Hei. Kann mir jemand hier in Sachen Aufenthaltserlaubnis weiterhelfen? Wir wohnen seit 6 Jahren in No (haben P-Nummer, zahlen Steuern, eigenes Haus, etc).
Nun taucht die Frage auf, ob man als EU Buerger nach einer bestimmten Zeit seine Aufenthalserlaubnis erneuern muss. Kennt sich jemand mit der aktuell geltenden Reglung aus?
Danke vorab
Aufenthaltserlaubnis
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ChristianAC
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Re: Aufenthaltserlaubnis
UDI.no
Varig oppholstillatelse
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der westfale
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Re: Aufenthaltserlaubnis
Hei
Vor sechs Jahren solltet ihr eigentlich eine unbefriestete Aufenthaltsgenehmigung bekommen haben. Christian hat ja schon ein Link eingestellt. Lest es euch dort einfach nach.
LG Mark
Vor sechs Jahren solltet ihr eigentlich eine unbefriestete Aufenthaltsgenehmigung bekommen haben. Christian hat ja schon ein Link eingestellt. Lest es euch dort einfach nach.
LG Mark
Bilder aus Norwegen: https://www.flickr.com/photos/138209459@N04/albums
Re: Aufenthaltserlaubnis
Genau,Varig Opphold ist das Schlagwort, Termin bei der UDI machen,Papiere abgeben, ne Woche spæter kommste gleich nach dem Papst.Das geht eigendlich unkompliziert sofern du wirklich hier deinen Lebensmittelpunkt hast.
Hatte das ganze vor einen Jahr gemacht, nach einer Woche hatte ich das Ding.
Hatte das ganze vor einen Jahr gemacht, nach einer Woche hatte ich das Ding.
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troll70
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Re: Aufenthaltserlaubnis
ok. Vielen Dank fuer die Antworten.
In diesem Falle ging es nicht um das varig oppholdsrett sondern um die Anmeldung meines Sohnes an der Videregåenden. Dazu muss die Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden und ich war nicht sicher, ob sie nach einer gewissen Zeit erneuert werden muss (hatte mich bislang nie gross mit dem Thema befasst).
Schoenen Nachmittag Euch allen
In diesem Falle ging es nicht um das varig oppholdsrett sondern um die Anmeldung meines Sohnes an der Videregåenden. Dazu muss die Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden und ich war nicht sicher, ob sie nach einer gewissen Zeit erneuert werden muss (hatte mich bislang nie gross mit dem Thema befasst).
Schoenen Nachmittag Euch allen
Re: Aufenthaltserlaubnis
Also wenn du bisher eine unbegrenzte Aufendhalserlaubnis hast,duerfte das keine Probleme machen,die ist fast genauso gut,das heisst nach fuenf Jahren konntest du eine unbegrenzte AE beantragen und die wurde da du EU Buerger bist auch genehmigt,hast du die unbeg.AE nicht, geh zur UDI und frag nach,kostet ja nix.