Zollvorschriften
Zollvorschriften
Hallo zusammen
nachdem ich schon viel in diesem informativen Forum gestöbert habe, steht für uns doch noch eine Frage im Raum.
Die Zollvorschriften für Alkohol haben wir studiert, Bier von 2,5% bis 4,7 %. Wir möchten Radler mitnehmen, 2,5 % .
Müßte es 2,4 % haben, um nicht in dieses Raster zufallen?
Wie viel von dem Gebräu dürfen wir einpacken, wenn noch 2 Fl. Wein und 4 Flachmänner a 100 ml ( für eventuelle Hilfeleistungen) mit sollen.
( wir sind 2 Personen)
Danke im Voraus
Kuga
nachdem ich schon viel in diesem informativen Forum gestöbert habe, steht für uns doch noch eine Frage im Raum.
Die Zollvorschriften für Alkohol haben wir studiert, Bier von 2,5% bis 4,7 %. Wir möchten Radler mitnehmen, 2,5 % .
Müßte es 2,4 % haben, um nicht in dieses Raster zufallen?
Wie viel von dem Gebräu dürfen wir einpacken, wenn noch 2 Fl. Wein und 4 Flachmänner a 100 ml ( für eventuelle Hilfeleistungen) mit sollen.
( wir sind 2 Personen)
Danke im Voraus
Kuga
-
- NF-Stammbesucher
- Beiträge: 1801
- Registriert: Sa, 01. Aug 2009, 20:36
- Wohnort: Nahe Stavanger
Re: Zollvorschriften
Hei
Das ist ein wenig verwirrend geschrieben beim Zoll. Aber broeseln wir das mal auseinander. Zu allererst steht dort nicht Bier bis 4,7% sondern Biermischgetraenke ab 2,5-4,7%. Bier ist in allen Prozentklassen bis 6,5l als Freimaenge einfuehrbar.
Dein Biermischgetraenk darf bis und einschlieslich 2,5% haben. Hier zaehlt ein Warengesammtwert von 6000,- Kronen die frei Eingefuehrt werden koennen.
Solltest du ausser dein Biermischgetraenk, so verstehe ich deine Frage, keinen weiteren Alkohol mitnehemen, kannst du ruigen Gewissens deine 2Fl Wein und 4 Flachmaenner einfuehren.
Dies zaehlt pro erwachsene Person.
Gruss
Das ist ein wenig verwirrend geschrieben beim Zoll. Aber broeseln wir das mal auseinander. Zu allererst steht dort nicht Bier bis 4,7% sondern Biermischgetraenke ab 2,5-4,7%. Bier ist in allen Prozentklassen bis 6,5l als Freimaenge einfuehrbar.
Dein Biermischgetraenk darf bis und einschlieslich 2,5% haben. Hier zaehlt ein Warengesammtwert von 6000,- Kronen die frei Eingefuehrt werden koennen.
Solltest du ausser dein Biermischgetraenk, so verstehe ich deine Frage, keinen weiteren Alkohol mitnehemen, kannst du ruigen Gewissens deine 2Fl Wein und 4 Flachmaenner einfuehren.
Dies zaehlt pro erwachsene Person.
Gruss
Bilder aus Norwegen: https://www.flickr.com/photos/138209459@N04/albums
Re: Zollvorschriften
Zu den Flachmännern als Belohnung für die Eingeboren bei Hilfeleistungen passen auch Glasperlen und Taschenspiegel für die Weibchen.
Mal im Ernst, jeder Norweger/in wäre beleidigt, wenn man ihn/sie damit konfrontieren würde.
Mal im Ernst, jeder Norweger/in wäre beleidigt, wenn man ihn/sie damit konfrontieren würde.
-
- NF-Mitglied
- Beiträge: 6449
- Registriert: Mi, 07. Aug 2002, 22:20
- Wohnort: Ruhrpott & Romsdal
- Kontaktdaten:
Re: Zollvorschriften
Ich finde nicht, dass auf den Seiten des norwegischen Zolls die Bestimmungen verwirrend aufgeführt werden, ganz im Gegenteil. Sie sind eigentlich unmissverständlich dargestellt, sogar mit hübschen grafischen Beispielen.
http://toll.no/no/handle-i-utlandet/alk ... ote/kvote/ (norwegisch)
http://toll.no/en/international/deutsch ... timmungen/ (deutsch)
Richtig ist, dass die Quote für Bier über 2,5% gilt, Euer Radler mit 2,5% fällt demnach nicht darunter, sondern lediglich, wie der Westfale richtig bemerkt hat, unter die Freigrenze von 6.000 NOK (Summe aller Waren, die bei Einreise mitgeführt werden!).
Unter diesem Gesichtspunkt fallen die geringen Wein- und Spirituosenmengen nicht ins Gewicht, da sie immer im Rahmen der Quote bleiben.
Dann darf man 1l Spirituosen in 1,5l Bier tauschen, ebenso wie 1,5l Wein in 1,5l Bier und die nicht genutzte Tabakquote ebenfalls in 1,5l Bier (oder Wein). Damit kommt man dann mit der Basisquote von 2l auf 2+1,5+1,5+1,5 = 6,5 Liter.
Bei all diesen Rechenspielchen sei aber bemerkt, dass Bier den Zollbediensteten eigentlich "irgendwo hinten" vorbeigeht, wenn man es nicht völlig übertreibt. Die Spirituosen- und Tabakmengen interessieren die Jungs und Mädels da wesentlich(!) mehr, danach wird gesucht, wenn sie Euch den Wagen auseinanderbauen, wie mir im Januar geschehen.


Richtig ist, dass die Quote für Bier über 2,5% gilt, Euer Radler mit 2,5% fällt demnach nicht darunter, sondern lediglich, wie der Westfale richtig bemerkt hat, unter die Freigrenze von 6.000 NOK (Summe aller Waren, die bei Einreise mitgeführt werden!).
Unter diesem Gesichtspunkt fallen die geringen Wein- und Spirituosenmengen nicht ins Gewicht, da sie immer im Rahmen der Quote bleiben.
Das stimmt so nur unter der Voraussetzung, dass weder Tabakwaren noch Wein oder Spirituosen mitgebracht werden.der westfale hat geschrieben:Bier ist in allen Prozentklassen bis 6,5l als Freimaenge einfuehrbar.
Dann darf man 1l Spirituosen in 1,5l Bier tauschen, ebenso wie 1,5l Wein in 1,5l Bier und die nicht genutzte Tabakquote ebenfalls in 1,5l Bier (oder Wein). Damit kommt man dann mit der Basisquote von 2l auf 2+1,5+1,5+1,5 = 6,5 Liter.
Bei all diesen Rechenspielchen sei aber bemerkt, dass Bier den Zollbediensteten eigentlich "irgendwo hinten" vorbeigeht, wenn man es nicht völlig übertreibt. Die Spirituosen- und Tabakmengen interessieren die Jungs und Mädels da wesentlich(!) mehr, danach wird gesucht, wenn sie Euch den Wagen auseinanderbauen, wie mir im Januar geschehen.


Ruut-wieß kritt mer ahnjeboore, en die Weech erinnjelaat,
wer en dä Südkurv opjewaaße, dä blieht ruut-wieß bess en et Jraav.
-
- NF-Stammbesucher
- Beiträge: 1801
- Registriert: Sa, 01. Aug 2009, 20:36
- Wohnort: Nahe Stavanger
Re: Zollvorschriften
Hei
@ Karsten
Es ist wohl dieser Satz an dem sich der Treadersteller, sowie auch andere aufhaengen, wenn es um das einfuehren von Bier geht. Daher meine Einschaetzung das es etwas verwirrend geschrieben ist.
"Bier: über 2,5 Vol.-% (auch Starkbier) oder Alcopop bzw. Cidre über 2,5 und bis 4,7 Vol.-% (2 Liter)"
Beim schnellen ueberfliegen der Regelung ist man recht schnell gewillt sich auf die fast hofnungslose Suche nach Bier mit bis zu 4,7%, zu begeben. Ja ich weiss es gibt Bier, was 4,7%, oder weniger hat. Nenn ich aber Ploere.
@ honk
Zitat honk
Mal im Ernst, jeder Norweger/in wäre beleidigt, wenn man ihn/sie damit konfrontieren würde.
Sehe ich nicht so.
Bei Alkohol laesst sich der allgemeine Norweger nicht so schnell beleidigen.
Allerdings an den Treadersteller. Ihr habt ja ein Liter frei als Freimaenge. Es gibt ja dieses Kraeutergesoeff mit dem Hirsch als Logo. Wird hier sehr gern getrunken und damit auch User honk beruigt ist, nehmt einfach vier 1/4l Flaschen davon mit, dann seit ihr definitv auf der richtigen Seite.
Gruss
@ Karsten
Es ist wohl dieser Satz an dem sich der Treadersteller, sowie auch andere aufhaengen, wenn es um das einfuehren von Bier geht. Daher meine Einschaetzung das es etwas verwirrend geschrieben ist.
"Bier: über 2,5 Vol.-% (auch Starkbier) oder Alcopop bzw. Cidre über 2,5 und bis 4,7 Vol.-% (2 Liter)"
Beim schnellen ueberfliegen der Regelung ist man recht schnell gewillt sich auf die fast hofnungslose Suche nach Bier mit bis zu 4,7%, zu begeben. Ja ich weiss es gibt Bier, was 4,7%, oder weniger hat. Nenn ich aber Ploere.
@ honk
Zitat honk
Mal im Ernst, jeder Norweger/in wäre beleidigt, wenn man ihn/sie damit konfrontieren würde.
Sehe ich nicht so.
Bei Alkohol laesst sich der allgemeine Norweger nicht so schnell beleidigen.
Allerdings an den Treadersteller. Ihr habt ja ein Liter frei als Freimaenge. Es gibt ja dieses Kraeutergesoeff mit dem Hirsch als Logo. Wird hier sehr gern getrunken und damit auch User honk beruigt ist, nehmt einfach vier 1/4l Flaschen davon mit, dann seit ihr definitv auf der richtigen Seite.
Gruss
Bilder aus Norwegen: https://www.flickr.com/photos/138209459@N04/albums
-
- NF-Mitglied
- Beiträge: 6449
- Registriert: Mi, 07. Aug 2002, 22:20
- Wohnort: Ruhrpott & Romsdal
- Kontaktdaten:
Re: Zollvorschriften
der westfale hat geschrieben:Beim schnellen ueberfliegen der Regelung ist man recht schnell gewillt sich auf die fast hofnungslose Suche nach Bier mit bis zu 4,7%, zu begeben. Ja ich weiss es gibt Bier, was 4,7%, oder weniger hat. Nenn ich aber Ploere.

Japp, das ging mir beim ersten mal ganz genauso. Kann ich mich noch gut daran erinnern, wie ich in Venlo nach Bier bis 4,7% gesucht und schließlich auch irgendeine Plörre gekauft hatte. Nie wieder! Dagegen war selbst Ringnes weltklasse. (Und wer Ringnes kennt, weiß das einzuordnen.)


Ruut-wieß kritt mer ahnjeboore, en die Weech erinnjelaat,
wer en dä Südkurv opjewaaße, dä blieht ruut-wieß bess en et Jraav.
-
- NF-Stammbesucher
- Beiträge: 1296
- Registriert: Do, 28. Jul 2005, 8:32
- Wohnort: Uppsala
Re: Zollvorschriften
Vielleicht sollte man noch erwähnen, dass es für die Mitnahme von Getränken mit mehr als 22% Alkoholgehalt nicht ausreicht, nur "erwachsen" zu sein, also mindestens 18 Jahre alt. Man muss vielmehr mindestens 20 Jahre alt sein. Das gilt außer für Norwegen auch für Schweden und Finnland.der westfale hat geschrieben:Dies zaehlt pro erwachsene Person.
MfG
Gerhard
Früher war (fast) alles schlimmer.
Re: Zollvorschriften
kurze Frage zum Steuersatz in dem Link zum Zoll:
Da sind zwei Spalten, zum Beispiel bei Schnaps 325 nkr pro Liter und 230 nkr pro 1/1 Flasche. Muss ich die zusammenaddieren? also 555 nkr für eine 1-Liter-Flasche Whisky? oder was heißt diese 1/1 Flasche?
Da sind zwei Spalten, zum Beispiel bei Schnaps 325 nkr pro Liter und 230 nkr pro 1/1 Flasche. Muss ich die zusammenaddieren? also 555 nkr für eine 1-Liter-Flasche Whisky? oder was heißt diese 1/1 Flasche?
-
- NF-Mitglied
- Beiträge: 6449
- Registriert: Mi, 07. Aug 2002, 22:20
- Wohnort: Ruhrpott & Romsdal
- Kontaktdaten:
Re: Zollvorschriften
Nein, die 230 NOK gelten für eine 0,75l-Flasche. Da ist nichts zu addieren.

Ruut-wieß kritt mer ahnjeboore, en die Weech erinnjelaat,
wer en dä Südkurv opjewaaße, dä blieht ruut-wieß bess en et Jraav.
Re: Zollvorschriften
Danke für die Info!
Re: Zollvorschriften
Vielen Dank für die ausführliche Info.
Diese 2,5 % (bis oder incl.) waren für uns nicht deutlich zu erkennen. Da werden wir mit Radler keine Probleme bekommen.
Weis jemand, ob es in Norwegen Vergleichbares gibt ? Dann würden wir uns das Gewicht von 30 Flaschen ersparen. Da wir Nichtraucher sind, könnten wir ja auch ohne weiteres 3 Flaschen Wein und 4 Flachmänner mitnehmen.
Die Altersgrenze haben wir 3x überschritten, weil " EuraGerhard" dieses anregte.
Die Flachmänner sollen mal für ein Dankeschön herhalten.
Wir können uns nicht denken, dass sich dadurch jemand gekränkt fühlt.
Einen schönen Abendgruß
sendet Kuga
Diese 2,5 % (bis oder incl.) waren für uns nicht deutlich zu erkennen. Da werden wir mit Radler keine Probleme bekommen.
Weis jemand, ob es in Norwegen Vergleichbares gibt ? Dann würden wir uns das Gewicht von 30 Flaschen ersparen. Da wir Nichtraucher sind, könnten wir ja auch ohne weiteres 3 Flaschen Wein und 4 Flachmänner mitnehmen.
Die Altersgrenze haben wir 3x überschritten, weil " EuraGerhard" dieses anregte.
Die Flachmänner sollen mal für ein Dankeschön herhalten.
Wir können uns nicht denken, dass sich dadurch jemand gekränkt fühlt.
Einen schönen Abendgruß
sendet Kuga
-
- NF-Stammbesucher
- Beiträge: 1296
- Registriert: Do, 28. Jul 2005, 8:32
- Wohnort: Uppsala
Re: Zollvorschriften
Fertig gemischtes Radler habe ich in Norwegen noch nicht gesehen. Aber es hindert Dich natürlich niemand daran - höchstens Dein KontostandKuga hat geschrieben:Da werden wir mit Radler keine Probleme bekommen.

MfG
Gerhard
Früher war (fast) alles schlimmer.
Re: Zollvorschriften
Danke noch mal , jetzt sind wir ein Stück schlauer.
In 2 Wochen geht es los.
Grüße aus dem Hochsauerland
In 2 Wochen geht es los.
Grüße aus dem Hochsauerland