Hallo zusammen!
Ich habe mal wieder eine Frage.
Kurz geschildert: ich werde am 1. August in Arendal meine Arbeit antreten, mein Freund löst die Wohnung auf und kommt dann 2 Wochen später hinterher (hoffentlich habe ich bis dahin auch eine Wohnung!).
Ist es für ihn sinnvoll dieses E303 Formular mitzunehmen?
Er hat genau wie ich von sich aus gekündigt, hat allerdings noch keinen Job.
Der freundliche Aetat-Berater sprach nämlich von diesem Formular, aber nach allem, was ich bis jetzt so gelesen habe, brauchen wir es doch eigentlich nicht. Oder liege ich da falsch???
Grüsse aus dem schönen Niederbayern! Wiebke
E 303
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- Wohnort: Oslo, Norwegen
Re: E 303
Hei Wiebke,
ich würde mal behaupten der Aetat-Mensch hat Recht. Denn wenn Dein Freund hier selber gekündigt hat und ohne neuen Job ist er ja arbeitssuchend, er erhält nur für die ersten 12 Wochen keine Leistungen vom Arbeitsamt, weil er seine Arbeitslosigkeit "selbst verschuldet" hat.
Also unbedingt beim Arbeitsamt melden. Denen das E 303 aus den Ärmeln saugen damit er wenigstens nach den 12 Wochen ohne Arbeitslosengeld sein Geld in Norwegen bekommt (falls dann noch kein neuer Job da ist).
Und er nicht dann durch das Raster fällt und es hinterher heißt "ja hätten Sie man aber so kann Ihnen das natürlich nicht bewilligt werden..."
Abgesehen davon braucht er ja auch eine Aufenthaltsgenehmigung (es sei denn es fällt bei Euch unter Familienzusammenführung, aber ich weiß nicht ob das erst ab verheiratet oder schon für "Wohn- und Bettgemeinschaften" gilt) mit dem Ziel der Arbeitsbeschaffung, könnte schwer werden die zu bekommen ohne E 303 - zumindest wenn denn nach den drei Monaten die man sowieso da sein darf (bei Euch dann wohl minus schon verbrauchten Urlaub) keine Anschlußfinanzierung in Form eines Jobs da sein könnte...
Hilser
Pannekakelansk
ich würde mal behaupten der Aetat-Mensch hat Recht. Denn wenn Dein Freund hier selber gekündigt hat und ohne neuen Job ist er ja arbeitssuchend, er erhält nur für die ersten 12 Wochen keine Leistungen vom Arbeitsamt, weil er seine Arbeitslosigkeit "selbst verschuldet" hat.
Also unbedingt beim Arbeitsamt melden. Denen das E 303 aus den Ärmeln saugen damit er wenigstens nach den 12 Wochen ohne Arbeitslosengeld sein Geld in Norwegen bekommt (falls dann noch kein neuer Job da ist).
Und er nicht dann durch das Raster fällt und es hinterher heißt "ja hätten Sie man aber so kann Ihnen das natürlich nicht bewilligt werden..."
Abgesehen davon braucht er ja auch eine Aufenthaltsgenehmigung (es sei denn es fällt bei Euch unter Familienzusammenführung, aber ich weiß nicht ob das erst ab verheiratet oder schon für "Wohn- und Bettgemeinschaften" gilt) mit dem Ziel der Arbeitsbeschaffung, könnte schwer werden die zu bekommen ohne E 303 - zumindest wenn denn nach den drei Monaten die man sowieso da sein darf (bei Euch dann wohl minus schon verbrauchten Urlaub) keine Anschlußfinanzierung in Form eines Jobs da sein könnte...
Hilser
Pannekakelansk