Mit einem Arbeitsvertrag bist Du (als EU-Buerger) automatisch aufenthaltsberechtigt.motorkruizer hat geschrieben:Kann meine Frau denn ohne Aufenthaltsgenehmigung arbeiten gehen!!?? Man braucht doch die Fødselnr.
Also: 1. Arbeitsvertrag besorgen.
2. Zum Skatteetaten, D-Nummer beantragen.
3. Zur Polizei, Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
4. Mit der Aufenthaltsgenehmigung wieder zum Skatteetaten und P-Nummer beantragen.
2. und 3. kannst Du auch tauschen. Mit der D-Nummer wuerde ich nicht lange warten, da sie vieles vereinfacht. Wie lange 2., 3. und 4. dauern, ist bei jedem anders. Zwischen anderthalb und sechs Wochen habe ich jetzt hier schon alles gelesen.
HTH whatever_happens