Zwang zum Führerscheinumtausch
Zwang zum Führerscheinumtausch
Hallo.
Wir leben (fester Wohnsitz, Arbeit) seit vielen Jahren in Norwegen, haben aber unsere deutschen Führerscheine (die neuen mit den aktuellen Klassen A, B, ...) behalten. Ich habe dummerweise (und nicht zu Unrecht) ein paar Monate Fahrverbot auferlegt bekommen und musste in diesem Zusammenhang meinen Führerschein für diesen Zeitraum abgeben (beslagleggelse). Nun wurde mir also mitgeteilt, dass ich meinen deutschen Führerschein nicht zurückbekomme, sondern den norwegischen Führerschein beantragen muss. Das ist von der Sache her ja gar nicht so schrecklich (tvert imot ganske praktisk), aber irgendwie hänge ich an der alten Karte, und möchte trotz aller Liebe zu unserer Wahlheimat auch irgendwie zu einem bestimmten Grad deutscher in Norwegen bleiben.
Fragen:
1. Kann mir einer erklären, ob (und wie) Norwegen mir überhaupt über das Fahrverbot hinaus meinen Führerschein wegnehmen darf? Schließlich ist es doch ein Dokument einer deutschen Behörde. Den Pass dürfen sie mir doch auch nicht wegnehmen. Wo ist das ggf. in deutschem (europäischen?) Recht geregelt?
2. Könnte ich einfach einen neuen Führerschein bei der deutschen Führerscheinstelle beantragen (nach Ablauf des Fahrverbots)?
3. Hat sich schon mal einer (mit oder ohne Erfolg) gegen dieses Vorhegen gewehrt?
Wir leben (fester Wohnsitz, Arbeit) seit vielen Jahren in Norwegen, haben aber unsere deutschen Führerscheine (die neuen mit den aktuellen Klassen A, B, ...) behalten. Ich habe dummerweise (und nicht zu Unrecht) ein paar Monate Fahrverbot auferlegt bekommen und musste in diesem Zusammenhang meinen Führerschein für diesen Zeitraum abgeben (beslagleggelse). Nun wurde mir also mitgeteilt, dass ich meinen deutschen Führerschein nicht zurückbekomme, sondern den norwegischen Führerschein beantragen muss. Das ist von der Sache her ja gar nicht so schrecklich (tvert imot ganske praktisk), aber irgendwie hänge ich an der alten Karte, und möchte trotz aller Liebe zu unserer Wahlheimat auch irgendwie zu einem bestimmten Grad deutscher in Norwegen bleiben.
Fragen:
1. Kann mir einer erklären, ob (und wie) Norwegen mir überhaupt über das Fahrverbot hinaus meinen Führerschein wegnehmen darf? Schließlich ist es doch ein Dokument einer deutschen Behörde. Den Pass dürfen sie mir doch auch nicht wegnehmen. Wo ist das ggf. in deutschem (europäischen?) Recht geregelt?
2. Könnte ich einfach einen neuen Führerschein bei der deutschen Führerscheinstelle beantragen (nach Ablauf des Fahrverbots)?
3. Hat sich schon mal einer (mit oder ohne Erfolg) gegen dieses Vorhegen gewehrt?
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Re: Zwang zum Führerscheinumtausch
Ich würde bei der deutschen Botschaft nachfragen.
Re: Zwang zum Führerscheinumtausch
Ich würde bei der Führerscheinstelle deines (ehemaligen) Wohnortes in Deutschland aufschlagen und mit PA und biometrischem Lichtbild unterm Arm behaupten, dass dir dein Führerschein verlustig gegangen ist. Dann bekommst du einen neuen. Das geht aber leider nur voll analog - also du musst dort selber aufschlagen.
Re: Zwang zum Führerscheinumtausch
Interessanter Ansatz. Ich möchte nicht lügen, aber einfach statt hier den norwegischen zu beantragen könnte man also einfach wieder einen deutschen FS beantragen.thomashus hat geschrieben:Ich würde bei der Führerscheinstelle deines (ehemaligen) Wohnortes in Deutschland aufschlagen und mit PA und biometrischem Lichtbild unterm Arm behaupten, dass dir dein Führerschein verlustig gegangen ist. Dann bekommst du einen neuen. Das geht aber leider nur voll analog - also du musst dort selber aufschlagen.
Re: Zwang zum Führerscheinumtausch
Førerkort utstedt i strid med kravet til fast bopel eller studieoppholdthomashus hat geschrieben:Ich würde bei der Führerscheinstelle deines (ehemaligen) Wohnortes in Deutschland aufschlagen und mit PA und biometrischem Lichtbild unterm Arm behaupten, dass dir dein Führerschein verlustig gegangen ist. Dann bekommst du einen neuen. Das geht aber leider nur voll analog - also du musst dort selber aufschlagen.
Du kan i utgangspunktet bare få førerkort utstedt i et land der du har fast bopel eller oppholder deg i forbindelse med studier. Hvis du ikke har fast bopel, eller ikke er på studieopphold, i landet der førerkortet ditt er utstedt, kan det være at førerkortet ikke er gyldig for kjøring i Norge.
Fremgår det av informasjon på førerkortet, eller informasjon fra utstederstaten, at vilkårene for utstedelse ikke var oppfylt på utstedelsestidspunktet, kan Statens vegvesen starte undersøkelser for å avgjøre om førerkortet er gyldig for kjøring i Norge.
Quelle: https://www.vegvesen.no/forerkort/har-f ... t-i-norge/
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Re: Zwang zum Führerscheinumtausch
Ich denke man muss hier zwei Aspekte unterscheiden:
a) Das Dokument bekommen, das geht in der Tat in Deutschland. Vor Ort beim Bürgeramt den Führerschein als Verlustig melden und es wird ein neuer Ausgestellt. In wie weit dafür eine Meldeadresse in Deutschland relevant ist (1. oder 2. Wohnsitz) , kann ich nicht direkt sagen - es muss aber auch ohne gehen, Weltenbummler bekommen ja auch einen neuen und haben keine Meldeadresse mehr in Deutschland
b) Ist das Dokument dann gültig in Norwegen. Da wird es spezieller, die meisten Länder akzeptieren den "ausländischen" Führerschein nur eine Zeit x (meist sowas um die 6 Monate) , bist Du länger im Land oder hast Deinen Ständigen Wohnsitz dort musst Du umschreiben lassen auf einen Innländischen Führerschein (Ausnahme EU - da ist wieder die Frage wie weit Norwegen Integriert ist in die Regel). Wenn Du z.B. für ein Jahr in die USA gehst, darfst Du erstmal mit dem deutschen Führerschein dort fahren, musst aber innerhalb von 6 Monaten eine USA Driving License dir besorgen.
In Deinem Fall würde ich sagen, ja Du kannst in Deutschland einen neu Erstellen lassen, aber Norwegen erkennt den vermutlich nicht an weil Du eigentlich einen Norwegischen bräuchtest.
a) Das Dokument bekommen, das geht in der Tat in Deutschland. Vor Ort beim Bürgeramt den Führerschein als Verlustig melden und es wird ein neuer Ausgestellt. In wie weit dafür eine Meldeadresse in Deutschland relevant ist (1. oder 2. Wohnsitz) , kann ich nicht direkt sagen - es muss aber auch ohne gehen, Weltenbummler bekommen ja auch einen neuen und haben keine Meldeadresse mehr in Deutschland
b) Ist das Dokument dann gültig in Norwegen. Da wird es spezieller, die meisten Länder akzeptieren den "ausländischen" Führerschein nur eine Zeit x (meist sowas um die 6 Monate) , bist Du länger im Land oder hast Deinen Ständigen Wohnsitz dort musst Du umschreiben lassen auf einen Innländischen Führerschein (Ausnahme EU - da ist wieder die Frage wie weit Norwegen Integriert ist in die Regel). Wenn Du z.B. für ein Jahr in die USA gehst, darfst Du erstmal mit dem deutschen Führerschein dort fahren, musst aber innerhalb von 6 Monaten eine USA Driving License dir besorgen.
In Deinem Fall würde ich sagen, ja Du kannst in Deutschland einen neu Erstellen lassen, aber Norwegen erkennt den vermutlich nicht an weil Du eigentlich einen Norwegischen bräuchtest.
Re: Zwang zum Führerscheinumtausch
Für den Führerschein gilt das Wohnsitzprinzip. Danach muss er in dem Land neu beantragt werden, in dem sich der feste Wohnsitz befindet. Hier gilt normalerweise die 185-Tage-Regelung.mario_b hat geschrieben:a) Das Dokument bekommen, das geht in der Tat in Deutschland. Vor Ort beim Bürgeramt den Führerschein als Verlustig melden und es wird ein neuer Ausgestellt. In wie weit dafür eine Meldeadresse in Deutschland relevant ist (1. oder 2. Wohnsitz) , kann ich nicht direkt sagen - es muss aber auch ohne gehen, Weltenbummler bekommen ja auch einen neuen und haben keine Meldeadresse mehr in Deutschland
mario_b hat geschrieben:
b) Ist das Dokument dann gültig in Norwegen. Da wird es spezieller, die meisten Länder akzeptieren den "ausländischen" Führerschein nur eine Zeit x (meist sowas um die 6 Monate) , bist Du länger im Land oder hast Deinen Ständigen Wohnsitz dort musst Du umschreiben lassen auf einen Innländischen Führerschein (Ausnahme EU - da ist wieder die Frage wie weit Norwegen Integriert ist in die Regel). Wenn Du z.B. für ein Jahr in die USA gehst, darfst Du erstmal mit dem deutschen Führerschein dort fahren, musst aber innerhalb von 6 Monaten eine USA Driving License dir besorgen.
vegvesen.no hat geschrieben:Bruk av EU/EØS-førerkort i Norge. Du kan bruke et førerkort fra et annet EU/EØS-land i Norge så lenge det er gyldig. Du er likevel underlagt norske helsekrav.
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Re: Zwang zum Führerscheinumtausch
Danke für die Antworten.
1. Beantragen eines neuen FS in Deutschland
2. EU-Führerschein ist in Norwegen gültig! Unbegrenzt. Es besteht KEINE PFLICHT zum Umtausch.
Genau das letzt ist ja was mich stutzig macht. Wie kann einerseits der Deutsche Führerschein unbegrenzt gültig sein und gleichzeitig bekommt man ihn (nach abgesessener Strafe) nicht zurück? Das macht keinen Sinn.
1. Beantragen eines neuen FS in Deutschland
2. EU-Führerschein ist in Norwegen gültig! Unbegrenzt. Es besteht KEINE PFLICHT zum Umtausch.
Genau das letzt ist ja was mich stutzig macht. Wie kann einerseits der Deutsche Führerschein unbegrenzt gültig sein und gleichzeitig bekommt man ihn (nach abgesessener Strafe) nicht zurück? Das macht keinen Sinn.
Re: Zwang zum Führerscheinumtausch
Da sich dein fester Wohnsitz in Norwegen befindet, wirst du deinen Führerschein nach dem Wohnsitzprinzip wohl in Norwegen beantragen beantragen müssen.janiNOR hat geschrieben:1. Beantragen eines neuen FS in Deutschland
Dein deutscher Führerschein ist in Norwegen gültig, jedoch nicht unbegrenzt. Dieser unterliegt dem gleichen Gültigkeitsprinzip wie in Deutschland auch. Es gibt ja eine Vielzahl von deutschen Führerscheinen, aber für den EU Führerschein gilt folgendes:janiNOR hat geschrieben: 2. EU-Führerschein ist in Norwegen gültig! Unbegrenzt. Es besteht KEINE PFLICHT zum Umtausch.
* Ist dieser vor 2013 ausgestellt, ist dieser noch bis 2033 gültig
* Für neuere EU Führerscheine gilt die 15-Jahre-Frist.
Wie beschrieben ist dein deutscher EU Führerschein nicht unbegrenzt gültig. Für den Wiedererwerb der Fahrerlaubnis kommt folgendes Gesetz zur Anwendung:janiNOR hat geschrieben: Genau das letzt ist ja was mich stutzig macht. Wie kann einerseits der Deutsche Führerschein unbegrenzt gültig sein und gleichzeitig bekommt man ihn (nach abgesessener Strafe) nicht zurück?
FOR-2021-06-08-1810 "Forskrift om førerkort m.m. (førerkortforskriften)"
§ 11-3.Utenlandske førerkort
I saker om kjøreforbud (tap av førerett i Norge) for innehaver av utenlandsk førerkort gjelder samme regler som ved tap eller tilbakekall av førerett og beslag av norsk førerkort, så langt det passer og ikke annet er fastsatt.
For personer som er fast bosatt i Norge oppbevares førerkortet hos politiet så lenge kjøreforbudet varer. § 11-1 gjelder tilsvarende. For gjenerverv av førerett i Norge utstedes norsk førerkort etter reglene for innbytte, dersom det er adgang til dette, jf. også vegtrafikkloven av 18. juni 1965 nr. 4 § 24, § 33 og § 34, forskrift 19. desember 2003 nr. 1660 om tap av retten til å føre motorvogn kapittel 8 og denne forskrift kapittel 10.
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Re: Zwang zum Führerscheinumtausch
Danke, dass habe ich (leider) auch gefunden. Es ist mir trotzdem ein Rätzel, dass NO das so ohne weiteres darf (deutsches Dokument ausgestellt von einer deutschen Behörde). M.E. müsste dies durch ein entsprechendes deutsches Gesetz/Vorschrift geregelt sein.
Mit "unbegrenzt" meine ich, dass der deutsche Führerschein ohne Einschränkungen gültig ist, natürlich nur solange er auch in Deutschland gültig ist.
Mit "unbegrenzt" meine ich, dass der deutsche Führerschein ohne Einschränkungen gültig ist, natürlich nur solange er auch in Deutschland gültig ist.
Re: Zwang zum Führerscheinumtausch
Norwegen darf es so ohne Weiteres. Wobei "ohne Weiteres" da der falsche Begriff ist.janiNOR hat geschrieben:Danke, dass habe ich (leider) auch gefunden. Es ist mir trotzdem ein Rätzel, dass NO das so ohne weiteres darf (deutsches Dokument ausgestellt von einer deutschen Behörde). M.E. müsste dies durch ein entsprechendes deutsches Gesetz/Vorschrift geregelt sein.
Es gibt da umfangreiche Abkommen zwischen den Ländern bzw. Ländergemeinschaften, wie und ob Dokumente aus dem einen Land im jeweils anderen Land behandelt und ggf. anerkannt werden, oder eben auch aberkannt...
"Unbegrenzt" aber eben nur so lange, bis einem in Norwegen der Führerschein für eine gewisse Zeit entzogen wird.janiNOR hat geschrieben: Mit "unbegrenzt" meine ich, dass der deutsche Führerschein ohne Einschränkungen gültig ist, natürlich nur solange er auch in Deutschland gültig ist.
Danach gilt dann das norwegische Gesetz das Jesco genannt hat, und das ist Teil des Abkommens zwischen Norwegen und der EU.
Willst Du in Norwegen also wieder einen Führerschein haben, wirst Du Dich um einen norwegischen bemühen müssen.
Re: Zwang zum Führerscheinumtausch
Dem kann ich höchstens zustimmen wenn Du überhaupt einen Wohnsitz hast. Die Motorradweltreisenden sind 2 - 3 Jahr unterwegs, die haben nicht mal einen festen Wohnsitz. Wenn Da der Führerschein verlustig geht beantragen die per Botschaft einen neuen, fertisch.Jesco hat geschrieben: Für den Führerschein gilt das Wohnsitzprinzip. Danach muss er in dem Land neu beantragt werden, in dem sich der feste Wohnsitz befindet. Hier gilt normalerweise die 185-Tage-Regelung.
Re: Zwang zum Führerscheinumtausch
Na ja,
zwischen "verlustig gehn" und entzogen könnte ein kleiner Unterschied bestehen,oder?
zwischen "verlustig gehn" und entzogen könnte ein kleiner Unterschied bestehen,oder?

Re: Zwang zum Führerscheinumtausch
Obiger Fragensteller hat seinen festen Wohnsitz in Norwegen, der dementsprechend im Pass vermerkt sein sollte. Er ist also mit einem festen Wohnsitz in Norwegen registriert und gilt daher nicht als Weltreisender ohne Wohnsitz. Auf dieser Grundlage wird eine deutsche Behörde seine Anfrage ablehnen werden.mario_b hat geschrieben:Dem kann ich höchstens zustimmen wenn Du überhaupt einen Wohnsitz hast. Die Motorradweltreisenden sind 2 - 3 Jahr unterwegs, die haben nicht mal einen festen Wohnsitz. Wenn Da der Führerschein verlustig geht beantragen die per Botschaft einen neuen, fertisch.Jesco hat geschrieben: Für den Führerschein gilt das Wohnsitzprinzip. Danach muss er in dem Land neu beantragt werden, in dem sich der feste Wohnsitz befindet. Hier gilt normalerweise die 185-Tage-Regelung.
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Re: Zwang zum Führerscheinumtausch
Ende vom Lied:
Norwegischer Führerschein wurde ausgestellt. Dauerte nur etwas länger weil vegvesenet etwas in Deutschland abfragen musste.
Danke für die vielseitigen Antworten.
Norwegischer Führerschein wurde ausgestellt. Dauerte nur etwas länger weil vegvesenet etwas in Deutschland abfragen musste.
Danke für die vielseitigen Antworten.