Todo bei Praktikum

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oslojan
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Todo bei Praktikum

Beitrag von oslojan »

Sorry aber muss jetzt hier noch mal nachfragen .. habe heute schon recht viel rumgestöbert aber bin noch nicht ganz schlau geworden.

Ich fange im März mit einem 6 monatigem Praktikum an:

Dazu ein paar (hoffentlich schon etwas gut formulierte) Fragen meinerseits.

Mein Arbeitgeber sagte zu mir ich bräuchte eine "ansettelesbevis(mploycard) for EØS/EFTA citizen's" ist das die Arbeitserlaubnis??

Wenn ja, dann

1) Arbeitserlaubnis:
Bekomme ich beim UDI, habe die benötigten Formulare schon runtergeladen, werde diese Ausfüllen bzw. ausfüllen lassen (vom AG), lege Passbild und Kopie des Ausweises bei und schick das dem UDI, bzw. frage meinen Arbeitgeber ob er das für mich machen kann.

2) Steuerkarte
Kann ich erst beantragen wenn ich meine Arbeitserlaubnis habe

3) Auto Einfuhr
Dürfte ja wenn ich meinen befristeten Vertrag vorzeige kein Problem sein

4) Krankenversicherung
Würdet ihr mir empfehlen neben meiner normalen Krankenversicherung auch eine längeerfristige Auslandsversicherung abzuschließen (kostet so ca. 90 €)?

Vielen vielen Dank, ich weiß das meistesteht hier schon irgendwie, aber ich komme etwas durcheinander mit Praktikanten und Auswanderern :)
Alsterix
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Re: Todo bei Praktikum

Beitrag von Alsterix »

Da habe ich zunächst eine Gegenfrage :
Bezahlt Dir der Arbeitgeber überhaupt etwas, oder nur Kost und Logis ?
Steuerkarte brauchst Du ja nur wenn es ein zu versteuerndes Einkommen gibt.
Wenn es das aber gibt bist Du auch automatisch in Norwegen krankenversichert.

Eine Arbeitserlaubnis brauchst Du sowieso nicht, vorausgesetzt Du hast die Staatsbürgerschaft eines EFTA(EOS)- oder (Alt-)EU-Landes.
Generell brauchst Du die nur wenn Du von außerhalb des EU/EOS-Bereichs kommst; etwas trickreich wird es wenn Du aus einem der 10 jüngsten Beitrittsländer der EU kommst, trifft hier aber ja wohl nicht zu.
Gemeint ist wohl umgekehrt der Nachweis (Bescheinigung) des Arbeitgebers über die Beschäftigung. Die brauchst Du nämlich für eine Aufenthaltserlaubnis und das ist es was Du beim UDI beantragen mußt.



alsterix
Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. (Erich Fried)

Kultur ist, wenn man aus dem Schädel seines Feindes eine hübsche Trinkschale anfertigt,
Zivilisation, wenn man dafür ins Gefängnis kommt.

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pannekakelansk
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Re: Todo bei Praktikum

Beitrag von pannekakelansk »

Hei.
Zum Punkt Steuerkarte:
Nicht warten bis die Aufenthaltsgenehmigung da ist, sondern - so Dir Dein Arbeitgeber was bezahlt - gleich hingehen wenn Du hier angekommen bist, ansonsten wird das mit der Lohnauszahlung nicht wirklich einfach (da geht das dann endweder gleich mit 50% Abzügen los weil keine Steuerkarte da ist oder aber über Vorschusslohn und dann wenn die Karte da ist Abrechnung für den Zeitraum, was Dir aber mehr Abzüge einhandelt).

Zum Punkt Krankenversicherung:
Gesetzt dem Fall dein AG zahlt Dir keinen Lohn unbedingt abschließen. Könnte sonst nach hinten losgehen.
Falls Du zufällig Dein Praktikum im Rahmen eines Studiums machen solltest - besorg Dir einen internationalen Studentenausweis und darüber dann die Krankenversicherung war zumindest vor 6 Jahren ziemlich günstig und die hatten auch kein Problem, wenn man mehr als 8 Wochen im Ausland verbringen wollte.

Viel Spaß in Norwegen

Wiebke
Frøken Ur
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Re: Todo bei Praktikum

Beitrag von Frøken Ur »

Hei Alsterix,

ja ich bins wieder, mit einer Spitzfindigkeit, wie immer :mrgreen:
Alsterix hat geschrieben: Gemeint ist wohl umgekehrt der Nachweis (Bescheinigung) des Arbeitgebers über die Beschäftigung. Die brauchst Du nämlich für eine Aufenthaltserlaubnis und das ist es was Du beim UDI beantragen mußt.
Das Formular "ansettelsesbevis" brauchst du nicht, es reicht der Arbeitsvertrag. Die Polizei macht sich eine Kopie für die Aufenthaltsgenehmigung und gut ist. Wollte das nur nochmal in aller Klarheit herausgestrichen haben, da die Sprache schon auf dem ansettelsesbevis lag :wink:
Frøken Ur
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Re: Todo bei Praktikum

Beitrag von Frøken Ur »

oslojan hat geschrieben:Mein Arbeitgeber sagte zu mir ich bräuchte eine "ansettelesbevis(mploycard) for EØS/EFTA citizen's" ist das die Arbeitserlaubnis??
Nein. Lies mal was Alsterix dir schon geschrieben hat, genau so ist es.
Der ansettelsesbevis ist ein Standardformular, es reicht, wenn du deinen Arbeitsvertrag mitnimmst. Willst du das nicht, dann kannst du natuerlich alternativ das Formular von deinem Arbeitgeber ausfüllen lassen.
oslojan
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Re: Todo bei Praktikum

Beitrag von oslojan »

Alsterix hat geschrieben:Da habe ich zunächst eine Gegenfrage :
Bezahlt Dir der Arbeitgeber überhaupt etwas, oder nur Kost und Logis ?
Steuerkarte brauchst Du ja nur wenn es ein zu versteuerndes Einkommen gibt.
Wenn es das aber gibt bist Du auch automatisch in Norwegen krankenversichert.

Eine Arbeitserlaubnis brauchst Du sowieso nicht, vorausgesetzt Du hast die Staatsbürgerschaft eines EFTA(EOS)- oder (Alt-)EU-Landes.
Generell brauchst Du die nur wenn Du von außerhalb des EU/EOS-Bereichs kommst; etwas trickreich wird es wenn Du aus einem der 10 jüngsten Beitrittsländer der EU kommst, trifft hier aber ja wohl nicht zu.
Gemeint ist wohl umgekehrt der Nachweis (Bescheinigung) des Arbeitgebers über die Beschäftigung. Die brauchst Du nämlich für eine Aufenthaltserlaubnis und das ist es was Du beim UDI beantragen mußt.
alsterix
Danke für die Antworten (auch der anderen).

Ja, ich bekomme Geld, und bin Deutscher ...

Also brauche ich nur eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Steuernummer.


Steuernummer kann ich ja nur in Norwegen beantragen.

Für die Aufenthaltsgenehmigung habe ich mir schon ein paarFormulare beim UDI runtergeladen und fülle die momentan aus, habe aber gehört dass es auch ausreicht diese in Norwegen abzugeben. Die Aufenthaltsgenehmigung ist ja nicht zwingend erforderlich zum erhalt der Steuernummer oder?
trolljenta
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Re: Todo bei Praktikum

Beitrag von trolljenta »

ok, wenn du Gehalt bekommst brauchst du keine zusätzliche Krankenversicherung, du bist dann automatisch vom ersten Arbeitstag an in Norwegen über den folketrygdden versichert.

Aufenthaltsgenehmigung und Steuerkarte kannst du beides nach deiner Ankunft in Norge erledigen. Mehr infos dazu auch hier http://www.trolljenta.net/auswandern/inNorge

Du als Deutscher kannst die Steuerkarte direkt beantragen ohne auf eine Aufenthaltsgenehmigung zu warten.

Trolljenta
Bild http://www.trolljenta.net - Tipps und Infos für Reisende, Auswanderer und alle anderen die Norwegen interessiert.
oslojan
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Re: Todo bei Praktikum

Beitrag von oslojan »

Vielen dank trolljenta und alle anderen
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Re: Todo bei Praktikum

Beitrag von Katrine »

@pannekakelansk:

Bei Trolljentas Seite lese ich heraus, das man die Steuerkarte erst mit Erhalt der P-Nummer bekommt???
Alsterix
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Re: Todo bei Praktikum

Beitrag von Alsterix »

@ Frøken Ur

Sorry, das ist leider Unsinn mit der Behauptung daß der Arbeitsvertrag
anstelle vom ansettelsesbevis immer ausreicht, das kann im Gegenteil sogar
ausgesprochen trickreich werden, das hängt nämlich von dem selbst Vertrag ab.
Nur dann, wenn für den Sachbearbeiter des UDI aus dem Vertrag selbst einige
wesentliche Daten eindeutig hervorgehen (zum Beispiel die Höhe des
monatlichen Bruttolohnes und die Arbeitsstundenzahl) braucht es das besagte
zusätzliche Dokument nicht. Sobald das aber ein büschen kompliziert wird -
wenn beispielsweise eine Umsatzabhängige Bezahlung vereinbart wird -
bestehen die aus gutem Grund auf der zusätzlichen Bescheinigung.
Dabei ist das Papierchen gar nicht unbedingt das Problem, die Geschichte
dauert aber mit jeder derartigen Verzögerung unter Umständen viel länger...


alsterix
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Re: Todo bei Praktikum

Beitrag von oslojan »

also ich hab mir vom UDI

- Standardisierten Arbeitsvertrag (GP-7030 B/E)
- Application for a first-time residence permit or work permit (GP-7028 E)

heruntergeladen.

Diese füllen Ich und mein Arbeitgeber aus.


Oder kann mir jemand einen Link zum anslettenbevies zeigen ... finde sonst nämlich echt nichts
trolljenta
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Re: Todo bei Praktikum

Beitrag von trolljenta »

Katrine hat geschrieben:@pannekakelansk:

Bei Trolljentas Seite lese ich heraus, das man die Steuerkarte erst mit Erhalt der P-Nummer bekommt???
ja und nein. Normalerweise erhält man die Steuerkarte erst nachdem man seine P Nummer hat. Das dauert aber einige Zeit und bis dahin bekommt man halt 50% des Gehalts als Steuer abgezogen oder gar keinen Lohn und nur einen Lohnvorschuss. Um das zu umgehen kann man die Steuerkarte in Verbindung mit der D-Nummer beantragen. Das geht recht schnell und so bekommt man von Anfang an seinen Lohn richtig ausgezahlt.

Trolljenta
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Katrine
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Re: Todo bei Praktikum

Beitrag von Katrine »

Mein Chef bezahlt mich am Ende des Monats bar aus. Umgeht er damit die Steuer und trägt das später nach?
Frøken Ur
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Re: Todo bei Praktikum

Beitrag von Frøken Ur »

Hallo Alsterix,
Alsterix hat geschrieben: Nur dann, wenn für den Sachbearbeiter des UDI aus dem Vertrag selbst einige wesentliche Daten eindeutig hervorgehen (zum Beispiel die Höhe des monatlichen Bruttolohnes und die Arbeitsstundenzahl) braucht es das besagte zusätzliche Dokument nicht.
Lies mal genau nach, wenn der Arbeitsvertrag §55c (arbeidsmiljøloven) entspricht, und darauf sollte man tunlichst achten bevor man unterschreibt, oder wer möchte schon einen Vertrag haben, bei dem die einfachsten Rahmenbedingungen fehlen (Lohn, Arbeitszeit usw.), dann braucht man den Ansettelsesbevis nicht (Punkte 1-4 fallen dann weg, und übrig bleibt noch Punkt 5, und der ist nur von Statsbürgern von Litauen, Polen usw. auszufüllen, nicht aber von EØS-Bürgern).

Natürlich, im Zweifelsfalle besser ausfüllen, bevor es Ärger gibt! :wink:
Frøken Ur
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Re: Todo bei Praktikum

Beitrag von Frøken Ur »

Katrine hat geschrieben:Mein Chef bezahlt mich am Ende des Monats bar aus. Umgeht er damit die Steuer und trägt das später nach?
Wie du ausbezahlt wirst ist oft Verhandlungssache. Das bedeutet keinesfalls, dass das am Fiskus vorbei läuf, kann ich mir auch nur schwer vorstellen. Du solltest darauf achten, dass du regelmässig zum Gehalt auch deinen Lohnzettel bekommst, da sind die Steuern ausgewiesen.
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