Bussgeld Maskenpflicht in Deutschland

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MadlenB
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Bussgeld Maskenpflicht in Deutschland

Beitrag von MadlenB »

Hallo,
weiss jemand, ob man ein Bussgeld, welches man in Deutschland wegen Verletzung der Maskenpflicht bekommen hat, bezahlen muss? Also können deutsche Behörden/Bundesländer die Summe einfordern, wenn man eigentlich in Norwegen wohnt? Ich habe dazu keine Regelung gefunden. Wie verhält es sich also für ausländische Touristen, die ein Bussgeldverfahren angehängt bekommen?

Danke :-)

Liebe Grüsse
Zuletzt geändert von MadlenB am Fr, 28. Aug 2020, 11:14, insgesamt 1-mal geändert.
harald0409
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Re: Bussgeld Maskenpflicht in Deutschland

Beitrag von harald0409 »

Halt dich einfach daran, dann brauchst solche Fragen nicht zu stellen
MadlenB
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Re: Bussgeld Maskenpflicht in Deutschland

Beitrag von MadlenB »

harald0409 hat geschrieben:Halt dich einfach daran, dann brauchst solche Fragen nicht zu stellen
Das tue ich, ich frage nur für jemanden, dem es passiert ist :roll:
Christoph
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Re: Bussgeld Maskenpflicht in Deutschland

Beitrag von Christoph »

Soweit ich weiß, haben Norwegen und Deutschland (noch) kein Rechtshilfeabkommen...auf jeden Fall werden Verkehrs-Bußgeldbescheide nicht nach N geschickt, solange man nicht so "auffällig" geworden ist, dass es diplomatische Verwicklungen geben könnte. ;-)

Grüsslis und ein schönes WE an alle...
Christoph
"Wen Gott liebt, den lässt er fallen in dieses Land am Polarkreis (Helgeland)."

frei interpretiert (erweitert) nach einem Zitat von Dr. Ludwig Ganghofer
MadlenB
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Re: Bussgeld Maskenpflicht in Deutschland

Beitrag von MadlenB »

Danke sehr! :-)
ChristianAC
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Re: Bussgeld Maskenpflicht in Deutschland

Beitrag von ChristianAC »

@Christoph

Man kann trotzdem eInfach den Hintern in der Hose haben und zahlen
EuraGerhard
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Re: Bussgeld Maskenpflicht in Deutschland

Beitrag von EuraGerhard »

@MadlenB:

Es gibt derzeit tatsächlich keine Möglichkeit, offene Bußgeldforderungen in dieser Höhe aus Deutschland in Norwegen einzutreiben.

Dein Bekannter sollte sich allerdings, wenn er nicht zahlen will, ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides drei Jahre lang nicht mehr auf deutschem Boden blicken lassen. So lange dauert die Vollstreckungsverjährung für Bußgelder in Deutschland.

MfG
Gerhard
Früher war (fast) alles schlimmer.
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