Einfuhrbestimmungen (bestimt zum 100. mal );(

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Ganimed
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Einfuhrbestimmungen (bestimt zum 100. mal );(

Beitrag von Ganimed »

Hi, wir wollen heute abend los und ich bin mitten im Kofferpacken.
Eben noch ein paar Dosen Bier holen für unseren Freund (er mag das deutsche Bier so gern ). Von wegen Bier in Dosen gibt's nicht mehr :oops:

Wir hatten jetzt an eine Flasche Cognjak gedacht , wieviel Wein dürfen dann noch 2 Erwachsene mitnehmen ???

Keine Zeit mehr zum suchen, sorry

Gruß Gani
hobbitmädchen
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Re: Einfuhrbestimmungen (bestimt zum 100. mal );(

Beitrag von hobbitmädchen »

hei!

also, für alkohol gilt pro person:
1 l Spirituosen + 1 l Wein + 2 l Bier oder nur 2 l Wein + 2 l Bier (Mindestalter 20 J.).
dürft also beruhigt noch was mitnehmen :D

das hobbitmädchen

Høyr ikkje på om dei skrik du er feig. Om kruna di skjelv, så er rota di seig.
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hobbitmädchen
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Re: Einfuhrbestimmungen (bestimt zum 100. mal );(

Beitrag von hobbitmädchen »

das sagt die norwegische botschaft dazu:

Alkoholische Getränke

Reisende über 18 Jahre:
2 l Bier mit mehr als 2,5 Volumenprozent Alkohol und 2 l Wein und alkoholische Getränke mit bis zu 22 Volumenprozent Alkohol.

Reisende über 20 Jahre dürfen anstelle der 2 l Wein folgendes mitführen:
1 l Wein und alkoholische Getränke mit bis zu 22 Volumenprozent Alkohol und 1 l starke Spirituosen mit bis zu 60 Volumenprozent Alkohol.

Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 60% dürfen nicht eingeführt werden.

das hobbitmädchen

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Ganimed
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Re: Einfuhrbestimmungen (bestimt zum 100. mal );(

Beitrag von Ganimed »

danke für die schnelle Antwort,
dann fahr ich jetzt mal noch mal schnell los und kaufe Wein und 1 1 Fläschchen Cognak. :D

Tschüsse bis in drei Wochen
Gani
zhnujm
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Re: Einfuhrbestimmungen (bestimt zum 100. mal );(

Beitrag von zhnujm »

hobbitmädchen hat geschrieben: 2 l Bier mit mehr als 2,5 Volumenprozent Alkohol und 2 l Wein und alkoholische Getränke mit bis zu 22 Volumenprozent Alkohol.
Wenn ich das jetzt so lese, beinhaltet das eigentlich auch 4l Bier ?
Dann hätte ich dieses Jahr 3 Flaschen Bier umsonst noch vor der Grenze entsorgt, aber sicher ist sicher. :kopfmauer:
Norry
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Re: Einfuhrbestimmungen (bestimt zum 100. mal );(

Beitrag von Norry »

2l ? Und das trotz Mitgliedschaft im EWR ?
Übel, übel, irgendwie schade ....
Alsterix
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Re: Einfuhrbestimmungen (bestimt zum 100. mal );(

Beitrag von Alsterix »

zhnujm hat geschrieben:
hobbitmädchen hat geschrieben: 2 l Bier mit mehr als 2,5 Volumenprozent Alkohol und 2 l Wein und alkoholische Getränke mit bis zu 22 Volumenprozent Alkohol.
Wenn ich das jetzt so lese, beinhaltet das eigentlich auch 4l Bier ?
Dann hätte ich dieses Jahr 3 Flaschen Bier umsonst noch vor der Grenze entsorgt, aber sicher ist sicher. :kopfmauer:
Ja, richtig gerechnet :lol: .
Wenn nix anderes alkoholisches mitgeführt wird sind bis zu 4 liter Bier zollfrei pro Nase (ab 18 Jahren). Es darf auch darüber hinaus bis zu 27 Litern mitgeführt werden, nur muß dann bei der Einfuhr soviel Zoll bezahlt werden daß es billiger wäre in Norge zu kaufen :wink:.


alsterix
Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. (Erich Fried)

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krig

Re: Einfuhrbestimmungen (bestimt zum 100. mal );(

Beitrag von krig »

entfernt by krig.

ich möchte meine fragen, antworten und erfahrungen dieser plattform nicht mehr länger zur verfügung stellen.
Zuletzt geändert von krig am Mi, 12. Okt 2005, 14:45, insgesamt 1-mal geändert.
Norry
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Re: Einfuhrbestimmungen (bestimt zum 100. mal );(

Beitrag von Norry »

dazu noch vielleicht an die, die Erfahrung haben. Was wäre bei geringfügiger Überschreitung der Freimenge der Fall, bspw. 3 Liter Bier und 1,5 Liter Wein statt 2+2 Liter ?
powderoli
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Re: Einfuhrbestimmungen (bestimt zum 100. mal );(

Beitrag von powderoli »

Also sind wenn ich das richtig verstanden habe auch 2 L Bier und 2 L Wein pro Kopf zulässig?
Alsterix
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Re: Einfuhrbestimmungen (bestimt zum 100. mal );(

Beitrag von Alsterix »

Norry hat geschrieben:dazu noch vielleicht an die, die Erfahrung haben. Was wäre bei geringfügiger Überschreitung der Freimenge der Fall, bspw. 3 Liter Bier und 1,5 Liter Wein statt 2+2 Liter ?
Wie immer bei norwegischen Behörden wird das auf die Tagesform ankommen in die Faktoren einfliessen wie Luftdruck, das Fernsehprogramm vom Vorabend, ob das Frühstück geschmeckt hat... :lol: . Mir ist es schon passiert daß solche schwerkriminellem Gesetzesverstöße glatt übersehen wurden. Ebensogut kann es sein daß der halbe Liter Bier extra nachversteuert werden muß - das wären dann immerhin mindestens 10,- nok vorsichtig geschätzt :wink: .

Normalerweise interessieren sich die Zöllner wenig für derartigen Kleinkram, es kommt also nicht unbedingt auf ein oder zwei Liter an - andererseits braucht`s keine höhere Mathematik um auszurechnen daß ein kompletter Kasten deutsches Bier für gewöhnlich 10 Liter enthält. Sind`s dann auch noch mehrere wird man sich nicht mehr gut rausreden können....


alsterix
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Re: Einfuhrbestimmungen (bestimt zum 100. mal );(

Beitrag von Alsterix »

powderoli hat geschrieben:Also sind wenn ich das richtig verstanden habe auch 2 L Bier und 2 L Wein pro Kopf zulässig?
Ja klar, vorausgesetzt es ist nix anderes hochprozentiges dabei.


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Re: Einfuhrbestimmungen (bestimt zum 100. mal );(

Beitrag von Norry »

Alsterix hat geschrieben:
Mir ist es schon passiert daß solche schwerkriminellem Gesetzesverstöße glatt übersehen wurden. Ebensogut kann es sein daß der halbe Liter Bier extra nachversteuert werden muß - das wären dann immerhin mindestens 10,- nok vorsichtig geschätzt :wink: .

alsterix
Ja, ging mir mehr darum, daß dann nicht noch irgendwelche strafrechtlichen Sachen oder Scherze im Fall der Fälle kommen könnten, da die ja mit Verkehrsdelikten auch nicht gerade sehr .... ummmm, milde sind ;)
Nicht daß da n halber Liter o.ä. plötzlich zu ner Vormerkung in nem Strafregister für versuchten Schmuggel oder sowas landet *g

Danke jedenfalls
Alsterix
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Re: Einfuhrbestimmungen (bestimt zum 100. mal );(

Beitrag von Alsterix »

Ich denke mal im "allerschlimmsten" Falle wird man sich von ein, zwei Dosen Bier auf Nimmerwiedersehen verabschieden müssen :flenner:
und vielleicht noch ein kleines Bußgeld aufgebrummt bekommen.
Die definitive Schallmauer liegt bei jenen 27 Litern pro Nase (über die Freimenge hinaus) die man mit Nachversteuerung auch noch einführen darf. Hat man nämlich mehr im Auto, dann besteht der gewiß nicht ganz unbegründete Verdacht des Handels, also in dem Fall des gewerbsmäßigen Schmuggels.
Insgesamt muß man da sowieso differenzieren. Beim Alkohol interessiert der Stoff in etwa in der folgenden Reihenfolge :
1. Alk mit mehr als 60% - darf überhaupt nicht eingeführt werden, wird gnadenlos beschlagnahmt, etwas mehr davon und der Ärger dürfte interessant werden...
2. Hochprozentiges ab 22% aufwärts - wer da die Freimenge überschreitet wird sicherlich die Steuern nachzahlen. Bei mehr als ein paarBuddeln auch Bußgeldverfahren etc.
3. Wein und Likör - naja, je nach Lust und Laune eventuell nachversteuern
4. Bier - wie Wein (solange die Menge gering ist)

Das überhaupt in letzter Zeit verstärkt das Bier in den Fokus des Zolls geraten ist liegt ganz einfach daran daß halbprofessionelle Schmuggler sich nach den Beobachtungen des Zolls weg vom Hochprozentigen und mehr hin zu Bier und Wein bewegen - entsprechend viele Aufgriffe mit Mengen von etlichen hundert bis in die tausende Liter Bier hat der Zoll mittlerweile.
Außerdem muß man natürlich auch denjenigen die hier wohnen bei ihren Einkäufen in Sverige schon ein bueschen auf die Finger gucken...


alsterix
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