Tollwutimpfung Hund

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Sabi
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Tollwutimpfung Hund

Beitrag von Sabi »

ich bin mir nicht ganz sicher, ob das vom Thema hier richtig ist, ABER ich habe gerade voller Schreck gesehen, dass ich mit Hundi nicht immer ganz pünktlich beim Impfen war :oops: :shock:
Heisst die Tollwutimpfung war gültig von 24.11.2010 - 24.11.2013 und ich war leider erst am 08.01.2014 beim Nachimpfen.. :roll:
Meint ihr, dass wir bei der Einreise Probleme bekommen könnten? :cry:
Waren bislang noch nie mit unserem Hundi in Norwegen - deswegen die Frage

Vielen Dank für eure Info
Tanze als würde niemand zusehen,
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Gudrun
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Re: Tollwutimpfung Hund

Beitrag von Gudrun »

Hallo Sabi,

vielleicht hilft Dir der Beitrag von Schnettel in einem anderen Thread (vom 16. April 2012):
Schnettel hat geschrieben:...
Das, was die Schalkerin wahrscheinlich meint, ist die Tollwut-Impfung. Und die ist sehr wohl noch Pflicht! Und zwar regelmæssig (je nach den Abstænden des Impf-Herstellers)! Das muss im Hundepass dokumentiert nachweisbar sein.

Das einzige, was nicht mehr Pflicht ist, ist der Nachweis des Titers. Der Titer ist in diesem Zusammenhang die Konzentration der Antikørper gegen Tollwut, die auf Grund der Impfung erreicht werden (oder auch nicht).
Soll im Endeffekt heissen - es reicht heutzutage aus, wenn man nachweisen kann, dass der Hund regelmæssig (!) gegen Tollwut geimpft wird. Aber den erreichten Antikørperanteil nachweisen - was ja oft Monate gedauert hat... - muss man nicht mehr.

Hatten wir unter anderem auch schon hier. In dem Thread wird auch ein Tierarzt in der Næhe von Kristiansand empfohlen.

Es gilt also:
- Microchip erforderlich fuer alle Tiere, die nach dem 3.7.2011 markiert werden. Fuer Tiere, die davor markiert wurden, reicht eine Tattowierung, wenn diese gut lesbar ist.
- gueltige Tollwut-Impfung - bei Erstimpfung nach 21 Tagen, bei Nachimpfungen durchgehend, sofern die Nachimpfung innerhalb der vom Hersteller angegebenen Frist verabreicht wurde.
- Behandlung gegen Zwergbandwurm - in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Norwegen und in den ersten 7 Tagen nach der Einreise in Norwegen noch einmal (muss im Tierpass/Tierarztattest dokumentiert werden!)
- EU-Pass mit Angaben zum Eigentuemer des Tieres, ID-kode des Tieres, Tollwutimpfungen und Bandwurm-Behandlungen
- an der Grenze beim Zoll melden
Achtung: Unbedingt die Øffnungszeiten der Zollstelle beachten, an der ihr einreist! Nicht einfach weiter fahren, wenn diese nicht besetzt oder zu ist. (wenn ihr mit der Fæhre nach Kristiansand kommt, sicher nicht das Problem, da ist auf jeden Fall die Zollstelle offen)

Quelle:
http://www.mattilsynet.no/import_ekspor ... orge_98489
auf englisch:
http://www.mattilsynet.no/english/anima ... ret__97812
Sabi
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Re: Tollwutimpfung Hund

Beitrag von Sabi »

@ Gudrun
Danke, aber beruhigen tut mich die Aussage nicht wirklich - da steht zwar regelmäßig, aber ob der Zoll 1.5 Monate zu spät auch noch als regelmäßig ansieht? :shock:
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Jack
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Re: Tollwutimpfung Hund

Beitrag von Jack »

Hallo,
dann gilt dieses:
Das Tier muss gemäß den Empfehlungen des Impfstoffproduzenten (normalerweise frühestens wenn es drei Monate alt ist) gegen Tollwut geimpft werden. Es kann nicht vor dem 21. Tag nach der Impfung eingeführt werden. Die Forderung nach einer Tollwutimpfung gilt auch bei der Einreise mit Tieren aus tollwutfreien Staaten.
Hunde müssen gegen Bandwurmbefall (Echinococcus multilocularis) mit einem anerkannten Präparat, zum Beispiel mit Praziquantel oder Epsiprantel, behandelt werden. Die Behandlung muss innerhalb 120 bis 24 Stunden vor der Einreise nach Norwegen und in dem Land aus dem das Tier einreist, erfolgen. Die Behandlung muss im Pass durch ein Veterinärattest tierärztlich bescheinigt werden. Katzen benötigen keine Bandwurmkur, müssen aber gegen Tollwut geimpft sein.

Behandlung mit Bandwurmtabletten nach der Einreise in Norwegen ist auch nicht mehr aktuell.

LG Torsten
Sabi
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Re: Tollwutimpfung Hund

Beitrag von Sabi »

Da steht bei Virbac Virbagen canis LT:
1. Impfung des Hundes mit 12 Wochen,
2. Impfung ein Jahr später, dann alle 2-3 Jahre

und da ich jetzt knapp 2 Monate über den 3 Jahren bin darf Hundi nicht mit nach Norwegen?? :shock:
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Gudrun
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Re: Tollwutimpfung Hund

Beitrag von Gudrun »

Sabi hat geschrieben:Da steht bei Virbac Virbagen canis LT:
1. Impfung des Hundes mit 12 Wochen,
2. Impfung ein Jahr später, dann alle 2-3 Jahre

und da ich jetzt knapp 2 Monate über den 3 Jahren bin darf Hundi nicht mit nach Norwegen?? :shock:
Ich würde denken, die Impfung vom 08.01. zählt dann als Erstimpfung und Du musst danach 21 Tage warten, bis der Hund nach Norwegen darf. Da die 21 Tage um sind, sollte alles o.k. sein.

Grüße Gudrun
Jack
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Re: Tollwutimpfung Hund

Beitrag von Jack »

ich sehe das so, dein Hund muss min. 21 Tage vor der Einreise geimpft sein. Dann liegt er doch im Rhythmus. Du kannst ihn doch nur Impfen lassen. Er darf nur nicht Ungeimpft ins Land , also 8.1. 2014 geimpft + 21 Tage 30.01.2014 ab nach Norwegen. Frag Deinen TA.

LG Torsten
Jack
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Re: Tollwutimpfung Hund

Beitrag von Jack »

Aha, andere sehen es genauso
Sabi
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Re: Tollwutimpfung Hund

Beitrag von Sabi »

oh supi, da fällt mir grad ein riesen Stein vom Herzen!
Ich frag morgen sicherheitshalber nochmal beim TA nach :D

lieben Dank Euch
Tanze als würde niemand zusehen,
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Re: Tollwutimpfung Hund

Beitrag von hummel78 »

So hat es mir meine Tierärztin auch gesagt. Wir waren jetzt 3 Wochen über den Jahrestermin für die Tollwutimpfung. Aber da wir erst im Juli fahren, ist das okay. Es müssen halt diese 21 Tage eingehalten werde, wenn nicht genau nach einem Jahr geimpft wird.

Andererseits steht gerade bei Virbac auf der Seite, dass es auf Tag und Woche bei der Impfung nicht ankommt. Aber es gibt auch keinen Hinweis, welche Toleranzgrenze noch im Bereich ist.

Aber so oder so, sollte es okay sein, weil ihr diese 21 Tage nach Impfung einhaltet.

LG Bine
ChristianAC
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Re: Tollwutimpfung Hund

Beitrag von ChristianAC »

@Sabi

http://www.mattilsynet.no/dyr_og_dyreho ... yret_ditt/

Einfach durchklicken, dann weisst du was nötig ist. Ist mit nen bischen Googe-Translate keine grosse Hürde.

NIcht unbedingt die englische Variante benutzen, denn die hat nicht den interaktiven Fragebogen zum durchklicken.

Mvh

Christian
Pfalzcamper
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Re: Tollwutimpfung Hund

Beitrag von Pfalzcamper »

ChristianAC hat geschrieben:@Sabi

http://www.mattilsynet.no/dyr_og_dyreho ... yret_ditt/

Einfach durchklicken, dann weisst du was nötig ist. Ist mit nen bischen Googe-Translate keine grosse Hürde.

NIcht unbedingt die englische Variante benutzen, denn die hat nicht den interaktiven Fragebogen zum durchklicken.

Mvh

Christian
Ich meine nicht, dass dort die betreffende Frage beantwortet wird.

Es geht dem TE darum, ob die Fristueberschreitung ein Problem darstellt.
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Wo ein Willi ist, ist auch ein Weg!
Pfalzcamper
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Re: Tollwutimpfung Hund

Beitrag von Pfalzcamper »

Sabi hat geschrieben:oh supi, da fällt mir grad ein riesen Stein vom Herzen!
Ich frag morgen sicherheitshalber nochmal beim TA nach :D

lieben Dank Euch
Der deutsche Tierarzt liefert dir keinerlei Rechtsgrundlage, wenn es an der Grenze zu Problemen kommt.

Da dieser Sonderfall nicht eindeutig beschrieben ist, kann ich dir nur raten ( so wuerde ich es machen ) dem norwegischen Zoll ( nicht die Botschaft in Berlin ) zu schreiben und dein Anliegen zu schildern.
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ChristianAC
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Re: Tollwutimpfung Hund

Beitrag von ChristianAC »

@Pfalzcamper

Wenn man sich durch die 4 Fragen durchgeklickt hat, kommen genau die für diese Reise aktuell gültigen Fristen bei raus.

z.B.

Generelle krav

Alle dyr skal ha veterinærsertifikat eller EU-pass.

Alle dyr skal være vaksinert mot rabies minst 21 dager før de kommer til Norge.

Alle dyr skal ha identitetsmerking.

Alle hunder (ikke katt og ilder) skal være behandlet mot revens dvergbendelorm

Når du skal reise til Norge

Du skal vise frem dyr og dokumentasjon for Tollvesenet når du passerer grensen.
z.B. 1 Hund......passierte Länder ---> Deutschland, Dänemark.

Mvh

Christian
Pfalzcamper
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Re: Tollwutimpfung Hund

Beitrag von Pfalzcamper »

@Christian: es geht darum, ob der verpasste letzte Impftermin den bisherigen Impfrhythmus, dessen ordnungsgemaesse Einhaltung unterbrochen wurde, insofern beeinflusst, dass damit die generelle Wirksamkeit in Frage gestellt wird.

Ich hatte in N noch nie Probleme, da noch kein Zoellner trotz Halt an der roten Spur den Impfausweis oder Hund sehen wollte.

Wohl aber in anderen Laendern, deren Beamte nichts dessen, was nicht in ihren Unterlagen verankert ist, akzeptieren wollten.

In einem Wohnmobilforum schreibt gerade ein verzweifelter Hundebesitzer, wer ihm seinen Hund wieder mitbringen kann, der im Ausland ( zur Vermeidung von Vorurteilen ist die Erwaehnung des Landes irrelevant ) im Tierheim festsitzt, waehrend er, der Besitzer wieder von Deutschland aus versucht Papiere zu besorgen, die den auslaendischen Behoerden erklaeren, was sie nicht verstehen wollen.
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