Was mich nur stört ist, daß ich das nicht machen darf!
Warum darf ich keine Alternativ-Reisende hinschicken ?
Was Mario schreibt hört sich so an, als würde Colorlinie einfach jemand anderen kostenlos aufs Schiff lassen. So wird das aber nicht sein. Die kassieren nochmal. Ich dagegen habe mich sogar bereit erklärt, den Kaufpreis lieber einem guten Zweck zukommen zu lassen.
Aber ich hab jetzt genug davon. Ich klink mich jetzt auch hier raus und melde mich nur noch, wenn etwas tatsächlich passiert.
Ärger mit Sparpaket Colorline
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EuraGerhard
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Re: Ärger mit Sparpaket Colorline
Hallo Torxuser,torxuser hat geschrieben:Was mich nur stört ist, daß ich das nicht machen darf!
Warum darf ich keine Alternativ-Reisende hinschicken ?
Was Mario schreibt hört sich so an, als würde Colorlinie einfach jemand anderen kostenlos aufs Schiff lassen. So wird das aber nicht sein.
ich verstehe ja, dass Dich das stört. Doch das sind nun mal die Bedingungen, die Du bei der Buchung anerkannt hast.
Natürlich wird Colorline den Platz nicht kostenlos vergeben. Ist ja bei Fluglinien auch so üblich, egal ob Billig oder Linie. Wenn jemand zu spät kommt, wird sein Platz (gegen Bezahlung, versteht sich) per Warteliste weitergegeben. Wenn das Ticket dann noch dazu nicht umbuchbar ist, dann verfällt es ersatzlos.
MfG
Gerhard
Früher war (fast) alles schlimmer.
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uteligger
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Re: Ärger mit Sparpaket Colorline
Moin.
Schon mal überlegt, was alles bei einer Buchung einer Passage im Hintergrund bei der Reederei abläuft, dass bei der Buchung einer Fährpassage nicht nur die die Namen und Geburtsjahr der Passagiere abgefragt wird? Das wandert alles in irgendeinem Rechner mit den dazugehörigen Reisedaten zur Buchungsbestätigung, Kapazitätsauslastung des Schiffes, Personaldisposition, Druck von Fährtickets, Fakturierung usw. bis hin zur Order für irgendwelche Frikadellen fürs Catering.
Die Passagierdaten wandern zu irgendwelchen Behörden ( nur zum Zoll ? ), weil nach dem ISPS-Code ( International Ship and Port Facility Security ) die Reedereien dazu verpflichtet sind.
Wer, wie in diesem Fall, Color Line, Billigtickets anbietet, aber in den Vertragsbedingungen klarstellt, keine Umbuchung, keine Übertragung auf andere Personen, keine Rückerstattung des gezahlten Betrages, hat sicher auch seine Gründe, der interne Aufwand und die resultierenden Kosten spielen sicher eine Rolle. Die Buchung wird einmal angefasst. Jede Änderung kostet Zeit und Geld.
Lohnend wäre sicher auch, sich ein ganzes Kontigent an Superspar-Paketen zu sichern, auch zu bezahlen, das Kontigent an Billigtickets bei der Reederei auf Null zu reduzieren und mit Aufschlag über die bekannten Kanäle zu veräußern. Den Rest, den man nicht los wird, storniert man einfach und bekommt das Geld zurück. Aber das funktioniert ja nicht, siehe Geschäftsbedingungen.
Ich habe eben noch mal geschaut. Bei heutiger Buchung kostet das Ticket für 2 Personen und PKW am 24.6., Abfahrt 20h30 ( um 22h fährt die nie ) und Rückfahrt am 9.07. mit der Silvia Ana satte 450 Euro inkl. Internetbuchungsrabatt. Das ist Marktwirtschaft. Angebot und Nachfrage.
Hilsen
Uteligger
Schon mal überlegt, was alles bei einer Buchung einer Passage im Hintergrund bei der Reederei abläuft, dass bei der Buchung einer Fährpassage nicht nur die die Namen und Geburtsjahr der Passagiere abgefragt wird? Das wandert alles in irgendeinem Rechner mit den dazugehörigen Reisedaten zur Buchungsbestätigung, Kapazitätsauslastung des Schiffes, Personaldisposition, Druck von Fährtickets, Fakturierung usw. bis hin zur Order für irgendwelche Frikadellen fürs Catering.
Die Passagierdaten wandern zu irgendwelchen Behörden ( nur zum Zoll ? ), weil nach dem ISPS-Code ( International Ship and Port Facility Security ) die Reedereien dazu verpflichtet sind.
Wer, wie in diesem Fall, Color Line, Billigtickets anbietet, aber in den Vertragsbedingungen klarstellt, keine Umbuchung, keine Übertragung auf andere Personen, keine Rückerstattung des gezahlten Betrages, hat sicher auch seine Gründe, der interne Aufwand und die resultierenden Kosten spielen sicher eine Rolle. Die Buchung wird einmal angefasst. Jede Änderung kostet Zeit und Geld.
Lohnend wäre sicher auch, sich ein ganzes Kontigent an Superspar-Paketen zu sichern, auch zu bezahlen, das Kontigent an Billigtickets bei der Reederei auf Null zu reduzieren und mit Aufschlag über die bekannten Kanäle zu veräußern. Den Rest, den man nicht los wird, storniert man einfach und bekommt das Geld zurück. Aber das funktioniert ja nicht, siehe Geschäftsbedingungen.
Ich habe eben noch mal geschaut. Bei heutiger Buchung kostet das Ticket für 2 Personen und PKW am 24.6., Abfahrt 20h30 ( um 22h fährt die nie ) und Rückfahrt am 9.07. mit der Silvia Ana satte 450 Euro inkl. Internetbuchungsrabatt. Das ist Marktwirtschaft. Angebot und Nachfrage.
Hilsen
Uteligger
Jeg vandrer ikke fordi jeg vil bli yngre – men fordi jeg vil bli eldre.
Hvor utgangspunktet er galest, er resultatet ofte orginalest
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ChristianAC
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Re: Ärger mit Sparpaket Colorline
Moin Moin
Ich möchte mal über unseren "Ärger" mit der Color-Line berichten
Als wir unser Superspar-Packet mir 3 Pers. 1 Auto gebucht haben, war noch nicht
klar, daß wir einen pelzigen Genossen mit in den Winterurlaub (22.12 - 01.01) nehmen
werden. Tja.....nur kam es doch schneller als gedacht.
Eigentlich sehen die Bedingungen des Superspar-Packetes ja keinerlei Änderungen vor, aber
man hat sich doch in Kiel sehr bemüht und richtig ins Zeug gelegt und nun darf unser pelziger
Freund für insgesamt 14 Euro doch noch mitfahren
Es Grüßen
Christian, Britta & Nanuk

Ich möchte mal über unseren "Ärger" mit der Color-Line berichten
Als wir unser Superspar-Packet mir 3 Pers. 1 Auto gebucht haben, war noch nicht
klar, daß wir einen pelzigen Genossen mit in den Winterurlaub (22.12 - 01.01) nehmen
werden. Tja.....nur kam es doch schneller als gedacht.
Eigentlich sehen die Bedingungen des Superspar-Packetes ja keinerlei Änderungen vor, aber
man hat sich doch in Kiel sehr bemüht und richtig ins Zeug gelegt und nun darf unser pelziger
Freund für insgesamt 14 Euro doch noch mitfahren
Es Grüßen
Christian, Britta & Nanuk

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Knuffel
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Re: Ärger mit Sparpaket Colorline
@ Christian
Du hast ja den Reisepreis dadurch erhöht, wenn man mehr Geld bekommt ist man immer kulanter. Ausserdem hättest Du den Hund ja auch regulär buchen können.
Du hast ja den Reisepreis dadurch erhöht, wenn man mehr Geld bekommt ist man immer kulanter. Ausserdem hättest Du den Hund ja auch regulär buchen können.
Re: Ärger mit Sparpaket Colorline
So, nun gibt es wirklich etwas neues. Ich hatte ja die Schlichtungsstelle Mobilität bemüht, sich mal mit dem Fall zu befassen.torxuser hat geschrieben:
Aber ich hab jetzt genug davon. Ich klink mich jetzt auch hier raus und melde mich nur noch, wenn etwas tatsächlich passiert.
Dort wurde nun nach langer Zeit festgestellt, daß das Super-Sparpaket ein Vertrag gemäß dem deutschen Pauschalreisegesetz §651 BGB ist.
Somit steht mir das dort formulierte Recht auf Rücktritt oder Benennung von Ersatzreisenden zu. Im Falle des Rücktritts darf der Veranstalter "angemessene" Stornierungsgebühren verlangen. Abweichende Vereinbarungen (AGB) dürfen den Reisenden nicht benachteiligen.
Re: Ärger mit Sparpaket Colorline
Bezüglich der "angemessenen Stornierungsgebühren" habe ich folgendes gefunden:
Wie hoch ist die Entschädigung des Reiseveranstalters bei Reiserücktritt?
Im Falle des Reiserücktritts und damit der Kündigung des Reisevertrages kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Wie hoch die Entschädigung ist, können Sie meistens den allgemeinen Reisebedingungen entnehmen. Diese werden jedoch nur dann wirksam, wenn Sie Ihnen anläßlich der Buchung der Reise übergeben wurden oder Sie in sonstiger Weise die Möglichkeit hatten, von den Reisebedingungen Kenntnis zu nehmen.
Wichtig ist: die pauschale Entschädigung des Reiseveranstalters muss angemessen sein. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat 1982 folgende Richtsätze aufgestellt (NJW 1982, 2198):
Tage vor Reisebeginn
Höhe der Entschädigung
bis 30. Tage vor Reisebeginn 4 % des Reisepreises
28. - 22. Tag vor Reisebeginn 8 % des Reisepreises
21. - 15. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
14. - 7. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
6 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
Bei den Entschädigungen handelt es sich um unverbindliche Richtwerte, die von einzelnen Gerichten sowohl unter- wie überschritten werden können.
Sollte der Reiseveranstalter eine unangemessese hohe Entschädigung fordern, ist es anzuraten sich bei einem Anwalt rechtlich beraten zu lassen, um ggf. Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Für eventuellen rechtlichen Rat und Hilfe stehen wir Ihnen dabei gerne zur Verfügung. Bei Vorlage der Reiseunterlagen und einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes kann schon in einer ersten anwaltlichen Beratung geklärt werden, wie die Erfolgsaussichten für den Falf aussehen, dass Sie Ihr Recht gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen wollen.
Wie hoch ist die Entschädigung des Reiseveranstalters bei Reiserücktritt?
Im Falle des Reiserücktritts und damit der Kündigung des Reisevertrages kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Wie hoch die Entschädigung ist, können Sie meistens den allgemeinen Reisebedingungen entnehmen. Diese werden jedoch nur dann wirksam, wenn Sie Ihnen anläßlich der Buchung der Reise übergeben wurden oder Sie in sonstiger Weise die Möglichkeit hatten, von den Reisebedingungen Kenntnis zu nehmen.
Wichtig ist: die pauschale Entschädigung des Reiseveranstalters muss angemessen sein. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat 1982 folgende Richtsätze aufgestellt (NJW 1982, 2198):
Tage vor Reisebeginn
Höhe der Entschädigung
bis 30. Tage vor Reisebeginn 4 % des Reisepreises
28. - 22. Tag vor Reisebeginn 8 % des Reisepreises
21. - 15. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
14. - 7. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
6 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
Bei den Entschädigungen handelt es sich um unverbindliche Richtwerte, die von einzelnen Gerichten sowohl unter- wie überschritten werden können.
Sollte der Reiseveranstalter eine unangemessese hohe Entschädigung fordern, ist es anzuraten sich bei einem Anwalt rechtlich beraten zu lassen, um ggf. Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Für eventuellen rechtlichen Rat und Hilfe stehen wir Ihnen dabei gerne zur Verfügung. Bei Vorlage der Reiseunterlagen und einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes kann schon in einer ersten anwaltlichen Beratung geklärt werden, wie die Erfolgsaussichten für den Falf aussehen, dass Sie Ihr Recht gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen wollen.
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the-sun
- NF-Stammbesucher

- Beiträge: 644
- Registriert: Do, 15. Jul 2004, 20:36
- Wohnort: Vennesla, Norwegen
- Kontaktdaten:
Re: Ärger mit Sparpaket Colorline
Klingt auf jeden Fall interessant.
Die Frage ist jetzt noch, wenn ich dieses Sparpaket von der norwegischen Seite aus buche, ob dann die gleichen Regeln gelten? Aber vermutlich nicht, weil es sich dann eben nicht mehr um deutsches Recht sondern um norwegisches handelt?.
Wobei mich eh wundert, dass sich dann ja das gleiche Ticket mit zwei verschiedenen rechten bemessen læsst????
verwirrte Grüsse, Britta
Die Frage ist jetzt noch, wenn ich dieses Sparpaket von der norwegischen Seite aus buche, ob dann die gleichen Regeln gelten? Aber vermutlich nicht, weil es sich dann eben nicht mehr um deutsches Recht sondern um norwegisches handelt?.
Wobei mich eh wundert, dass sich dann ja das gleiche Ticket mit zwei verschiedenen rechten bemessen læsst????
verwirrte Grüsse, Britta
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