Rückerstattung der deutschen MWSt bei Autoimport

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Michalke
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Rückerstattung der deutschen MWSt bei Autoimport

Beitrag von Michalke »

Hallo Norwegen-Freunde!

Jetzt ist es bald soweit: die Liebe zieht mich nach Norwegen. Schon eigenartig dass man sich nach zeitintensivem und diszipliniertem Sprach-Eigenstudium noch nicht unerheblich viel Zeit in die Einfuhr meines fahrbaren Untersatzes stecken muss. Sei's drum!

Hier also mein Geistesblitz:
Wie wäre das denn wenn ich mir ein deutsches Auto von einem deutschen Autohaus kaufe und dann beim deutschen Zoll die deutsche Mehrwertsteuer zurückhole? Konkret frage ich da ich ein Geschäftauto meines Bruders mit ausweisbarer Mehrwertsteuer erwerben könnte. Funktioniert "tax free" auch bei Autos oder nur bei italienischen Anzügen?

Und wird dann fairerweise auch der Nettokaufpreis bei der Abgabenberechnung in Norwegen zugrundegelegt? Logisch eigentlich, aber man weiß ja nie.

Noch bin ich ja nicht in Norwegen gemeldet, aber bald. Da ich ja weiterhin meinen deutschen Pass behalte frage ich mich auch wie ich dem deutschen Zoll mein Norweger-dasein nachweisen kann.

Oder ist es einfacher bzw. rentabel oder überhaupt praktikabel, wenn ich zu diesem Zweck eine AS gründe und die Rechnung des deutschen Autohauses dann direkt an die AS geht?

Nach allem was über das Thema Auto schon hier geschrieben wurde erscheinen mir meinen Fragen allzu naiv. Sollte das der Fall sein, habt Nachsicht mit einem Norwegen-Frischling.

Viele Grüße

Michael
Björn-Einar
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Re: Rückerstattung der deutschen MWSt bei Autoimport

Beitrag von Björn-Einar »

Hei,
ohne dir die lust auf norwegen verderben zu wollen.
Laß alle hoffnung fahren!
Ohne dir zu deiner frage zwecks mwst. heute noch antworten zu können, erinnere ich mich noch das ich mir ueber wochen den kopf zerbrochen habe wie man den zoll umgehen, die summe drücken oder wenigstens die mwst. (zwecks doppelbesteuerung) nicht zahlen muss bzw. aus deutschland zurück erhalten kann.
Ich glaube das geht nur unter ganz bestimmten vorrausetzungen bei neukauf.
Das regelwerk des norweg. zolls ist wirklich in keinster weise lückenhaft und lässt in seiner ausführlichkeit, bestimmtheit und genauigkeit nichts zu wünschen uebrig. Selbst "Lebensmittelpunkt im eøs-ausland" ist eineindeutig definiert. Man könnte fast meinen ne kohorte deutscher buerokraten haben sich jahrelang mit der ausarbeitungen dieses (abzocke)kataloges befasst.
Ich habe ueber kurz oder lang resigniert und gezahlt. Ein freund von mir hat die abenteuerl. ideen entwickelt um nicht zahlen zu muessen. zb in deutschland eine mietwagenfirma auf zu machen und dann mit einem "Mietwagen" seiner eigenen "firma" hier weiterhin mit deutscher nummer herum zu fahren. Und ähnliches.
Na irgendwann ist er zur bank, hat kredit aufgenommen und...ebenfalls gezahlt.
:keppler:
Zuletzt geändert von Björn-Einar am So, 15. Jan 2006, 14:50, insgesamt 1-mal geändert.
Alsterix
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Re: Rückerstattung der deutschen MWSt bei Autoimport

Beitrag von Alsterix »

@ Michalke
Selbstverständlich ist es möglich die deutsche Mehrwertsteuer zurückerstattet zu bekommen bzw. gar nicht erst zu bezahlen. Dazu ist auch keine Gründung einer norwegischen AS oder sonstige Hilfskonstruktion erforderlich, das Auto muß nur beim Kauf von vornherein nach Norwegen ausgeführt und geliefert werden.
Das ist auch bei Gebrauchtwagen möglich, nicht nur bei Neufahrzeugen.
Bei der Einfuhr ist dann natürlich der deutsche Nettopreis maßgeblich für die Festsetzung der norwegischen Einfuhrumsatzsteuer (=Mehrwertsteuer), dazu kommt allerdings noch die Summe der Transportkosten wenn das Auto etwa durch einen Spediteur geliefert wird.
Allerdings ist es natürlich nicht möglich das Auto unter dieser Voraussetzung noch in Deutschland zuzulassen und dann erstmal eine Weile mit deutschen Kennzeichen in Norwegen oder sonstwo zu fahren, das muß dann schon direkt nach Norwegen geliefert werden - eines von beiden Sparmodellen kann nur klappen, nicht beide gleichzeitig.
Ich bin nicht up to date ob es möglich ist (oder richtiger wie es möglich ist) das Auto in dem Fall mit Exportkennzeichen auf eigener Achse nach Norwegen zu bringen. Mit einem normalen "Probe- und Überführungsfahrten"-Kennzeichen ist das jedenfalls nicht zulässig, das wird von Norwegen und praktisch allen anderen Staaten (auch in der EU) nicht anerkannt. Es sollte aber beispielsweise möglich sein so ein Auto mit deutschen Kuezzeitkennzeichen nach Kiel zur Colorline zu schaffen, ohne Kennzeichen auf die Fähre zu bringen, in Oslo zu verzollen und sich ein norwegisches Kurzzeitkennzeichen zu besorgen und es dann auf eigener Achse zum norwegischen Bestimmungsort zu bringen und da zuzulassen.
In Norwegen ist dann vor der Zulassung natürlich die volle Steuer - also die Engangsavgift und die Mehrwertsteuer (und noch etwas Kleinkram) fällig.

@ Björn-Einar
Vollkommen richtig, das norwegische Auto-Steuersystem darf so wie es heute ist wohl mit Fug und Recht als "wasserdicht" bezeichnet werden und die norwegische Engangsavgift ist ausgesprochen heftig. Ein Stück weit kann man natürlich jede Steuer als "Abzocke" empfinden. Im Unterschied zu deutschen Steuern finde ich dieses System wenigstens in diesem Falle aber eigentlich schon gerecht, mindestens insofern nämlich als es wirklich alle gleich trifft und nicht tausend trickreiche Schlupflöcher vorhält.
Genau das ist es nämlich was m.E. Otto Normalverdiener mit Recht in Deutschland in Sachen Steuern auf die Palme bringt - der normale Empfänger von Lohn oder Gehalt ist mit seinen Einkommenssteuern und mit seinem Anteil an der Umsatzsteuer auf jeden Fall dran, letztlich sogar als Empfänger von Arbeitslosengeld usw. oder als Geringverdiener. Wer dagegen über genügend Vermögen, Firmen, Auslandsbeziehungen und Berater verfügt hat sogar reelle Chancen netto Empfänger von Steuern in Form von Subventionen zu werden - aus einem Dschungel in dem selbst diejenigen die ihn gepflanzt haben nicht mehr wirklich durchblicken :wink:


alsterix
Zuletzt geändert von Alsterix am So, 15. Jan 2006, 19:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rückerstattung der deutschen MWSt bei Autoimport

Beitrag von Freundchen »

Hmmmh!

Aber eigentlich kommt es doch wenn ich ein MwSt-belastetes Auto von D nach N einführe zu einer klassischen Doppelbesteuerung, wenn ich dann in N noch einmal volle MwSt zahlen muss. :-?

Es existiert doch aber ein Doppelbesteuerungsabkommen, das das ja gerade ausschliessen soll?

Kann mir da wer auf die Sprünge helfen????

Freundlichst Freundchen!
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Ingo M
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Re: Rückerstattung der deutschen MWSt bei Autoimport

Beitrag von Ingo M »

Freundchen hat geschrieben:Hmmmh!

Aber eigentlich kommt es doch wenn ich ein MwSt-belastetes Auto von D nach N einführe zu einer klassischen Doppelbesteuerung, wenn ich dann in N noch einmal volle MwSt zahlen muss. :-?

Es existiert doch aber ein Doppelbesteuerungsabkommen, das das ja gerade ausschliessen soll?

Kann mir da wer auf die Sprünge helfen????

Freundlichst Freundchen!
Ich verstehe, dass du ein Auto für die Ausfuhr nach Norwegen kaufen möchtest.
Dann lässt Du dir beim Kauf die MWSt. ausweisen und vom Händler gegen Vorlage der Exportdokumente später rückerstatten.

Mehr info auf http://www.toll.no.
Jeg glemte å signere!
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Re: Rückerstattung der deutschen MWSt bei Autoimport

Beitrag von Freundchen »

@Ingo

Aber wie ist das mit meinem gebrauchten Fahrzeug, das ich schon vor Jahren in D. gekauft habe. Auch hier werde ich doch doppelt besteuert, eller ikke??

Freundlichst Freundchen!
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Re: Rückerstattung der deutschen MWSt bei Autoimport

Beitrag von Alsterix »

Freundchen hat geschrieben:Aber wie ist das mit meinem gebrauchten Fahrzeug, das ich schon vor Jahren in D. gekauft habe. Auch hier werde ich doch doppelt besteuert, eller ikke??
Stimmt, und dagegen ist meines Wissens kein Kraut gewachsen, ganz grundsätzlich gilt das im übrigen für alle Einfuhren gebrauchter Sachen nach Norwegen wenn das nicht unter einen steuerbefreiten Umzug o.ä. fällt.
Die Doppelbesteuerungsabkommen beziehen sich aber auch nur auf die Besteuerung von Einkommen, da geht es nicht um Verbrauchs- bzw. Einfuhrumsatzsteuer. Die Einfuhrumsatzsteuer wiederum ist keineswegs eine norwegische Spezialität, die wird so in sehr vielen Ländern erhoben, z.B. auch in Deutschland, aber ich weiß - das tröstet wenig beim bezahlen :wink:


alsterix
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Thies
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Re: Rückerstattung der deutschen MWSt bei Autoimport

Beitrag von Thies »

Die Umsatzsteuer ist nunmal eine Verbrauchssteuer und ein gebrauchter Gegenstand, außerhalb eines Unternehmens eines Unternehmers im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist nicht mehr relevant für die deutsche Umsatzbesteuerung, sofern der Umsatz bereits einmal erfasst war.

Aber wenn schon ein Fahrzeug nach Norwegen eingeführt werden soll, warum nicht eines aus einem Staat mit hoher Verbrauchsbesteuerung (DK, S) und/oder niedriger Kaufkraft (Polen). Die Preise vor Steuer sind dort am niedrigsten. Daher kamen meine VOLVOs stets aus Schweden (auch wenn sie meist in Belgien gefertigt waren).

Auch wenn die Einfuhrabgaben in N identisch sein mögen. Man spart noch ein wenig an den Kaufpreisen.

Gruß

Thies
:) :) :)
Christoph
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Re: Rückerstattung der deutschen MWSt bei Autoimport

Beitrag von Christoph »

Thies hat geschrieben:Aber wenn schon ein Fahrzeug nach Norwegen eingeführt werden soll, warum nicht eines aus einem Staat mit hoher Verbrauchsbesteuerung (DK, S) und/oder niedriger Kaufkraft (Polen). Die Preise vor Steuer sind dort am niedrigsten....
Auch wenn die Einfuhrabgaben in N identisch sein mögen. Man spart noch ein wenig an den Kaufpreisen.
...oder aus Österreich. Die haben neben der 20%-igen MWSt auch noch eine NOVA, die z.B. bei einem VW California nochmal 15% ausmacht. Da geht der Nettopreis (zumindestens bei der Marke, wo ich es nachgerechnet habe) deutlich unter den deutschen Nettopreis.
Man muß eben mal ein bißchen rechnen, dann läßt sich auch die eine oder andere Krone sparen.

Grüßlis vom NarVikinger Christoph
"Wen Gott liebt, den lässt er fallen in dieses Land am Polarkreis (Helgeland)."

frei interpretiert (erweitert) nach einem Zitat von Dr. Ludwig Ganghofer
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