Das mit den namen stimmt natuerlich, du musst aber nicht den namen des mannes annehmen, er koennte ja deinen nehmen oder ihr behaltes eure namen.

Markus CH:
Die alte kl.3 FE gilt fuer fhz bis 7500kg + einen einachsigen anhaengers, dieser darf das 1.5 fache des zufahrzeuges wiegen (zul. gesamtgewicht).
Macht ein zul. gesamt zuggewicht vom zug von 18750kg.
Beim umtauch bekommst du "nur" C1E (B,...natuerlich auch). Dieser erlaubt fhz bis 7500kg + einen anhaenger (hier darf er mehrachsig seien), bei dem das zul. gesamtgewicht das leergewicht des zugfahrzeuges nicht uebersteigen darf. Das zul. gesamt zuggewicht darf 12000kg nicht uebersteigen.
tandemachsen gelten als eine achse, wenn abstand unter 1m
Um den vollen umfang der kl.3 beizuhalten (besitzstandwahrung) wird die "sonderklasse" CE 79 (79=EU-code) erteilt, aber nur wenn man dies selbst forert!
Dies erlaubt die in kl.3 entaltene zuege weiter fahren zu duerfen.
In N sind viele transporter, gelaendewgen, pick-ups,... auf gerade ueber 3500kg aufgelastet (=C1 FE). Grund dafuer ist das lkw ueber 3500kg keinen zoll zahlen.
Praktisches beispiel: (ca. angaben)
Mercedes Sprinter
leergewicht: 1900kg
zul. gesamtgewicht: 3550kg
+
anhaenger
leergewicht 400kg
zul. gesamt gewicht 2000kg
Mit C1E darfst du jetzt diesen anhaenger nicht ziehen, nicht einmal LEER!
Den gleichen angaenger darfst du aber, mit der kl. BE, mit einen Golf ziehen (max. beladen soviel wie der Golf ziehen darf).
Sind ein bischen unverstaendliche regeln! (von der EU)

Nach dem umtausch in D, kann man innerhalb von 2 jarhen diese CE 79 nachfordern, danach verfaellt diese!
Viele fahren sicherlich nicht so grosse auto, aber es schadet nicht wenn man diese moeglichkeit hat.
Bei einem umzug in N hab ich eine solche kombination gemietet und nicht weiter darueber nachgedacht. Erst im nachhinein hab ich dann herausgefunden, das ich eigentlich ohne FE gefahren bin.

Ist nichts passiert, glueck gehabt.