Wir hatten immer einen großen wohnwagen und auch einen PKW, der zwei Nummern zu groß war im Alltag, also nur so groß für den Wohnwagen.
Steuervergünstig haben wir auch nichts gespürt.
Ungerecht, denn der große Wagen war ja nur für den Wohnwagen zum ziehen 2 X im Jahr gekauft worden.
Sicher mag es manche sehr hart treffen mit der Besteuerung als PKW, aber warum sollen Wohnmobil Besitzer nur so wenig KFZ Steuern bezahlen.
Wir mit Wohnwagen sind doch schon genug benachteiligt,
Überall gibt es von den Gemeinden günstige Wohnmobil Stellplätze für 1 oder 2 Nächte , nur wir mit Wohnwagen dürfen uns da nicht hinstellen, wir müssen auf einen Campingplatz für viel Geld.
Dietmar
Hubraumbesteuerung für Womo´s über 2,8t zgg
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Re: Hubraumbesteuerung für Womo´s über 2,8t zgg
Ich sach bloss: WOHNRAUM STATT HUBRAUM und melde meinen Bulli in Norwegen an wenn der Steuerbescheid in D kommt. Kostet bei nem VW BUS Camper, alt und mager motorisiert nicht so viel. Grade zu ein ZOLL_SCHNÄPPCHEN, fuer Nowegische Verhältnisse.
Schade um all die schönen grossen selbstausbauten , die jetzt wohl in falsche Hände getrieben werden. Ich finde es auch mehr als ärgerlich, das man als noch mehr Geld aus den Campern und Womos rausquetschen muss.
Gruss, Daniel
Schade um all die schönen grossen selbstausbauten , die jetzt wohl in falsche Hände getrieben werden. Ich finde es auch mehr als ärgerlich, das man als noch mehr Geld aus den Campern und Womos rausquetschen muss.
Gruss, Daniel
Re: Hubraumbesteuerung für Womo´s über 2,8t zgg
Hallo, ihr WoMo-Freunde!
Olf hat u.a. geschrieben:
"...aber bei WoMo verhält es sich deutlich anders:
Sie sind als So KFZ Wohnmobil angemeldet."
Thies hat folgendes geschrieben:
Mir erschließt sich schlicht nicht warum man diese Fahrzeuge nicht besteuern sollte, wie andere PKW auch.
Dazu antwortet Olf:
"Ketzerisch könnte ich jetzt einfach sagen: Weil es keine PKW sind ! - Im KFZ-Schein steht das ja auch schon: So.KFZ Wohnmobil - und eben nicht PKW."
Und auch:
"Da muss ich dir widersprechen: Mein WoMO hat nur 2,4 Liter Hubraum bei 3,4 t - bisher gut 170 EUR im Jahr in Zukunft gut 900 EUR - das ist weder überschaubar noch gerechtfertigt, da ich es wirklich nur zu Freizeitfahrten einsetzte."
Hierzu möchte ich bemerken:
MEIN WoMo ist auch als 'So.Kfz Wohnmobil' im Kfz-Schein eingetragen! Es hat sogar nur 1,589 Liter Hubraum und auch nur 2460 kg zul. Gesamtgewicht. Davon gibt es wohl ein paar zigtausend Stück. Dazu ist meines "Schadstoffarm E 2 / nachgerüstet", d.h. ich habe einen Oxykat nachgerüstet. Und ich setze es auch ausschließlich nur als Freizeitfahrzeug ein.
Aber warum zahle ich dafür seit jeher jährlich 368,64 EUR???
Mein VW Bulli wird schon immer als Pkw versteuert. Trotz 'So.Kfz Wohnmobil'!
170 Eur im Jahr hätte ich auch mal gerne bezahlt ...
Liebe Grüße
Harald
Olf hat u.a. geschrieben:
"...aber bei WoMo verhält es sich deutlich anders:
Sie sind als So KFZ Wohnmobil angemeldet."
Thies hat folgendes geschrieben:
Mir erschließt sich schlicht nicht warum man diese Fahrzeuge nicht besteuern sollte, wie andere PKW auch.
Dazu antwortet Olf:
"Ketzerisch könnte ich jetzt einfach sagen: Weil es keine PKW sind ! - Im KFZ-Schein steht das ja auch schon: So.KFZ Wohnmobil - und eben nicht PKW."
Und auch:
"Da muss ich dir widersprechen: Mein WoMO hat nur 2,4 Liter Hubraum bei 3,4 t - bisher gut 170 EUR im Jahr in Zukunft gut 900 EUR - das ist weder überschaubar noch gerechtfertigt, da ich es wirklich nur zu Freizeitfahrten einsetzte."
Hierzu möchte ich bemerken:
MEIN WoMo ist auch als 'So.Kfz Wohnmobil' im Kfz-Schein eingetragen! Es hat sogar nur 1,589 Liter Hubraum und auch nur 2460 kg zul. Gesamtgewicht. Davon gibt es wohl ein paar zigtausend Stück. Dazu ist meines "Schadstoffarm E 2 / nachgerüstet", d.h. ich habe einen Oxykat nachgerüstet. Und ich setze es auch ausschließlich nur als Freizeitfahrzeug ein.
Aber warum zahle ich dafür seit jeher jährlich 368,64 EUR???
Mein VW Bulli wird schon immer als Pkw versteuert. Trotz 'So.Kfz Wohnmobil'!
170 Eur im Jahr hätte ich auch mal gerne bezahlt ...
Liebe Grüße
Harald
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Re: Hubraumbesteuerung für Womo´s über 2,8t zgg
Und so næhern wir uns wieder dem Kern des Problems...Harald hat geschrieben:MEIN WoMo ist auch als 'So.Kfz Wohnmobil' im Kfz-Schein eingetragen! Aber warum zahle ich dafür seit jeher jährlich 368,64 EUR??? 170 Eur im Jahr hätte ich auch mal gerne bezahlt ...

alsterix
Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. (Erich Fried)
Kultur ist, wenn man aus dem Schädel seines Feindes eine hübsche Trinkschale anfertigt,
Zivilisation, wenn man dafür ins Gefängnis kommt.
Wo gibt`s Høgørøk-Øl ? - http://www.monochrome.com/hogorok
DAS! neue Norwegenforum : http://norwegenforum.foren-city.de email : alsterix@sarpsborg.net
Kultur ist, wenn man aus dem Schädel seines Feindes eine hübsche Trinkschale anfertigt,
Zivilisation, wenn man dafür ins Gefängnis kommt.
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Re: Hubraumbesteuerung für Womo´s über 2,8t zgg
Hallo,
obwohl ich rein gar nichts davon habe (s.o.), möchte ich den bisher steuerbegünstigten und nun gar so verunsicherten Fahrern von WoMos über 2,8 Tonnen Hoffnung machen.
In der 'Nürnberger Nachrichten' vom 25.03.05 war folgender Artikel zu lesen:
Steuerzuschlag auf Eis
Wohnnmoibil-Besitzern droht zunächst keine Erhöhung
Eigentümer von Wohnmobilen mit mehr als 2,8 Tonnnen Gesamtgewicht können erst einmal aufatmen: Die drohende Steuererhöhung zum 1. Mai ist in Bayern zunächst vom Tisch.
Das bayerische Finanzministerium hat die Finanzämter des Freistaates in Schreiben an die Oberfinanzdirektionen Nürnberg und München angewiesen, "bei der Besteuerung von Wohnmobilen und bauartähnlichen Fahrzeugen bis auf Weiteres nach der bisherigen Rechtspraxis zu verfahren." Steuerbescheide sollten allerdings "unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" ergehen.
"Bisherige Rechtspraxis" bedeutet, dass die Wohnmobile über 2,8 Tonnen auch weiterhin nach Gewicht und nicht nach Motorisierung und Schadstoffklasse wie Pkw besteuert werden. In Euro und Cent bewirkt dies weiterhin eine Steuerbegünstigung, die die rollenden Heime mit gleich schweren Geländewagen gemeinsam hatten. Die Off-Roader konnten ausnahmsweise auch steuermindernd als Lkw eingestuft werden. Doch im April vergangenen Jahres forderte die Finanzministerkonferenz der Länder den Bund auf, dieses Privileg für die teuren und großvolumigen Autos abzuschaffen. Das Bundesverkehrsministerium veranlasste eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung, die neben den Geländewagen auch die Wohnmobile erfasste.
Automobilverbände und sogar die bayerische SPD hatten sich für die bundesweit 370 000 Betroffenen eingesetzt, denen angeblich Steuererhöhung von bis zu 500 Prozent gedroht hätte. Die Organisationen argumentieren mit der gesamtwirtschaftlichen Wirkung und der geringen Laufleistung der Fahrzeuge.
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wollen nun Ende Mai die äußerst diffizile Rechtsmaterie klären. Das bayerische Finannzministerium konnte keine Auskunft darüber geben, wie viele Fahrzeughalter in Bayern berührt sind und welches Steueraufkommen von der Regelung abhängt.
Ende des Artikels.
Diese Regelung dürfte vermutlich auch in anderen Ländern angewendet werden.
Ich bin sicher, dass sich die Besitzer großer WoMos nun auch mit der gleichen Vehemenz wie auf den vorstehenden Seiten für die Fahrer von 'So.Kfz Wohnmobilen' unter 2,8 Tonnen einsetzen werden ...
... Trotzdem viele Grüße aus Franken
Harald
obwohl ich rein gar nichts davon habe (s.o.), möchte ich den bisher steuerbegünstigten und nun gar so verunsicherten Fahrern von WoMos über 2,8 Tonnen Hoffnung machen.
In der 'Nürnberger Nachrichten' vom 25.03.05 war folgender Artikel zu lesen:
Steuerzuschlag auf Eis
Wohnnmoibil-Besitzern droht zunächst keine Erhöhung
Eigentümer von Wohnmobilen mit mehr als 2,8 Tonnnen Gesamtgewicht können erst einmal aufatmen: Die drohende Steuererhöhung zum 1. Mai ist in Bayern zunächst vom Tisch.
Das bayerische Finanzministerium hat die Finanzämter des Freistaates in Schreiben an die Oberfinanzdirektionen Nürnberg und München angewiesen, "bei der Besteuerung von Wohnmobilen und bauartähnlichen Fahrzeugen bis auf Weiteres nach der bisherigen Rechtspraxis zu verfahren." Steuerbescheide sollten allerdings "unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" ergehen.
"Bisherige Rechtspraxis" bedeutet, dass die Wohnmobile über 2,8 Tonnen auch weiterhin nach Gewicht und nicht nach Motorisierung und Schadstoffklasse wie Pkw besteuert werden. In Euro und Cent bewirkt dies weiterhin eine Steuerbegünstigung, die die rollenden Heime mit gleich schweren Geländewagen gemeinsam hatten. Die Off-Roader konnten ausnahmsweise auch steuermindernd als Lkw eingestuft werden. Doch im April vergangenen Jahres forderte die Finanzministerkonferenz der Länder den Bund auf, dieses Privileg für die teuren und großvolumigen Autos abzuschaffen. Das Bundesverkehrsministerium veranlasste eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung, die neben den Geländewagen auch die Wohnmobile erfasste.
Automobilverbände und sogar die bayerische SPD hatten sich für die bundesweit 370 000 Betroffenen eingesetzt, denen angeblich Steuererhöhung von bis zu 500 Prozent gedroht hätte. Die Organisationen argumentieren mit der gesamtwirtschaftlichen Wirkung und der geringen Laufleistung der Fahrzeuge.
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wollen nun Ende Mai die äußerst diffizile Rechtsmaterie klären. Das bayerische Finannzministerium konnte keine Auskunft darüber geben, wie viele Fahrzeughalter in Bayern berührt sind und welches Steueraufkommen von der Regelung abhängt.
Ende des Artikels.
Diese Regelung dürfte vermutlich auch in anderen Ländern angewendet werden.
Ich bin sicher, dass sich die Besitzer großer WoMos nun auch mit der gleichen Vehemenz wie auf den vorstehenden Seiten für die Fahrer von 'So.Kfz Wohnmobilen' unter 2,8 Tonnen einsetzen werden ...

... Trotzdem viele Grüße aus Franken
Harald
Re: Hubraumbesteuerung für Womo´s über 2,8t zgg
Bericht aus der FAZ vom 5.4.2005 im Bereich Technik und Motor
Die geplante Besteuerung von Reisemobilen nach Hubraum, die am 1.Mai in Kraft treten sollte ist nach heftigen Protesten erst einmal auf Eis gelegt. Die auf schwere Geländewagen zielende Änderung der Besteuerungsgrundlage von Gewicht auf Hubraum träfe Reisemobilisten mit einer im Durchschnitt dreimal so hohen Steuer für ihre Fahrzeuge wie bisher. Wie der Branchenverband CIVD berichtet, wird bis auf weiteres die bieherige Praxis erst einmal weitergeführt, das heißt Besteuerung nach Gewicht. In einer gemeinsamen Sitzung Ende Mai sollen jetzt die Finanzbehörden des Bundes und der länder die künftige Besteuerung von Reisemobilen festlegen. Laut CIVD besteht "begründetet Hoffnung, daß eine tragbare Lösung erarbeitet" werde. (smm.)
Die geplante Besteuerung von Reisemobilen nach Hubraum, die am 1.Mai in Kraft treten sollte ist nach heftigen Protesten erst einmal auf Eis gelegt. Die auf schwere Geländewagen zielende Änderung der Besteuerungsgrundlage von Gewicht auf Hubraum träfe Reisemobilisten mit einer im Durchschnitt dreimal so hohen Steuer für ihre Fahrzeuge wie bisher. Wie der Branchenverband CIVD berichtet, wird bis auf weiteres die bieherige Praxis erst einmal weitergeführt, das heißt Besteuerung nach Gewicht. In einer gemeinsamen Sitzung Ende Mai sollen jetzt die Finanzbehörden des Bundes und der länder die künftige Besteuerung von Reisemobilen festlegen. Laut CIVD besteht "begründetet Hoffnung, daß eine tragbare Lösung erarbeitet" werde. (smm.)