Parkstrafe mit Mietauto - nach 14 Monaten
Parkstrafe mit Mietauto - nach 14 Monaten
Hallo Leute,
mit Auto in Bergen lernt man schnell die strengen Regeln bezüglich parken kennen, und man wird ja auch entsprechend gewarnt.
Aber jetzt bekomm ich von Hertz eine Rechnung einer Strafe für unseren Urlaub im August 2019. Ich hab in Erinnerung, das Auto über Nacht wo abgestellt zu haben, wo es schien, dass es außerhalb der Geschäftszeiten erlaubt ist (ich weiß noch genau wo, Solheimsviken, könnts am Plan zeigen).
Ist das rechtlich korrekt - dass sie 14 Monate später noch was von mir verrechnen wollen? (Zu 221,30 NOK Strafe kommen noch 25% VAT und 375 NOK administration fee)
Habt Ihr Erfahrungen mit sowas?
Liebe Grüße
Emo
mit Auto in Bergen lernt man schnell die strengen Regeln bezüglich parken kennen, und man wird ja auch entsprechend gewarnt.
Aber jetzt bekomm ich von Hertz eine Rechnung einer Strafe für unseren Urlaub im August 2019. Ich hab in Erinnerung, das Auto über Nacht wo abgestellt zu haben, wo es schien, dass es außerhalb der Geschäftszeiten erlaubt ist (ich weiß noch genau wo, Solheimsviken, könnts am Plan zeigen).
Ist das rechtlich korrekt - dass sie 14 Monate später noch was von mir verrechnen wollen? (Zu 221,30 NOK Strafe kommen noch 25% VAT und 375 NOK administration fee)
Habt Ihr Erfahrungen mit sowas?
Liebe Grüße
Emo
Re: Parkstrafe mit Mietauto - nach 14 Monaten
Hallo Emo,
ich fürchte mal, wenn du das Land nochmal besuchen möchtest wirst du um die Zahlung nicht drumrum kommen.
ich fürchte mal, wenn du das Land nochmal besuchen möchtest wirst du um die Zahlung nicht drumrum kommen.
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Re: Parkstrafe mit Mietauto - nach 14 Monaten
Da musst Du in Deinen Mietvertrag schauen. Aber vermutlich hast Du dem bei Vertragsabschluss zugestimmt. Dürfte also korrekt sein.Ulyssess hat geschrieben:Ist das rechtlich korrekt - dass sie 14 Monate später noch was von mir verrechnen wollen? (Zu 221,30 NOK Strafe kommen noch 25% VAT und 375 NOK administration fee)
MfG
Gerhard
Früher war (fast) alles schlimmer.
Re: Parkstrafe mit Mietauto - nach 14 Monaten
Danke einmal - und: allgemein, nicht alles was Firmen so in ihre Geschäftsbedingungen reinschreiben, ist rechtlich gedeckt
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Re: Parkstrafe mit Mietauto - nach 14 Monaten
Das ist im Prinzip richtig. Ob hier in diesem Fall allerdings norwegisches oder deutsches AGB-Recht gilt, und ob Du im Zweifelsfalle einen Anwalt finden wirst, der sich wegen eines Streitwerts von 375 NOK ins Zeug legt - denn wenn überhaupt, dann geht es nur um die Bearbeitungsgebühr, das weiß ich nicht.Ulyssess hat geschrieben:... und: allgemein, nicht alles was Firmen so in ihre Geschäftsbedingungen reinschreiben, ist rechtlich gedeckt
Andere Frage: Hast Du denn damals nach der fraglichen Nacht ein "Knöllchen" am Auto vorgefunden?
MfG
Gerhard
Früher war (fast) alles schlimmer.
Re: Parkstrafe mit Mietauto - nach 14 Monaten
Am Auto war nix, sie schreiben, es geht auf die Videoüberwachung zurück.
Was immer noch die Frage aufwirft, warum sie erst jetzt damit kommen. Eine andere Übertretungsstrafe aus Bergen (war meine erste Lehre, im Hof meiner Unterkunft, allerdinghs mit Strafzettel..) hab ich im Dezember/Jänner bekommen und gezahlt.
LG
Was immer noch die Frage aufwirft, warum sie erst jetzt damit kommen. Eine andere Übertretungsstrafe aus Bergen (war meine erste Lehre, im Hof meiner Unterkunft, allerdinghs mit Strafzettel..) hab ich im Dezember/Jänner bekommen und gezahlt.
LG
Re: Parkstrafe mit Mietauto - nach 14 Monaten
Weil sie`s können? Ist schon ärgerlich. Aber was will man machen.Ulyssess hat geschrieben:Was immer noch die Frage aufwirft, warum sie erst jetzt damit kommen.
Grüße Gudrun
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Re: Parkstrafe mit Mietauto - nach 14 Monaten
OK, also kein Knöllchen am Auto. Mit Knöllchen hättest Du noch vor Ort Deine Daten angeben, bzw. "beichten" und zahlen können, dann hätte zumindest der Autovermieter keine Bearbeitungsgebühr mehr draufschlagen können.
Eventuell gibt es noch die Möglichkeit, per Einspruch gegen das Bußgeld selbst vorgehen zu können. Da käme es aber erstens darauf an, ob es sich um ein "echtes" Bußgeld von einer Behörde, oder um eine zivilrechtliche Forderung (Vertragsstrafe) von einem Parkplatzbewirtschafter handelt. Und darauf, wo genau die Sache so lange liegen geblieben ist, ob bei Behörde/Bewirtschafter, oder beim Autovermieter.
MfG
Gerhard
Eventuell gibt es noch die Möglichkeit, per Einspruch gegen das Bußgeld selbst vorgehen zu können. Da käme es aber erstens darauf an, ob es sich um ein "echtes" Bußgeld von einer Behörde, oder um eine zivilrechtliche Forderung (Vertragsstrafe) von einem Parkplatzbewirtschafter handelt. Und darauf, wo genau die Sache so lange liegen geblieben ist, ob bei Behörde/Bewirtschafter, oder beim Autovermieter.
MfG
Gerhard
Früher war (fast) alles schlimmer.
Re: Parkstrafe mit Mietauto - nach 14 Monaten
ok, kannte ich nicht...EuraGerhard hat geschrieben: zivilrechtliche Forderung (Vertragsstrafe) von einem Parkplatzbewirtschafter
Kannst du mir vielleicht genaueres dazu sagen, oder mich bitte irgendwohin verlinken?
Liebe Grüße
Emo
PS: Auf Streetmaps kann man sich's ansehn, dort am Eingang steht ('Mot avgift', also gegen Gebühr...oder?), es handelt sich um den Innenhof Solheimsgaten 13-15, Bergen, Einfahrt von Osten (rechts). Habs nicht geschafft, das Bild davon hochzuladen...
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Re: Parkstrafe mit Mietauto - nach 14 Monaten
Die genauen Bezahlzeiten stehen normalerweise unter einem 'Mot avgift'/Parkplatzschild. Wenn da keine Einschränkungen drunter stehen, muss man davon ausgehen, dass man uneingeschränkt bezahlen muss.
Re: Parkstrafe mit Mietauto - nach 14 Monaten
bild mir ein, da war was
kanns auf Google jetzt aber nicht lesen, auch die anderen Schilder gehn nicht schärfer...
,cosmashivana hat geschrieben:Die genauen Bezahlzeiten stehen normalerweise unter einem 'Mot avgift'/Parkplatzschild.
kanns auf Google jetzt aber nicht lesen, auch die anderen Schilder gehn nicht schärfer...
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Re: Parkstrafe mit Mietauto - nach 14 Monaten
Ganz sicher bin ich mir auch nicht, aber ich habe den Eindruck, dass da steht, dass man für bis zu 15 min nichts zahlen muss. "Über Nacht" wäre also viel zu lang, und irgendwelche Ausschlusszeiten kann ich nicht erkennen. Und da es ein Innenhof ist, ist es auch mit großer Wahrscheinlichkeit ein privater Parkraumbewirtschafter.Ulyssess hat geschrieben:kanns auf Google jetzt aber nicht lesen, auch die anderen Schilder gehn nicht schärfer...
Anders ausgedrückt: Sehr wahrscheinlich ist die zumindest die ursprüngliche Forderung rechtlich nicht zu beanstanden. Ich würde es zahlen.
MfG
Gerhard
Früher war (fast) alles schlimmer.
Re: Parkstrafe mit Mietauto - nach 14 Monaten
Danke Gerhard und allen,
es geht auch darum, das nächste Mal klüger zu sein... Gleich daneben ist ein Parkhaus, und um die hohen Parkgebühren zu vermeiden, muß man sich wohl wirklich auskennen, wo was wie lang geht...
An verkehrsberuhigte Innenstädte werden wir uns insgesamt gewöhnen müssen, find ich voll in Ordnung.
Schönen Abend!
Emo
PS: Dass ich wie ein Trottl private Parkraumbewirtschaftung nicht kenn (obwohls das sicher auch in Wien gibt) liegt wohl daran, dass ich zu Haus ganzjährig Motorrad fahr
es geht auch darum, das nächste Mal klüger zu sein... Gleich daneben ist ein Parkhaus, und um die hohen Parkgebühren zu vermeiden, muß man sich wohl wirklich auskennen, wo was wie lang geht...
An verkehrsberuhigte Innenstädte werden wir uns insgesamt gewöhnen müssen, find ich voll in Ordnung.
Schönen Abend!
Emo
PS: Dass ich wie ein Trottl private Parkraumbewirtschaftung nicht kenn (obwohls das sicher auch in Wien gibt) liegt wohl daran, dass ich zu Haus ganzjährig Motorrad fahr