Hallo zusammen!
Ich werde im kommenden Sommer für drei Wochen zusammen mit meiner Freundin eine Skandinavien-Reise mit dem Mietwagen unternehmen. Wir werden in Stockholm ein Auto mieten, über Oslo nach Bergen fahren, Norwegen von Süden nach Norden bereisen und dann zurück nach Schweden, wo wir in Kiruna den Mietwagen zurückgeben werden.
Ich habe gelesen, dass viele Auto-Vermieter Fahrten auf Fähren nicht erlauben. Wie gehen wir am besten vor, damit keine versicherungstechnischen Probleme entstehen, wenn wir mit unserem Mietwagen von Schweden nach Norwegen fahren und dort Fähren benutzen?
Ich danke euch schon im Voraus für eure Antworten!
Liebe Grüsse aus der Schweiz
Auf die Fähre mit dem Mietwagen
-
- Beiträge: 1
- Registriert: Di, 29. Nov 2016, 20:48
Re: Auf die Fähre mit dem Mietwagen
Willkommen im Forum.
Am Besten wird es sein, Ihr vereinbart mit dem Vermieter schriftlich, dass Ihr Fähren benutzen dürft.
Grüße Gudrun
Am Besten wird es sein, Ihr vereinbart mit dem Vermieter schriftlich, dass Ihr Fähren benutzen dürft.
Grüße Gudrun
-
- NF-Stammbesucher
- Beiträge: 482
- Registriert: Di, 05. Jun 2012, 19:09
Re: Auf die Fähre mit dem Mietwagen
???? Im Ernst? Das kann ich mir in Norwegen so gar überhaupt nicht vorstellen .... wo es manchmal alle naslang Fähren hat und es zum Teil gar keine Alternative gibt... Vielleicht geht es da um Fährfahrten in ein anderes Land? Also ob man mit dem Mietwagen über Landesgrenzen (und: über welche) fahren darf - das muss man natürlich abklären. Früher haben sie das gar nicht erlaubt - scheint heute anders zu sein.Orpheus1416 hat geschrieben:Ich habe gelesen, dass viele Auto-Vermieter Fahrten auf Fähren nicht erlauben.
Grüße
Michael
-
- NF-Stammbesucher
- Beiträge: 1298
- Registriert: Sa, 24. Aug 2002, 7:42
- Wohnort: Oslo
Re: Auf die Fähre mit dem Mietwagen
@Kollege Oppelt......
Mit der Fæhreneinschrænkung ist meist die Benutzung Richtung Ausland mit gemeint.
Ist genauso in Deutschland, wenn du einen Ausflug nach Polen planst, dann ist der Grenzuebertritt
in den MIetvertrægen auch meist untersagt.
Insofern wird die Frage hier niemand so wirklich richtig beantworten kønnen. Einzig die Kommunikation mit dem
Vermieter hilft hier weiter. bzw. entsprechende schriftliche Absprachen im Mietvertrag.
Mvh
Christian
Mit der Fæhreneinschrænkung ist meist die Benutzung Richtung Ausland mit gemeint.
Ist genauso in Deutschland, wenn du einen Ausflug nach Polen planst, dann ist der Grenzuebertritt
in den MIetvertrægen auch meist untersagt.
Insofern wird die Frage hier niemand so wirklich richtig beantworten kønnen. Einzig die Kommunikation mit dem
Vermieter hilft hier weiter. bzw. entsprechende schriftliche Absprachen im Mietvertrag.
Mvh
Christian
-
- NF-Stammbesucher
- Beiträge: 1296
- Registriert: Do, 28. Jul 2005, 8:32
- Wohnort: Uppsala
Re: Auf die Fähre mit dem Mietwagen
Hallo,
ist bei einem Mietwagen die Benutzung von Fähren ausgeschlossen, so geht es dabei nicht um Fahrten ins Ausland (hier müssten die entsprechenden Länder genannt werden), sondern um das sog. Fährrisiko.
Das Fährrisiko ist ein Oberbegriff für die Risiken, die bei einer Beförderung mit einer Fähre auftreten. Also zum Beispiel, dass das Auto bei hohem Wellengang von Bord gespült wird, aber auch die sog. Havarie Grosse, bei der der Kapitän des Schiffes anordnet, dass Ladung über Bord geworfen werden muss, um das Schiff zu retten.
Nicht jede Kaskoversicherung umfasst das Fährrisiko, und gerade viele Autovermieter vermeiden es, alle Fahrzeuge pauschal gegen das Fährrisiko zu versichern, um Kosten zu sparen.
In aller Regel ist es aber überhaupt kein Problem, bei einer Automiete anzugeben, dass man Fähren benutzen möchte, und dann wird, ggfs. gegen Aufpreis, das Fährrisiko mitversichert.
MfG
Gerhard
ist bei einem Mietwagen die Benutzung von Fähren ausgeschlossen, so geht es dabei nicht um Fahrten ins Ausland (hier müssten die entsprechenden Länder genannt werden), sondern um das sog. Fährrisiko.
Das Fährrisiko ist ein Oberbegriff für die Risiken, die bei einer Beförderung mit einer Fähre auftreten. Also zum Beispiel, dass das Auto bei hohem Wellengang von Bord gespült wird, aber auch die sog. Havarie Grosse, bei der der Kapitän des Schiffes anordnet, dass Ladung über Bord geworfen werden muss, um das Schiff zu retten.
Nicht jede Kaskoversicherung umfasst das Fährrisiko, und gerade viele Autovermieter vermeiden es, alle Fahrzeuge pauschal gegen das Fährrisiko zu versichern, um Kosten zu sparen.
In aller Regel ist es aber überhaupt kein Problem, bei einer Automiete anzugeben, dass man Fähren benutzen möchte, und dann wird, ggfs. gegen Aufpreis, das Fährrisiko mitversichert.
MfG
Gerhard
Früher war (fast) alles schlimmer.
-
- Beiträge: 70
- Registriert: Mo, 04. Jan 2016, 12:02
Re: Auf die Fähre mit dem Mietwagen
Entweder dies, oder man nimmt das (doch sehr geringe) Risiko eines Fährunglücks in Kauf und ignoriert die Klausel. Wir hatten auch schon diese Klausel im Vertrag, sind aber trotzdem auf Fähren, denn das gehört in Norwegen einfach dazu und ist teilweise schlicht notwendig, um von A nach B zu kommen. Solange nichts passiert, ist dies dem Vermieter wohl auch egal.EuraGerhard hat geschrieben:In aller Regel ist es aber überhaupt kein Problem, bei einer Automiete anzugeben, dass man Fähren benutzen möchte, und dann wird, ggfs. gegen Aufpreis, das Fährrisiko mitversichert.