Urlaubanspruch in Norwegen

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Jensen
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Urlaubanspruch in Norwegen

Beitrag von Jensen »

Hallo zusammen,

Wer kann mir sagen ,wie der Urlaubsanspruch in Norwegen geregelt ist (privat und staatlich)?
Ist es richtig, daß der erarbeitete Urlaubsanspruch des vorherigen Jahres im nächsten Jahr genommen werden kann? :-?
Mit freundlichen Grüßen
Jensen
uteligger
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Re: Urlaubanspruch in Norwegen

Beitrag von uteligger »

Hei,

Overføring av ferie
Man kan avtale overføring av inntil to ukers ferie til påfølgende ferieår. Det kan også inngås skriftlig avtale om avvikling av forskuddsferie.

Ferie som ikke er avviklet og ikke er overført til neste ferieår, bortfaller.

viel Spaß beim lesen:
http://www.arbeidstilsynet.no/info/tema/ferie.html
:faq:
Gruß
uteligger
Jeg vandrer ikke fordi jeg vil bli yngre – men fordi jeg vil bli eldre.
Hvor utgangspunktet er galest, er resultatet ofte orginalest
Karsten
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Re: Urlaubanspruch in Norwegen

Beitrag von Karsten »

Hei uteligger,

schreib hier doch bitte auf deutsch, nicht jeder kann Norwegisch. :puppydogeyes:

Gruß, Karsten
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Ruut-wieß kritt mer ahnjeboore, en die Weech erinnjelaat,
wer en dä Südkurv opjewaaße, dä blieht ruut-wieß bess en et Jraav.
Martin Schmidt
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Re: Urlaubanspruch in Norwegen

Beitrag von Martin Schmidt »

Hei,
da fällt mir ein, könnt ihr mir mal erklären, wie das mit dem Urlaubsgeld in Norwegen gereglt ist? Das hab ich bislang noch nicht so recht begriffen. Die Regelung schien mir iregndwie zu verworren, aber ev. hab ich ja auch nur was falsch verstanden ...

Danke,
Martin
Gast

Re: Urlaubanspruch in Norwegen

Beitrag von Gast »

Hei,

Da kann ich doch weiterhelfen :lol:
Das Folgende gilt für staatliche Betriebe:
Seit 2002 gibt es 25 Urlaubstage für Arbeitnehmer (bis 2000: 21 Tage, 2001: 23 Tage). Diese sollten auch in dem entsprechenden Jahr genommen werden. Nicht genommene Urlaubstage können - auf Antrag - ins nächste Jahr mitgenommen werden und müssen bis spätestens Anfang Juni genommen werden.
Anspruch auf Urlaub hat jeder Arbeitnehmer, auch der, der im Jahr zuvor nicht gearbeitet hat! Anders ist das mit dem Urlaubsgeld (feriepenger). Die Grundlage für das Urlaubsgeld ist das Bruttogehalt des Vorjahres (aber nicht alle Zulagen werden da mit eingerechnet, z.B. Reisekostenerstattung u.ä. wird abgezogen). Vom Bruttogehalt bekommt man dann 12 % als Urlaubsgeld ausgezahlt. Hat man im Vorjahr nicht oder nur teilweise gearbeitet, kann man zwar Urlaub bekommen, aber dann unbezahlt, bzw. mit entsprechend weniger Urlaubsgeld.

Hilsen
Susanne :P
Susanne
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Re: Urlaubanspruch in Norwegen

Beitrag von Susanne »

oops :oops:

der Gast war ich...
hatte vergessen, mich einzuloggen...

Susanne
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Re: Urlaubanspruch in Norwegen

Beitrag von Susanne »

Noch eine Anmerkung:
Man kann maximal 10 Urlaubstage - nach Antrag - ins nächste Jahr mitnehmen!
Martin Schmidt
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Re: Urlaubanspruch in Norwegen

Beitrag von Martin Schmidt »

Anonymous hat geschrieben: Die Grundlage für das Urlaubsgeld ist das Bruttogehalt des Vorjahres (aber nicht alle Zulagen werden da mit eingerechnet, z.B. Reisekostenerstattung u.ä. wird abgezogen). Vom Bruttogehalt bekommt man dann 12 % als Urlaubsgeld ausgezahlt. Hat man im Vorjahr nicht oder nur teilweise gearbeitet, kann man zwar Urlaub bekommen, aber dann unbezahlt, bzw. mit entsprechend weniger Urlaubsgeld.
Danke, Susanne. Jetzt hab ich es begriffen :D
Viele Grüße von
Martin :super:
Angela
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Re: Urlaubanspruch in Norwegen

Beitrag von Angela »

Das Urlaubsgeld wird im Juni ausgezahlt und ist steuerfrei! (Prima, daß dieses Thema hier aufgegriffen wird - ich bin damals ganz böse reingefallen...)
Arne.R.
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Re: Urlaubanspruch in Norwegen

Beitrag von Arne.R. »

Mir hat jetzt einer der es eigentlich wissen muss (Ziviløkonom, Finanz- und Steuerberater) erzaehlt, dass das nur vorlaeufig steuerfrei sei, genau wie das Dezembergehalt, wo man ja nur die Haelfte Steuern zahlt.

Wenn du naemlich im folgenden Jahr deine selvangivelse machst, musst du das nachversteuern.....

Jedenfalls hat der mir das so erzaehlt. Ich mach das ja jetzt zum ersten Mal, bin da also auch Newbie :-).

Gruss,
Arne
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