Mutterschutz und Elternzeit
Mutterschutz und Elternzeit
In Norwegen bekommt man, soweit ich informiert bin, fødselspenger, wenn man mind. 6 der 10 Monate vor der Geburt gearbeitet und somit in die Sozialversicherung einbezahlt hat. Kann mir jemand sagen, was ist, wenn man erst 4 Monate vor der Geburt nach Norwegen gekommen ist (da auch gearbeitet hat), und vorher in Deutschland beschäftigt war? Wird die Berufstätigkeit in Deutschland irgendwie angerechnet?
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snowstorm
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Re: Mutterschutz und Elternzeit
Hallo!
Ich denke nicht, dass du Anspruch auf fødselspenger hast. Im Gesetzestext steht unter welchen Voraussetzungen man fødselspenger bekommt, ich konnte nicht sehen, dass es da Ausnahmen gibt. Du kannst ja mal nachlesen: http://www.lovdata.no/all/tl-19970228-019-040.html#14-4
Du könntest aber engangsstønad bekommen (für Frauen, die keinen Anspruch auf fødeselspenger haben, z.B. weil sie keinen Job hatten, der Pensionsansprüche geschaffen hat >weniger als 50% Stelle etc). Wie der Name schon sagt ist das ein einmaliger Betrag in Höhe von NOK 33.584.
Generell würde ich aber empfehlen beim trygdekontor nachzufragen, die wissen es sicher ganz genau.
Gruss Patricia
Ich denke nicht, dass du Anspruch auf fødselspenger hast. Im Gesetzestext steht unter welchen Voraussetzungen man fødselspenger bekommt, ich konnte nicht sehen, dass es da Ausnahmen gibt. Du kannst ja mal nachlesen: http://www.lovdata.no/all/tl-19970228-019-040.html#14-4
Du könntest aber engangsstønad bekommen (für Frauen, die keinen Anspruch auf fødeselspenger haben, z.B. weil sie keinen Job hatten, der Pensionsansprüche geschaffen hat >weniger als 50% Stelle etc). Wie der Name schon sagt ist das ein einmaliger Betrag in Höhe von NOK 33.584.
Generell würde ich aber empfehlen beim trygdekontor nachzufragen, die wissen es sicher ganz genau.
Gruss Patricia
Ich bin keine Signatur. Ich bin hier nur die Putzfrau!
Re: Mutterschutz und Elternzeit
Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte gehofft, dass doch jemand Ausnahmeregelungen kennt bzw. vielleicht Verträge im Rahmen der europäischen Freizügigkeit beim Job.
Re: Mutterschutz und Elternzeit
Hallo,
das ist leider (bzw. gluecklicherweise) so nicht ganz richtig. Bei uns war der Fall aehnlich gelagert, und die Beschaeftigung meiner Frau in Deutschland in den letzten 10 Monaten vor der Geburt wurde voll als Arbeitszeit bezueglich fødselspenger anerkannt.
Noch ne Spitzfindigkeit: zu den 6 der letzten 10 Monate vor der Geburt zaehlen NICHT die letzten drei Wochen, da man hier dann sowieso im Mutterschutz ist.
Also frag am besten beim oertlichen Trygdekontor nach... .
Hilsen
Christian
das ist leider (bzw. gluecklicherweise) so nicht ganz richtig. Bei uns war der Fall aehnlich gelagert, und die Beschaeftigung meiner Frau in Deutschland in den letzten 10 Monaten vor der Geburt wurde voll als Arbeitszeit bezueglich fødselspenger anerkannt.
Noch ne Spitzfindigkeit: zu den 6 der letzten 10 Monate vor der Geburt zaehlen NICHT die letzten drei Wochen, da man hier dann sowieso im Mutterschutz ist.
Also frag am besten beim oertlichen Trygdekontor nach... .
Hilsen
Christian
Re: Mutterschutz und Elternzeit
na, das klingt ja schon positiver. Doch ein Grund, die Möglichkeit nicht prinzipiell abzuhaken. Danke!
Re: Mutterschutz und Elternzeit
Willkommen als "Aktiver" im Forum!!!MisterB hat geschrieben:Hallo,.......Hilsen Christian
Grüßlis vom Nachbarn
"Wen Gott liebt, den lässt er fallen in dieses Land am Polarkreis (Helgeland)."
frei interpretiert (erweitert) nach einem Zitat von Dr. Ludwig Ganghofer
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