Vaterschaftsanerkennung

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Steve
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Vaterschaftsanerkennung

Beitrag von Steve »

Hallo!

Bei der Geburt unseres Kindes habe ich die Vaterschaft anerkannt, aber im ganzen Trubel hat meine Gute nicht ihre Unterschrift abgegeben (gleich nach der Geburt wurde uns das Dokument unter die Nase gehalten und die Krankenschwestern hatten keine richtige Ahnung "das müssen sie nicht unbedingt unterschreiben").

Jetzt überlegen wir, ob wir die Anerkennung über die deutsche Botschaft nachholen.
http://www.oslo.diplo.de/Vertretung/osl ... Seite.html

Die Frage ist: brauchen wir das überhaupt!?

Wenn wir angenommen nie mehr nach Deutschland zurückkehren, ist die Anerkennung dann nötig (evtl. wegen meinen Lebensversicherungen, Renten etc.?)? Welche Nachteile ergeben sich?

Hier steht es kann Probleme mit der Erbschaft und so geben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vater#Rech ... aterschaft

Aber nach norwegischem Recht bin ich ja der Vater. Also, was nun?! :shock:
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Alyana
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Re: Vaterschaftsanerkennung

Beitrag von Alyana »

Hier in Norwegen ist es nicht noetig, solange beide Eltern zum Zeitpunkt der Geburt zusammen leben. Also war das soweit richtig vom Personal.

Solltet ihr jedoch Deutsche Staatsbuerger sein dann it es wichtig denn ohne Anerkannte Vaterschaftsanerkennung bekommt ihr keinen Deutschen Pass fuer ihn. (und die Deutsche Botschaft erkennt diesen Schrieb nur an wenn die Mutter auch unterschrieben hat und der somit der Anerkennung zustimmt)

Sollte jedoch einer von euch Norweger sein dann ist das Baby ja automatisch auch Norwegisch und kann auch einen Norwegischen Pass erhalten.

Wie das mit dem Erbe aussieht weis ich leider nicht so genau, aber wenn ihr wie du sagst eh nie nach D zurueck geht, lauft alles im todesfall nach dem hier geltenden Recht ab.

Solltet ihr nach D zurueck gehen braucht ihr eine in D annerkannte Vaterschaftsannerkennung!!!
Steve
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Re: Vaterschaftsanerkennung

Beitrag von Steve »

Den deutschen Pass haben wir schon.

Es geht nur darum, welche (rechtlichen) Nachteile/Vorteile sich durch die Vaterschaftsanerkennung ergeben.
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Gudrun
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Re: Vaterschaftsanerkennung

Beitrag von Gudrun »

Hallo Steve,

verstehe ich das richtig: Ihr seid beide Deutsche, nicht verheiratet und habt ein gemeinsames Kind? Eine gültige Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht liegt nicht vor, weil Deine Frau ja nicht unterschrieben und damit nicht zugestimmt hat. Das ist aber erforderlich für eine gültige Vaterschaftsanerkennung - in Deutschland..
Damt hat das Kind nach deutschem Recht keinen Vater und Du hast kein Kind. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Du nach norwegischem Recht Vater bist, weil Ihr ja keine norwegischen Staatsbürger seit. Dass weiß ich aber nicht sicher.

Und für diesen Fall gilt dann:
Damit hat das Kind nach deutschem Recht gegen Dich und Deine Familie keinerlei Ansprüche, z.B. auf Unterhalt oder auf ein Erbe. Das mit dem Erbe könnte man testamentarisch regeln, wobei D dem Kind keinen Pflichtteil sichern kannst. Solltet Ihr weitere Kinder bekommen, wäre Euer jetzt geborenes unter Umständen benachteiligt.

Nach deutschem Recht könnte es sein, dass Dein Kind später mal für Deinen Unterhalt mit aufkommen muss. Da das Kind aber nicht Dein Kind ist, muss es auch nicht für Deinen Unterhalt sorgen.

Du hast allerdings auch kein Sorgerecht für das Kind. Wenn Deiner Partnerin ihr Sorgerecht aus irgend einem Grund nicht ausüben kann, hängt das Kind irgendwie in der Luft. In Deutschland wäre dann das Jugendamt zuständig. Du hättest keinerlei Möglichkeiten. Das geht soweit, dass in Deutschland Ärzte Dir keine Auskunft über das Kind geben müssen und ohne Einwilligung Deiner Partnerin auch nicht dürfen - könnte ja sein, sie will das nicht. Liegt ja irgendwie nahe, wenn sie Deiner Vaterschaftsanerkennung nicht zugestimmt hat - für einen Außenstehenden.
Ich stelle mal die Frage: Deiner Partnerin passiert etwas. Das deutsche Kind lebt dann ohne Sorgeberechtigten in Norwegen - also allein? Was tun die deutschen Behörden?

Zur Sicherung des Kindes würde ich die Anerkennung nachholen. Einziger Nachteil wäre, wenn Du mal in eine Notlage kommst, dass das Kind dann für Dich einstehen muss.

Grüße Gudrun
Alyana
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Re: Vaterschaftsanerkennung

Beitrag von Alyana »

Im grossen und ganzen, hat Gudrun recht, allerdings nur gesetzt den Fall ihr geht irgendwann nach D zurueck, solange ihr in Norwegen lebt wird alles nach Norwegischem recht gehandhabt.

Ich wuerde die Annerkennung allerdings nach Deutschem Recht nachholen, einfach nur um nach allen Seiten abgesichert zu sein.

Ich frage mich allerdings wie ihr denn einen Deutschen Pass bekommen habt ? da dafuer ja eine in D annerkannte Vaterschaftsannerkennung notwendig ist.

Das wurde mir damals jedenfalls gesagt, aber da mir das alles viel zu stressig und umstændlich war haben wir ihm dan einfach nur den Norwegischen Pass geholt,wofuer wir lediglich unsere IDs und seine Geburtsurkunde brauchten,(mein Sohn hat einen Norwegischen Vater)
EuraGerhard
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Re: Vaterschaftsanerkennung

Beitrag von EuraGerhard »

Alyana hat geschrieben:... solange ihr in Norwegen lebt wird alles nach Norwegischem recht gehandhabt.
Bis auf das Erbrecht. Das richtet sich nach der Staatsbürgerschaft des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes.

MfG
Gerhard
Früher war (fast) alles schlimmer.
Gudrun
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Re: Vaterschaftsanerkennung

Beitrag von Gudrun »

Alyana hat geschrieben:...Ich frage mich allerdings wie ihr denn einen Deutschen Pass bekommen habt ? da dafuer ja eine in D annerkannte Vaterschaftsannerkennung notwendig ist. ...
Wenn die Mutter Deutsche ist hat das Kind automatisch auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit gibt es für das Kind einen deutschen Pass.

Grüße Gudrun
Steve
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Re: Vaterschaftsanerkennung

Beitrag von Steve »

Dann verstehe ich das so, falls wir in NO bleiben ist es egal ob ich die deutsche Vaterschaft habe.

Und gesetz dem Fall ich sterbe nicht gibt es auch keine Probleme mit der Erbschaft ;-)
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Alyana
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Re: Vaterschaftsanerkennung

Beitrag von Alyana »

Solange ihr hier lebt werdet ihr auch nach den hier geltenden Gesetzen behandelt, sollte zb Deine Partnerin sterben wird das Deutsche Jugendamt hier sicher nicht auf tauchen und dir das Kind entziehen nur weil du nach Deutschem Recht die Vaterschaft nicht annerkannt hast,bzw nicht in der Form wie es D gerne hætte.

Und solange du nicht stirbst gibt es auch keine probleme mit der Erbschaft! Dam kann man ausserdem mit einem Testerment vorbeugen! ;)
Gudrun
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Re: Vaterschaftsanerkennung

Beitrag von Gudrun »

Alyana hat geschrieben:Solange ihr hier lebt werdet ihr auch nach den hier geltenden Gesetzen behandelt, sollte zb Deine Partnerin sterben wird das Deutsche Jugendamt hier sicher nicht auf tauchen und dir das Kind entziehen nur weil du nach Deutschem Recht die Vaterschaft nicht annerkannt hast,bzw nicht in der Form wie es D gerne hætte....
Alyana, und wo steht das? Wenn hier Großeltern behaupten, dass Steve das Kind gegen den (meinetwegen mutmaßlichen) Willen der Mutter in Norwegen behält, dann könnte das Kindesentführung sein. Argument könnte sein, dass die Mutter der Vaterschaftschaftsanerkennung sonst zugestimmt hätte.

Grüße Gudrun
Alyana
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Re: Vaterschaftsanerkennung

Beitrag von Alyana »

Weil ich mich erkundigt habe, solange man hier lebt, werden Sorgerechtsangelegenheiten nach Norwegischen Recht behandelt, Das Deutsche recht wird erst interessant wenn einer oder beide Nach D zurueck kehren.

Aussserdem sind solche Fælle wie du es beschreibst wohl eher sehr selten, und selbst wenn ein solches szenario eintreten wurde wuerde immer zu gunsten des Kindes entschieden werden.

Allerdings wie ich in einem Frueheren Post bereits sagte, ist die Annerkennung nachzuholen auch keine grosses Drama, steht alles auf der seite der Deutschen Botschaft, mann kann das nåehmich auch ganz einfach bei einem Notar hier in N machen, Es ist lediglich die Unterschrift der Mutter welche die Vaterschaftsanerkennung bestætigt auf die es ankommt. Dann wird auch die in N gemachte Annerkennung in D als rechtsgueltig anerkannt, kein extra Papierkrieg. Der einzige Unterschied ist ebend das in N die Mutter der Sache nicht zustimmen muss wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt zusammen leben, In D muss sie es. Ferdig.
Gudrun
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Re: Vaterschaftsanerkennung

Beitrag von Gudrun »

Hallo Alyana,

ich weiß nicht wie oft solche Fälle auftreten. Auf jeden Fall treten sie auf. Und wir wollen das ja auch garnicht beschreien. Aber Steve hat nach möglichen Nachteilen gefragt. Ich habe einen solchen aufgezeigt.
Und ja, es wird nach Kindeswohl entschieden. Aber wo das der Richter sieht, liegt nach einem Sprichwort "in Gottes Hand".

Du hast Dich erkundigt nach den Fällen:
- beide Eltern bleiben in Norwegen
- ein Elternteil geht zurück nach Deutschland.
Hast Du Dich erkundigt nach dem Fall: ein deutsches Kind lebt ohne Mutter in Norwegen. Ein Vater nach deutschem Recht ist nicht bekannt? Man muss da sicher sehr genau hinschauen.

Gut, dass wir uns darin einig sind, dass die Vaterschaftsanerkennung kein großer Papierkrieg ist.
@Steve: Auf den Seiten der Botschaft findet Ihr das bestätigt.

Grüße Gudrun
Isa.I.
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Re: Vaterschaftsanerkennung

Beitrag von Isa.I. »

Ich lese das schon die ganze Zeit mit -
was soll ich sagen. Bin ja schon ein paar Tage älter und habe schon manches im Leben erlebt, was ich mir niemals vorher hätte vorstellen können.
Wenn der Vater sich "billig" aus dem Staub machen will, ist die derzeitige Konstellation wohl die günstigste für ihn.
Sollte er aber tatsächliches Interesse an Kind und Frau haben, sollte er nichts scheuen, um seine Vaterschaft auch amtlich und sicher zu machen.
Es weiss doch heute keiner mehr, wo er irgendwann mal leben wird. Man kann doch bitte nicht sagen - ich werde niemals mehr außerhalb Norwegen oder Deutschland wohnen. Es gibt doch ALLES im Leben.
Das arme Kind.
Denkt mal weiter. Jeder möchte mal später wissen, woher er kommt und es schmerzt unglaublich, seine Herkunft nicht genau zu kennen und sich nur zusammenreimen zu können. Und - es passieren wirklich seltsame Dinge in den Leben der Menschen, die keiner wollte oder geplant hatte.
Also - alles regeln bedeutet Verantwortung.
Nicht regeln bedeutet - freie Fahrt ohne irgendwelche Verpflichtung.
Mich als Mutter des Kindes hättest da allerdings nicht haben dürfen. Was sagt die überhaupt zu dem ganzen? Das kann einer Frau doch nicht egal sein .....
Alles Gute - Mutter, Vater, Kind!
Gudrun
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Re: Vaterschaftsanerkennung

Beitrag von Gudrun »

Hallo Isa,

so sehe ich es auch: Vaterschaftsanerkennung bedeutet, Verantwortung zu tragen. Zustimmung dazu bedeutet, Verantwortung auf mehrere Schultern verteilen.

Warum denken wir Frauen immer zuerst, dass die Männer diese Verantwortung nicht voll tragen wollen (das waren zumindest meine Gedanken und ich meine, das auch zwischen Deinen Zeilen zu erkennen)? Steve hat ja unterschrieben.

Deinen guten Wünschen schließe ich mich an.

Grüße Gudrun
Isa.I.
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Re: Vaterschaftsanerkennung

Beitrag von Isa.I. »

Nur, damit da nichts falsch rüberkommt:
Ich wollte dem Threadersteller eben nicht unterstellen, dass er sich billig aus dem Staub machen will, das hat er ja wie Du auch schon schreibst, mit seiner Unterschrift verhindert.
Eher wollte ich dazu ermuntern, die Bürokratie in Ordnung zu bringen, damit alles seine Richtigkeit hat, denn das Leben spielt manchmal schöne und manchmal nicht so schöne Spiele und man weiss nie, was passiert.
Wünsche der kleinen Familie ein sorgenfreies und glückliches gemeinsames Leben.
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