Heli hat geschrieben:wie schon oft hier diskutiert, wirst Du feststellen müssen, daß es keine Lösung für Dein Problem gibt. Im Regelfall trägt man bis zu 2 Jahren keine Konsequenzen bei einer Kontrolle. Aber die Verzollung ist für Arbeitnehmer in Norwegen unumgänglich.
Warum nur fuer Arbeitnehmer? Was ist, wenn man ein deutsches Auto hat und arbeitslos ist bzw. noch nie in N. gearbeitet hat
Als tourist darf man nur eine begrenzte zeit (entweder 3 oder 6 monate) mit dem dt. auto in N fahren.
Ob man arbeitnehmer ist oder nicht, spielt keine rolle. Ist man in N gemeldet gelten die gleichen rechte und pflichten.
Ein arbeitnehmer mit einen befristeten arbeitsvertrag (1 jahr, max. 2 jahre) kann eine ausnahmegenemigung bekommen, mit welcher er in diesen befristeten zeitraum mit dem dt. auto in N fahren darf.
Ein nichtarbeitnehmer hat es eher schwer zu dokumentieren das er sich nur ein jahr i N aufhalten will. (evt. mit ein studium von diesem zeitraum,...)