Hei,
ich bin mal wieder dran, ob ich nicht doch nach Norwegen auswandern kann... Aber da gibts halt Probleme mit der Aufenthaltserlaubnis. Ich bin mir nicht sicher, ob ich schnell genug einen Job finden werde. Natürlich kann ich bei meinem Freund in Norwegen wohnen. Aber wie schauts da mit der Aufenthaltserlaubnis aus? Er ist Norweger, Rentner, verwitwet und bewohnt (natürlich) sein eigenes Haus. Reicht da irgendwie eine Bestätigung, dass er für mich finanziell aufkommt (solange ich nicht endlich einen Job gefunden habe)? - Heirat wäre ja auch eine Sache. Aber er ist, wie gesagt, verwitwet und hat das Erbe von seiner verstorbenen Frau nicht aufgeteilt. Er sagt, dass deshalb eine Heirat rechtlich nicht möglich ist. Gibt es da nicht Eheverträge, die das regeln können? (Die Aufteilung des Erbes ist äußerst schwierig durchzuführen...) - Ist es richtig, dass ich unbegrenztes Aufenthaltsrecht habe, wenn ich mindestens 3 Jahre mit einem Norweger verheiratet bin/war??? An wen/welche Institution kann man/frau sich da wenden (möglichst ohne schon vorher Unsummen für die Beratung auszugeben...)
Kann mir da jemand helfen?
Liebe Grüße aus einem wunderschön verschneiten Südbayern Soto
Eheverträge, samboerskap...
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trolljenta
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Re: Eheverträge, samboerskap...
also das ist ja doch eine etwas kompliziertere Situation. Schau und/oder frag doch einfach mal beim UDI http://www.udi.no
Ansonsten kann dir vieleicht ein norwegischer Anwalt weiter helfen. Einfache Fragen beantworten diese dir gerne auch kostenlos und recht ausführlich am Telefon wie ich schon mehrfachst feststellen konnte.
Trolljenta
Ansonsten kann dir vieleicht ein norwegischer Anwalt weiter helfen. Einfache Fragen beantworten diese dir gerne auch kostenlos und recht ausführlich am Telefon wie ich schon mehrfachst feststellen konnte.
Trolljenta
http://www.trolljenta.net - Tipps und Infos für Reisende, Auswanderer und alle anderen die Norwegen interessiert.-
snowstorm
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Re: Eheverträge, samboerskap...
Hallo Soto!
Was dein Aufenthaltsrecht angeht:
Im utlendingsloven §8 und 9 sowie utlendingsforskriften §§ 22-25 stehen die zentralen Punkte:
Das Recht auf familiegjenforening haben Ehepaare und auch Samboer. Samboer müssen dokumentieren, dass sie entweder in Norwegen oder im Ausland mindestens 2 Jahre samboer waren. Das scheint bei dir wegzufallen.
Er könnte dich schon heiraten, aber mit dem Erbrecht ist das so eine Sache in Norwegen. In Norwegen beträgt der Pflichterbteil für livsarvinger (Nachkommen, sprich Kinder oder Enkelkinder) 2/3 der Erbmasse. Selbst falls seine verstorbene Frau ein Testament gemacht hat, kann er maximal 1/3 geerbt haben. Das Erbe ist nicht aufgeteilt. Das ist kein Problem, die Kinder können vom überlebenden Elternteil nicht verlangen das Erbe zu verteilen. Das nennt sich "sitte i uskifte". Dieses Recht fällt aber weg, sobald sich der überlebende Ehepartner neu verheiratet. Bei einer Neuheirat *muss* das Erbe nicht notwendigerweise aufgeteilt werden, die Kinder können es allerdings verlangen - das ist wohl das, was dein Partner verhindern will. Verständlich. Oft sind die Leute dann gezwungen das Haus zu verkaufen u.ä. (Kleines Beispiel: Paar kauft gemeinsam Haus. Wert 2. Mio. Jedem gehören 50%. Einer stirbt. Kinder erben 2/3. Bei Neuheirat verlangen Kinder Erbteil. Das sind 660.000 NOK. Die hat nicht jeder auf dem Bankkonto...)
Ein Ehevertrag nützt da auch nichts. In dem kann man zwar festlegen, dass z.B. ein Haus "særeie" ist, aber schliesslich gehört ihm das Haus ja gar nicht komplett. Er müsste nach wie vor befürchten das Erbe aufteilen zu müssen.
Aufenthalt länger als 3 Jahre: Du meinst sicher die bosettingstillatelse. Damit hat man im Grunde die meisten Rechte wie die Norweger, bis auf Ausnahmen wie z.B. Wahlrecht bei Stortingswahlen oder man kann bei Straftaten auch ausgewiesen werden. Die bosettingstillatelse ist dauerhaft, sprich man muss sie nicht verlängern lassen wie die oppholdstillatelse. Bei udi habe ich gelesen, dass man sie nach 3 Jahren bekommt, wenn die oppholdstillatelse aufgrund familiegjenforening, asyl oder speziellen Fachkräften gewährt wurde.
Soweit mein Kenntnisstand. Ich glaube aber schon, dass du doch das UDI kontaktieren solltest, die wissen es schliesslich am besten.
Gruss Patricia
Was dein Aufenthaltsrecht angeht:
Im utlendingsloven §8 und 9 sowie utlendingsforskriften §§ 22-25 stehen die zentralen Punkte:
Das Recht auf familiegjenforening haben Ehepaare und auch Samboer. Samboer müssen dokumentieren, dass sie entweder in Norwegen oder im Ausland mindestens 2 Jahre samboer waren. Das scheint bei dir wegzufallen.
Er könnte dich schon heiraten, aber mit dem Erbrecht ist das so eine Sache in Norwegen. In Norwegen beträgt der Pflichterbteil für livsarvinger (Nachkommen, sprich Kinder oder Enkelkinder) 2/3 der Erbmasse. Selbst falls seine verstorbene Frau ein Testament gemacht hat, kann er maximal 1/3 geerbt haben. Das Erbe ist nicht aufgeteilt. Das ist kein Problem, die Kinder können vom überlebenden Elternteil nicht verlangen das Erbe zu verteilen. Das nennt sich "sitte i uskifte". Dieses Recht fällt aber weg, sobald sich der überlebende Ehepartner neu verheiratet. Bei einer Neuheirat *muss* das Erbe nicht notwendigerweise aufgeteilt werden, die Kinder können es allerdings verlangen - das ist wohl das, was dein Partner verhindern will. Verständlich. Oft sind die Leute dann gezwungen das Haus zu verkaufen u.ä. (Kleines Beispiel: Paar kauft gemeinsam Haus. Wert 2. Mio. Jedem gehören 50%. Einer stirbt. Kinder erben 2/3. Bei Neuheirat verlangen Kinder Erbteil. Das sind 660.000 NOK. Die hat nicht jeder auf dem Bankkonto...)
Ein Ehevertrag nützt da auch nichts. In dem kann man zwar festlegen, dass z.B. ein Haus "særeie" ist, aber schliesslich gehört ihm das Haus ja gar nicht komplett. Er müsste nach wie vor befürchten das Erbe aufteilen zu müssen.
Aufenthalt länger als 3 Jahre: Du meinst sicher die bosettingstillatelse. Damit hat man im Grunde die meisten Rechte wie die Norweger, bis auf Ausnahmen wie z.B. Wahlrecht bei Stortingswahlen oder man kann bei Straftaten auch ausgewiesen werden. Die bosettingstillatelse ist dauerhaft, sprich man muss sie nicht verlängern lassen wie die oppholdstillatelse. Bei udi habe ich gelesen, dass man sie nach 3 Jahren bekommt, wenn die oppholdstillatelse aufgrund familiegjenforening, asyl oder speziellen Fachkräften gewährt wurde.
Soweit mein Kenntnisstand. Ich glaube aber schon, dass du doch das UDI kontaktieren solltest, die wissen es schliesslich am besten.
Gruss Patricia
Ich bin keine Signatur. Ich bin hier nur die Putzfrau!
Re: Eheverträge, samboerskap...
Hei Patricia,
tusen takk for sååååå mykje informasjon!!! Det var veldig hjelpsom!
Bei uns ist die Lage so, dass zwar keine Kinder aber eine Schwester der verstorbenen Frau da ist. Die hält sich momentan ganz ruhig - aber man weiß ja nie.
Weißt du, wie das mit dem Festlegen der Werte ist? Die Frau ist schon vor ein paar Jahren verstorben. Wird da der Wert von jetzt oder von früher angenommen? Und falls doch keine Heirat möglich ist (außer die jetzige Erbin verzichtet drauf - was sie aber schätzungsweise nicht macht...) - was gibt es sonst für Möglichkeiten der Absicherung? Und wäre ihr Erbteil dann auch wieder weiter vererbbar - oder fällt der irgendwann wieder zurück?
Kann ich über diese Vorschriften was im Internet nachlesen (auch auf norwegisch)??? Das hört sich ja alles ziemlich "schlimm" an - aber solche Fälle wird es doch mehrfach geben - und dann dazu eine Lösungsmöglichkeit oder einen Vorschlag, wie man das wenigstens einigermaßen regeln kann.
Wäre toll, wenn du mir da helfen könntest!
Tusen takk på forhånd! Soto
tusen takk for sååååå mykje informasjon!!! Det var veldig hjelpsom!
Bei uns ist die Lage so, dass zwar keine Kinder aber eine Schwester der verstorbenen Frau da ist. Die hält sich momentan ganz ruhig - aber man weiß ja nie.
Weißt du, wie das mit dem Festlegen der Werte ist? Die Frau ist schon vor ein paar Jahren verstorben. Wird da der Wert von jetzt oder von früher angenommen? Und falls doch keine Heirat möglich ist (außer die jetzige Erbin verzichtet drauf - was sie aber schätzungsweise nicht macht...) - was gibt es sonst für Möglichkeiten der Absicherung? Und wäre ihr Erbteil dann auch wieder weiter vererbbar - oder fällt der irgendwann wieder zurück?
Kann ich über diese Vorschriften was im Internet nachlesen (auch auf norwegisch)??? Das hört sich ja alles ziemlich "schlimm" an - aber solche Fälle wird es doch mehrfach geben - und dann dazu eine Lösungsmöglichkeit oder einen Vorschlag, wie man das wenigstens einigermaßen regeln kann.
Wäre toll, wenn du mir da helfen könntest!
Tusen takk på forhånd! Soto