Aufenthaltsgenehmigung wieder ausgewiesen wird (mal davon abgesehen, wenn man straffällig würde... das wäre ja klar)?
Takk,
Thorsten
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norwegenbus
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- Wohnort: Göttingen , Paris , Vennesla . . . aber eins ist falsch davon
Re: Aufenthaltsgenehmigung auch unbegrenzt?
In der Regel gilt die Aufenthaltserlaubnis so lange wie dein Arbeitsvertrag , maximal beim ersten mal 5 Jahre , Verlängerung bei exixtierendem Arbeitsvertrag i.d.R. kein Problem . . .
Nettopp:Ikke i dag !
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Julia
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Re: Aufenthaltsgenehmigung auch unbegrenzt?
Nach einer gewissen Anzahl Jahre im Land (7, 10?) kann man die sog. bosettelsestillatelse beantragen (falls man nicht die Staatsbürgerschaft wechseln möchte) - die gilt dann unbegrenzt.
Re: Aufenthaltsgenehmigung auch unbegrenzt?
Das ist nicht richtig, Julia. Eine normale Arbeitsgenehmigung gibt keine Grundlage fuer eine Bosettingstillatelse.
Ich bin seit 10 Jahren hier und kriege jetzt immer 5 Jahre, weil ich fest angestellt bin.
Solange du genug Geld hast, um fuer deinen Unterhalt aufzukommen, kriegst du ohne Probleme eine Aufenthaltsgenehmigung. Man kann dich nur wieder raus schmeissen, wenn du z. B. kriminell wirst.
Ich bin seit 10 Jahren hier und kriege jetzt immer 5 Jahre, weil ich fest angestellt bin.
Solange du genug Geld hast, um fuer deinen Unterhalt aufzukommen, kriegst du ohne Probleme eine Aufenthaltsgenehmigung. Man kann dich nur wieder raus schmeissen, wenn du z. B. kriminell wirst.
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pannekakelansk
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Re: Aufenthaltsgenehmigung auch unbegrenzt?
Hei Imsewims.
Doch tut sie - so wie ich es neulich (also so vor drei vier Tagen) auf den UDI-Seiten gelesen habe zumindest. Nur muß die Bosettningstillatse extra beantragt werden und man muß eben ein paar Jahre im Land gelebt haben und darf dann auch drei Jahre lang nicht mehr als insgesamt 3 Monate außer Landes gewesen sein, es sei denn man hat einen entsprechend gefragten Job der das erfordert, dann können da Ausnahmen gemacht werden. Du kriegst nur leider die Bosett. nicht automatisch mit der x. Aufenthaltsgenehmigungsverlängerung und ein bißchen Geld möchten die dafür auch noch haben (ich glaube es waren 2000 NOK).
Wenn ich den Text [url=http://www.udi.no/templates/Tema.aspx?id=7245
hier [/url] gerade richtig verstanden habe, kannst Du eine Bosett. nicht allein auf Grundlage deiner AG als EU/EFTA-Bürger beantragen, sondern mußt eben auch noch die anderen Bedingungen erfüllen.
Oder verstehe ich den Text jetzt grundlegend falsch? Dann möge mich jemand eines besseren belehren
Hilser
Pannekakelansk[/url]
Doch tut sie - so wie ich es neulich (also so vor drei vier Tagen) auf den UDI-Seiten gelesen habe zumindest. Nur muß die Bosettningstillatse extra beantragt werden und man muß eben ein paar Jahre im Land gelebt haben und darf dann auch drei Jahre lang nicht mehr als insgesamt 3 Monate außer Landes gewesen sein, es sei denn man hat einen entsprechend gefragten Job der das erfordert, dann können da Ausnahmen gemacht werden. Du kriegst nur leider die Bosett. nicht automatisch mit der x. Aufenthaltsgenehmigungsverlängerung und ein bißchen Geld möchten die dafür auch noch haben (ich glaube es waren 2000 NOK).
Wenn ich den Text [url=http://www.udi.no/templates/Tema.aspx?id=7245
hier [/url] gerade richtig verstanden habe, kannst Du eine Bosett. nicht allein auf Grundlage deiner AG als EU/EFTA-Bürger beantragen, sondern mußt eben auch noch die anderen Bedingungen erfüllen.
Oder verstehe ich den Text jetzt grundlegend falsch? Dann möge mich jemand eines besseren belehren
Hilser
Pannekakelansk[/url]
Re: Aufenthaltsgenehmigung auch unbegrenzt?
hm... ich glaube, du hast da was missverstanden...
von http://www.udi.no/templates/Tema.aspx?id=7245#EU
"Regler for EU/EØS/EFTA-borgere
Er du EU/EØS/EFTA-borger og vil søke om bosettingstillatelse, gjelder de samme krav for deg som for øvrige søkere. Det vil si at dersom du vil søke om bosettingstillatelse må du ha en tillatelse som danner grunnlag for bosettingstillatelse (arbeids- og oppholdstillatelse etter EU/EØS/EFTA-regelverket danner ikke grunnlag for bosettingstillatelse)."
und "øvrige søkere" muessen diese Bedingungen erfuellen:
"Krav til sammenhengende botid i Norge
For å få innvilget bosettingstillatelse, må du i regelen ha bodd sammenhengende i Norge i tre år. I disse tre årene må du ha hatt en type oppholds- eller arbeidstillatelse som danner grunnlag for bosettingstillatelse. Dette omfatter blant annet deg som har fått innvilget asyl, opphold på humanitært grunnlag, familieinnvandring eller spesialisttillatelse.
Krav til vandel
Krav til gjennomført opplæring i norsk og samfunnslære"
Kurz auf Deutsch (fuer die, die kein Norwegisch kønnen): Leute, aus der EU, die nur "normale" Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung haben, kønnen keine Bosettingstillatelse beantragen. Eine Aufenthaltsgenehmigung, die fuer eine Bosettingstillatelse gilt ist z. B. Asyl aus humanitæren Gruenden, Familieeinwanderung oder "Spezialistengenehmigung". Als Deutscher muss man mit anderen Worten einen Norweger heiraten oder die "Spezialistengenehmigung" haben.
Kostet 800 nok.
von http://www.udi.no/templates/Tema.aspx?id=7245#EU
"Regler for EU/EØS/EFTA-borgere
Er du EU/EØS/EFTA-borger og vil søke om bosettingstillatelse, gjelder de samme krav for deg som for øvrige søkere. Det vil si at dersom du vil søke om bosettingstillatelse må du ha en tillatelse som danner grunnlag for bosettingstillatelse (arbeids- og oppholdstillatelse etter EU/EØS/EFTA-regelverket danner ikke grunnlag for bosettingstillatelse)."
und "øvrige søkere" muessen diese Bedingungen erfuellen:
"Krav til sammenhengende botid i Norge
For å få innvilget bosettingstillatelse, må du i regelen ha bodd sammenhengende i Norge i tre år. I disse tre årene må du ha hatt en type oppholds- eller arbeidstillatelse som danner grunnlag for bosettingstillatelse. Dette omfatter blant annet deg som har fått innvilget asyl, opphold på humanitært grunnlag, familieinnvandring eller spesialisttillatelse.
Krav til vandel
Krav til gjennomført opplæring i norsk og samfunnslære"
Kurz auf Deutsch (fuer die, die kein Norwegisch kønnen): Leute, aus der EU, die nur "normale" Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung haben, kønnen keine Bosettingstillatelse beantragen. Eine Aufenthaltsgenehmigung, die fuer eine Bosettingstillatelse gilt ist z. B. Asyl aus humanitæren Gruenden, Familieeinwanderung oder "Spezialistengenehmigung". Als Deutscher muss man mit anderen Worten einen Norweger heiraten oder die "Spezialistengenehmigung" haben.
Kostet 800 nok.
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pannekakelansk
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Re: Aufenthaltsgenehmigung auch unbegrenzt?
Hei Imsewims.
Hast gewonnen, ich hab den Part mit den unterschiedlichen Typen Aufenthaltsgenehmigung schlicht überlesen.
Na dann hilft alles nix und es ist warten auf die Staatsbürgerschaft angesagt
die gibt es wenigstens auch für Leute mit EU-Aufenthaltsgenehmigung 
Ha det
Pannekakelansk
Hast gewonnen, ich hab den Part mit den unterschiedlichen Typen Aufenthaltsgenehmigung schlicht überlesen.
Na dann hilft alles nix und es ist warten auf die Staatsbürgerschaft angesagt
Ha det
Pannekakelansk
Re: Aufenthaltsgenehmigung auch unbegrenzt?
Schade, aber dann scheint es zu stimmen, was uns die Polizei bei unserer Verlängerung im letzten Jahr mitgeteilt hat. Merkwürdig finde ich es aber trotzdem.Imsewims hat geschrieben:arbeids- og oppholdstillatelse etter EU/EØS/EFTA-regelverket danner ikke grunnlag for bosettingstillatelse."
Gruss
Jesco
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snowstorm
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Re: Aufenthaltsgenehmigung auch unbegrenzt?
Das finde ich auch ziemlich seltsam. Wann kommt man denn dann in den Genuss einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung? Oder geht es sozusagen von der Befristung direkt zur Staatsbürgerschaft???
Gruss Patricia
Gruss Patricia
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Julia
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Re: Aufenthaltsgenehmigung auch unbegrenzt?
Komisch, weil mein Chef hat eine bosettelsestillatelse. Niederlandische Staatsbürgerschaft und seit 20 Jahren im Land 8er hat die aber auch schon länger).
Naja, ich werd's bald rausfinden, denn ich habe seit meiner letzten Verlängerung geheiratet. Spannend zu sehen, wie das den Fall beeinflusst. Denn ich hatte nicht vor, wieder zu verlängern, sondern das nächste Mal die bosettelsestillatelse in Angriff zu nehmen.
Naja, ich werd's bald rausfinden, denn ich habe seit meiner letzten Verlängerung geheiratet. Spannend zu sehen, wie das den Fall beeinflusst. Denn ich hatte nicht vor, wieder zu verlängern, sondern das nächste Mal die bosettelsestillatelse in Angriff zu nehmen.
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Uwe
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Re: Aufenthaltsgenehmigung auch unbegrenzt?
Bringt eine bosettelsestillatelse denn Vorteile - ausser dass sie zeitlich unbefristet ist im Gegensatz zu einer blossen Aufenthaltserlaubnis?
Steuerliche/Versicherungstechnische/Hauskauf-Vorteile?
Imsewims schrieb:
"oder die "Spezialistengenehmigung" haben.
Kostet 800 nok."
Falls ja, muss man wirklich nur 800 NOK hinlegen, um sich eine spesialisttillatelse anstelle der EU-Oppholdstillatelse "kaufen" zu kønnen? Ist ja lustig was man sich fuer Geld alles so kaufen kann
Gruesse aus Bodø,
Uwe
Steuerliche/Versicherungstechnische/Hauskauf-Vorteile?
Imsewims schrieb:
"oder die "Spezialistengenehmigung" haben.
Kostet 800 nok."
Falls ja, muss man wirklich nur 800 NOK hinlegen, um sich eine spesialisttillatelse anstelle der EU-Oppholdstillatelse "kaufen" zu kønnen? Ist ja lustig was man sich fuer Geld alles so kaufen kann
Gruesse aus Bodø,
Uwe
Re: Aufenthaltsgenehmigung auch unbegrenzt?
nene! Kostet 800 nok fuer eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen!
Ich bin auch keine udi-Spezialist. Reime mir nur zusammen, was ich da so lese und was man mir fuer meinen Fall ræt.
Julia: du musst erst mal "familieinnvandring" suchen und dann nach einem Jahr (zumindest brauche ich nur 1 Jahr) kannst du Bosettingstillatelse bekommen. Kommt drauf an, wie lange du schon im Land bist.
Ansonsten gibt die Bosettingstillatelse keine Vorteile. Ausser, wenn man sich von dem Ehepartner trennt. Nach 3 Jahren im Land, kann man dann nicht mehr rausgeschmissen werden.
Ich bin auch keine udi-Spezialist. Reime mir nur zusammen, was ich da so lese und was man mir fuer meinen Fall ræt.
Julia: du musst erst mal "familieinnvandring" suchen und dann nach einem Jahr (zumindest brauche ich nur 1 Jahr) kannst du Bosettingstillatelse bekommen. Kommt drauf an, wie lange du schon im Land bist.
Ansonsten gibt die Bosettingstillatelse keine Vorteile. Ausser, wenn man sich von dem Ehepartner trennt. Nach 3 Jahren im Land, kann man dann nicht mehr rausgeschmissen werden.
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Julia
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Re: Aufenthaltsgenehmigung auch unbegrenzt?
Lange genugImsewims hat geschrieben:Julia: du musst erst mal "familieinnvandring" suchen und dann nach einem Jahr (zumindest brauche ich nur 1 Jahr) kannst du Bosettingstillatelse bekommen. Kommt drauf an, wie lange du schon im Land bist.
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Uwe
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Re: Aufenthaltsgenehmigung auch unbegrenzt?
@Imsewims: Danke für die Antwort. Aber für eine einfache EU-oppholdstillatelse oder deren Verlängerung mussten weder meine Familienangehörigen noch ich selbst bisher was bezahlen. Diesmal haben wir aber nur eine oppholdstillatelse in Briefform bekommen, kein Lichtbildausweis. Muss man fuer letzteren inzwischen bezahlen?
Schöne Grüße,
Uwe
Schöne Grüße,
Uwe
Re: Aufenthaltsgenehmigung auch unbegrenzt?
Es ist relativ neu, dass man bezahlen muss. Ich hab auch noch nie bezahlt, aber nur, weil ich bis gerade eine 5-jæhrige Aufenthaltsgenehmigung hatte.
Keine Ahnung, warum du nicht so einen Pass gekriegt hast. Hast du auch keinen Stempel in deinen Pass gekriegt?
Keine Ahnung, warum du nicht so einen Pass gekriegt hast. Hast du auch keinen Stempel in deinen Pass gekriegt?