Dann hat der Zahnarzt die Gebührennummern 205 und 207 in Rechnung gestellt. (Und die Beratung nach GOZ-Nr. 1)Brandi hat geschrieben:Da haste entweder Glasionomerzement oder Amalgam bekommen. Glasionomerzement ist Mist und Amalgam ist ein guten Material, will aber keiner haben. Ich habe die Preise für Kompositfyllungen (Plastik) nicht mehr genau im Kopf aber da kommt an Zuzahlung mindestens das drauf was Du da insgesamt bezahlt hast. 2 und mehrflächige Füllungen sind übrigends am besten mit Amalgam oder Gold- bzw. Keramikinlays versorgt. :)isbjörn hat geschrieben:@Brandi:
So, habe gerade meine Unterlagen vom FA aus D zurückerhalten, und siehe da:
"Rechnung vom 28.04.05:
Beratung 10,72 €
Füllung einflächig 19,40 €
Füllung zweiflächig 27,16 €."
Es gibt also durchaus günstige ZÄ in D und mit meinen ca. 30 € für ´ne Füllung lag ich nicht falsch. Geht natürlich teurer.
Hilsen
isbjörn
205=einflächige Füllung, 207 = zweifkächige Füllung
209 wäre die dreiflächige Füllung (38,80),
Nr. 211 mehr als dreiflächig (49,15 Euro)
Hier handelt es sich um "normale" Füllungen mit Kunststoff, Amalgam o.ä.. Es können mehrere Füllungen an einem Zahn berechnet werden!
(-Kompositfüllungen werden wegen des erhöhten Aufwandes mit einem erhöhten Steigerungsfaktor berechnet oder auch mit einer der folgenden Inlaypositionen -analog- berechnet.)
Nr. 215 = einflächig (71,14),
Nr. 216 = zweiflächig 106,08)
und
217 = mehr als zweiflächig (155,23 Euro).
Bei Einlagefüllungen fallen in jedem Fall Materialkosten an (Keramik Edelmetall...).
Das der Zahnarzt diese Leistungen AUSSLIEßLICH BERECHNET, ist eher nicht der Fall. Es fallen Leistungen, wie Untersuchung (Nr. 001 = 12,93), Präparieren einer Kavität, manchmal noch ein Stiftaufbau, Vitalitätsprüfungen, Wurzelbehandlungen etc.............. an.
Bei 30 Euro ist man eher ein "kleiner" Patient und hat einen bescheidenen Zahnarzt. :wink: