Auto Re-Export
Auto Re-Export
Hallo! Im Sommer ziehe ich zurück nach Deutschland. Seinerzeit haben wir einen Oldtimer/Veteran nach Norwegen importiert, der jetzt wieder mit zurück soll. Weiss jemand, ob es hierfür besondere Formalitäten gibt, oder kann ich das Auto einfach in Deutschland wieder anmelden? Danke und schöne Grüsse, Karve
Es ist ja wie's ist (Steffi Prigge)
Re: Auto Re-Export
Lies dich mal durch diese beiden Seiten: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle ... _node.html
und; http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle ... _node.html
Wichtig ist: mind, 12 Monate in Norwegen gewesen sein, Auto auf euch zugelassen und ein Nachweis, wann ausgeführt.
und; http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle ... _node.html
Wichtig ist: mind, 12 Monate in Norwegen gewesen sein, Auto auf euch zugelassen und ein Nachweis, wann ausgeführt.
Re: Auto Re-Export
Vielen Dank! Leider ist die Seite nicht mehr aktuell. Aber ich werde da mal durchgucken.
Es ist ja wie's ist (Steffi Prigge)
Re: Auto Re-Export
karve hat geschrieben:Vielen Dank! Leider ist die Seite nicht mehr aktuell. Aber ich werde da mal durchgucken.
Welche Seite nicht? Die Behörden achten schon darauf, ihre Seiten relativ aktuell zu halten.
Re: Auto Re-Export
Den ersten Link habe ich jetzt in den Browser kopiert und komme zu der Seite. bei der zweiten wird auf die Haupotseite verwiesen, weil die Seite überarbeitet worden ist.filzlaus hat geschrieben:karve hat geschrieben:Vielen Dank! Leider ist die Seite nicht mehr aktuell. Aber ich werde da mal durchgucken.
Welche Seite nicht? Die Behörden achten schon darauf, ihre Seiten relativ aktuell zu halten.
Es ist ja wie's ist (Steffi Prigge)
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Re: Auto Re-Export
Wie lange war das Auto denn in Norwegen registriert ??
Re: Auto Re-Export
karve hat geschrieben:
Den ersten Link habe ich jetzt in den Browser kopiert und komme zu der Seite. bei der zweiten wird auf die Haupotseite verwiesen, weil die Seite überarbeitet worden ist.
Im ersten Link steht lediglich, was Übersiedlungsgut ist und im zweiten, welche Voraussetzungen es gibt, um es als solches abgabenfrei wieder nach D mitzunehmen. Wenn du auf der Seite http://www.zoll.de den Suchbegriff "Übersiedlungsgut" eingibst oder auch bei google, kommst zu zum gleichen Ergebnis. Ist ja nicht so schwer. Oder wolltest du gleich die komplette Lösung deines Sachverhaltes präsentiert bekommen?
Mit deinem Fahrzeug musst du in D sowieso zum Zoll, für die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Re: Auto Re-Export
7 JahreChristianAC hat geschrieben:Wie lange war das Auto denn in Norwegen registriert ??
Es ist ja wie's ist (Steffi Prigge)
Re: Auto Re-Export
Da steht ja, das Autos, die auf einen zugelassen waren, als Umzugsgut gelten. Klingt also relativ einfach. Danke für den Tipp. Ich nehme den Wagen angemeldet mit, melde ihn in Deutschland an und bitte anschliessend jemanden hier, den abzumelden.filzlaus hat geschrieben:karve hat geschrieben:
Den ersten Link habe ich jetzt in den Browser kopiert und komme zu der Seite. bei der zweiten wird auf die Haupotseite verwiesen, weil die Seite überarbeitet worden ist.
Im ersten Link steht lediglich, was Übersiedlungsgut ist und im zweiten, welche Voraussetzungen es gibt, um es als solches abgabenfrei wieder nach D mitzunehmen. Wenn du auf der Seite http://www.zoll.de den Suchbegriff "Übersiedlungsgut" eingibst oder auch bei google, kommst zu zum gleichen Ergebnis. Ist ja nicht so schwer. Oder wolltest du gleich die komplette Lösung deines Sachverhaltes präsentiert bekommen?
Mit deinem Fahrzeug musst du in D sowieso zum Zoll, für die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
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Re: Auto Re-Export
karve hat geschrieben:7 JahreChristianAC hat geschrieben:Wie lange war das Auto denn in Norwegen registriert ??
Ich stand Ende 2010 mal zu Debatte einen Oldtimer von Norge nach Deutschland einzuführen. Da hatte ich mal folgendes über einen
Freund beim Zoll raussuchen lassen. Hintergrund war, dass der Oldtimer vorher aus Schweden stammte bevor er nach Norwegen
gegangen war.
I. Stichwort Rückware (trifft kaum für uns zu, aber der Vollständigkeit halber)
Wichtig ist ein Händlernachweis (einfach eine Bestätigung auf
der Rechnung), dass das Fahrzeug schwedischen Ursprungs ist.
Dadurch ist es keine Drittlandsware mehr, auf die Zoll erhoben
würde, sondern eine "Rückware" aus der EG, auf die nur
Einfuhrumsatzsteuer, sprich Umsatzsteuer erhoben wird.
Optimal ist, wenn bestätigt wird, dass das Fahrzeug erst 1 oder
2 Jahre aus Schweden raus ist, da die Rückwareneigenschaft nach
3 Jahren problematisch ist, sie könnte nicht anerkannt werden!
Das wird in den seltensten Fälle auf unsere Fahrzeuge zutreffen, es sei denn ein
norwegischer Händeler hat vor kurzem (3 jahre) das Fahrzeug aus Schweden gekauft.
Laut Zolltarif gibt es zwei Möglichkeiten der Einstufung:
Tarifstelle 8702 bezeichnet
"Kraftfahrzeuge zum Befördern von zehn oder mehr Personen einschließlich Fahrer"
und würde ohne Rückwareneigenschaft mit 16% Zoll belastet.
Tarifstelle 8703 bezeichnet
"Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit
nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, einschließlich
Kombinationskraftwagen und Rennwagen"
und würde ohne Rückwareneigenschaft mit 10% Zoll belastet.
Die Berechnung läuft wie folgt:
Warenwert(Rechnungswert) + Transportkosten bis erste EG-Zollstelle = Zollwert;
Zollwert + 16% oder 10% Zoll = EUStwert;
19% vom EUStwert = Einfuhrumsatzsteuer.
Zu zahlende Abgaben = 16% oder 10% Zoll + Einfuhrumsatzsteuer.
Für den Fall dass Zoll gezahlt werden muss, sollten auf jeden Fall
eventuell vorhandene Sitzbänke (z.B. Ladefläche) ausgebaut werden, damit man nach
8703 und nicht nach 8702 eintarifiert wird und nur die 10% statt 16%
Zoll zu zahlen sind.
Mit den 7 Jahren bist du also aus den 3 Jahren "Rückware" raus. Du wirst also Zoll plus Einfuhrumsatzsteuer zahlen müssen.
Das andere Thema ist ja der TÜV und Zulassen. Hier wird es denke ich keine Schwierigkeiten geben, denn es wird sich ja ein alter Brief
finden lassen, in dem alle nötigen Daten drinstehen. Gut es wird eine Vollabnahme werden, also nicht einfach nur so der normale TÜV-Besuch
den man so kennt.
Darüber hinaus wirst du auch ein Oldtimer-Gutachten erstellen lassen müssen, denn da haben sich die Kriterien an einigen Stellen verändert und
verschärft.
Gruss
Christian
Re: Auto Re-Export
@ Christian: Vielen Dank für die Hilfe. Interessant, wofür es so alles Regeln gibt. Aber mein Wagen war vorher in Deutschland registriert. Ich setze darauf, dass es sich bei dem Wagen um Umzugsgut handelt und lasse mich dann beim Ummelden in Deutschland mal überraschen.
Es ist ja wie's ist (Steffi Prigge)
Re: Auto Re-Export
ChristianAC hat geschrieben: Mit den 7 Jahren bist du also aus den 3 Jahren "Rückware" raus. Du wirst also Zoll plus Einfuhrumsatzsteuer zahlen müssen.
Christian
Mit Rückware hat das nichts zu tun. Das ist ein anderes Zollverfahren. Es geht hier ganz konkret um Übersiedlungsgut und dass wird als solches anerkannt, wenn man mindestens 1 Jahr im Drittland gelebt hat. Das ist dann abgabenfrei.
@karve Wichtig ist hierbei auch, die Abmeldebescheinigung von damals, als ihr aus D weggegangen seid.
Re: Auto Re-Export
Danke für den Tipp, aber den Wagen habe ich damals in Deutschland gekauft und direkt importiert.filzlaus hat geschrieben:@karve Wichtig ist hierbei auch, die Abmeldebescheinigung von damals, als ihr aus D weggegangen seid.
Es ist ja wie's ist (Steffi Prigge)
Re: Auto Re-Export
karve hat geschrieben:Danke für den Tipp, aber den Wagen habe ich damals in Deutschland gekauft und direkt importiert.filzlaus hat geschrieben:@karve Wichtig ist hierbei auch, die Abmeldebescheinigung von damals, als ihr aus D weggegangen seid.
Ich meine eure bzw. deine Abmeldebescheinigung, damit ihr nachweisen könnt, wann ihr nach N gegangen seit. Das ist für die Frist wichtig.(mindestens 12 Monate)