Hallo zusammen
Ich habe schon sehr viele Artikel durchstöbert, aber nichts gefunden, was unseren Fall behandeln würde.
Mein Mann, mein Sohn und ich (alle Schweizer) sind seit Mitte Oktober in Norwegen. Nun hat mein Mann eine befristete Anstellung für 10 Monate (37.5 Std / 100%) ab 01.02 gefunden bei der er 20.000 NOK (netto) verdient mit der Option auf Bonus, wenn die Erntesaison gut läuft. Wir leben in der Kommune Larvik. Über die Familie des Arbeitgebers könnten wir recht günstig (900 NOK) eine Wohnung mieten. Ende April erwarten wir unser zweites Kind. Wir haben ein Auto dabei, dass befristet bis August (mit Option zur Verlängerung) in der Schweiz auf uns angemeldet ist. In der Schweiz haben wir keinen Wohnsitz mehr und sind derzeit mit einer Reisekrankenversicherung als Familie versichert. Wir haben uns noch nicht in Norwegen registriert für die D-Nummer, machen das aber in den kommenden Tagen (3 Monatsfrist läuft am 12.01. ab). Wir wollen erst einmal bis November bleiben, um zu entscheiden, ob wir es uns vorstellen könnten langfristig zu bleiben.
Nun zu meinen Fragen:
1) Mit dem Arbeitsvertrag kann mein Mann eine P-Nummer für sich beantragen und ist somit Krankenversichert. Bekomme ich und mein Sohn dann auch eine, auch wenn der Arbeitsvertrag nur befristet ist?
2) Spielt es für die Beantragung der Aufenthaltsbewilligung eine Rolle, wie hoch der Lohn ist? Wir haben auch noch eigene Mittel, die wir nutzen könnten, falls es knapp wird.
3) Mit dem befristeten Miet- und Arbeitsvertrag, können wir unser Auto erst einmal in der Schweiz angemeldet lassen und evtl. noch um ein Jahr verlängern. Ist das richtig?
4) Würden wir als Familie Kindergeld oder Geburtgeld für unser zweites Kind bekommen, das ja dann hier geboren werden würde?
Vielen Dank, für alle die uns bei unseren Fragen helfen können.
Liebe Grüsse
Anna-Marie
Befristeter Arbeitsvertrag (10 Monate) inkl. Familie
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- Registriert: Di, 04. Jan 2022, 23:48
Re: Befristeter Arbeitsvertrag (10 Monate) inkl. Familie
Ja. Sobald Dein mein eine P-Nummer hat, seid Ihr mitversichert.Annamarieogi hat geschrieben:Hallo zusammen
...
Nun zu meinen Fragen:
1) Mit dem Arbeitsvertrag kann mein Mann eine P-Nummer für sich beantragen und ist somit Krankenversichert. Bekomme ich und mein Sohn dann auch eine, auch wenn der Arbeitsvertrag nur befristet ist?
Vorausgesetzt dass Ihr (Du und die Kinder) ebenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt.
Ja, Dein Mann muss Dich und Eure beiden Kinder versorgen können, und dies auch nachweisen können, damit Ihr (also Du und Eure Kinder) ebenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt.Annamarieogi hat geschrieben: 2) Spielt es für die Beantragung der Aufenthaltsbewilligung eine Rolle, wie hoch der Lohn ist? Wir haben auch noch eigene Mittel, die wir nutzen könnten, falls es knapp wird.
(Der Begriff "Aufenthaltsgenehmigung" ist nicht ganz richtig, da ihr als Schweizer unter die EØS-Regelung fallt, spielt aber für die Frage keine Rolle)
Mehr dazu hier:
https://www.udi.no/skal-soke/opphold-et ... os-borger/
Mein letzter Wissensstand ist, dass die Verlängerung nur unter ganz wenigen bestimmten Bedigungen erteilt wird, und dass ein befristeter Vertrag nicht automatisch eine gültige Bedingung ist.Annamarieogi hat geschrieben: 3) Mit dem befristeten Miet- und Arbeitsvertrag, können wir unser Auto erst einmal in der Schweiz angemeldet lassen und evtl. noch um ein Jahr verlängern. Ist das richtig?
Wie gesagt, nur aus dem Gedächtnis.
Im Zweifelsfall beim norwegischen Zoll und/oder vegvesen nachfragen.
Die einzig gültige Antwort bekommt Ihr ohnehin nur bei den norwegischen Behörden.
Soweit ich weiss, ja. Aber wie die obigen Antworten ohne Gewähr.Annamarieogi hat geschrieben: 4) Würden wir als Familie Kindergeld oder Geburtgeld für unser zweites Kind bekommen, das ja dann hier geboren werden würde?
Vielen Dank, für alle die uns bei unseren Fragen helfen können.
Liebe Grüsse
Anna-Marie
Da kann Euch das norwegische NAV weiterhelfen.