Formular E 301
Formular E 301
Hallo,
ich bin verwirrt. Ich møchte nun gerne meine Ansprueche auf Arbeitslosengeld aus Deutschland nach Norwegen ueberfuehren. Habe in der alten Heimat alles "auf Eis" legen lassen quasi als Rueckversicherung (Anspruch wird so insgesamt (Stand heute) 4 Jahre aufrechterhalten. Nun haben wir uns hier ein Hæuslein gekauft und es sieht nicht so aus als ob wir "demnæchst" die Segel streichen.
Nun brauch ich fuer den Antrag in Norge ein FORMULAR E 301.
Um dieses Formular zu erhalten muss ich einen eigenen Antrag stellen...nun die Frage
nehm ich hier das Antragsformular aus Deutschland und beantrage das in Deutschland oder nehm ich das vom NAV (das hab ich nun auch mal ausgefuellt) und die wenden sich dann an Deutschland???
Takk skal dere ha
ich bin verwirrt. Ich møchte nun gerne meine Ansprueche auf Arbeitslosengeld aus Deutschland nach Norwegen ueberfuehren. Habe in der alten Heimat alles "auf Eis" legen lassen quasi als Rueckversicherung (Anspruch wird so insgesamt (Stand heute) 4 Jahre aufrechterhalten. Nun haben wir uns hier ein Hæuslein gekauft und es sieht nicht so aus als ob wir "demnæchst" die Segel streichen.
Nun brauch ich fuer den Antrag in Norge ein FORMULAR E 301.
Um dieses Formular zu erhalten muss ich einen eigenen Antrag stellen...nun die Frage
nehm ich hier das Antragsformular aus Deutschland und beantrage das in Deutschland oder nehm ich das vom NAV (das hab ich nun auch mal ausgefuellt) und die wenden sich dann an Deutschland???
Takk skal dere ha
Re: Formular E 301
Wie meinst du das? Ist die AA informiert, dass du nach N umgezogen bist? Was sagten die dazu?jul hat geschrieben: Habe in der alten Heimat alles "auf Eis" legen lassen quasi als Rueckversicherung (Anspruch wird so insgesamt (Stand heute) 4 Jahre aufrechterhalten.
Normalerweise bekommst du das Forumular in D, und musst es in N beim NAV umgehend abgeben.
Den Antrag hættest du aber eigentlich vor der Ausreise stellen muessen, weil da auch Abreise und Anreisedatum eingetragen werden, und -eigentlich- vorher 3 Monate bis Minimum 1 Tag (nach Ermessen des Sachbearbeiters) auf Jobsuche in D gewesen sein muessen.
Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
(Napoléon I.)
(Napoléon I.)
-
- NF-Stammbesucher
- Beiträge: 387
- Registriert: So, 11. Okt 2009, 20:02
- Wohnort: Andebu
Re: Formular E 301
du mußt das e 303 vor dem auswandern beantragen,mußt ja genau den tag angeben,an dem du gehst und bist verpflichtet dich unverzüglich hier beim nav zu melden,meine frau hatte 4 tage,gib acht das sie dir nicht das neue u2 geben,du brauchst das e 303,wir hatte das u2 und haben es dann sein lassen
Re: Formular E 301
ja ich habe ja meinen Arbeit gekuendigt, da mein Mann und ich keine Fernehe mehr wollten. In Deutschland hab ich das so geregelt das mein Arbeitslosengeld fuer mich "aufgehoben" wird bis ich wieder in Deutschland bin (falls das innerhalb der vier Jahre nach meiner Kuendigung geschehen sollte). Da wir nun hier bleiben und ich mich nun, nachdem ich die Sprache gelernt habe, wieder in die Arbeitswelt begeben møchte, dachte ich, wære es nur gerecht meine Rechte einzufordern, hab ja schliesslich jahrelang einbezahlt in die gute Kasse 

Re: Formular E 301
und hier bei NAV auf der homepage schreiben sie man muss das Formular E 301 zu den Antragsformularen fuer das Arbeitslosengeld hinzufuegen. Um dieses Formular zu erhalten muss man erstmal einen Antrag stellen...ich denke ich muss mal einen Sachbearbeiter vom Arbeitsamt in Deutschland anrufen oder hier bei NAV, das bløde ist ja man bekommt immer nur die Hotline. Die in Dtl sagte mir ich muesse alles aus Norwegen heraus beantragen...ich fahr morgen erstmal campen...brauch frische Luft, Buero, Buero
)))

Re: Formular E 301
Hei, also bei mir war das vor 4 Jahren so, das ich 3 Monate Arbeitslosengeld von Deutschland, hier in Norwegen bekommen konnte gleich nach dem Umzug hierher, oder die Option hatte, das sie mir das volle Geld , also fuer mehr als ein Jahr bezahlen, wenn ich in innerhalb von 2 Jahren nach Deutschland zurueckkehre. Nach den 2 Jahren war jeder Anspruch verfallen.
Ich glaube nicht das du jetzt, ohne in Deutschland zu leben, noch irgendwas bekommst, wenn dann musst du zurueck.
Liebe Gruesse Løwin
Ich glaube nicht das du jetzt, ohne in Deutschland zu leben, noch irgendwas bekommst, wenn dann musst du zurueck.
Liebe Gruesse Løwin

-
- NF-Stammbesucher
- Beiträge: 387
- Registriert: So, 11. Okt 2009, 20:02
- Wohnort: Andebu
Re: Formular E 301
jul hat geschrieben:und hier bei NAV auf der homepage schreiben sie man muss das Formular E 301 zu den Antragsformularen fuer das Arbeitslosengeld hinzufuegen. Um dieses Formular zu erhalten muss man erstmal einen Antrag stellen...ich denke ich muss mal einen Sachbearbeiter vom Arbeitsamt in Deutschland anrufen oder hier bei NAV, das bløde ist ja man bekommt immer nur die Hotline. Die in Dtl sagte mir ich muesse alles aus Norwegen heraus beantragen...ich fahr morgen erstmal campen...brauch frische Luft, Buero, Buero)))
meine frau hat gerade mal geschaut,es ist das e 303,das war 11/2011
Re: Formular E 301
(Fast) alles hier nachzulesen.
-
- NF-Stammbesucher
- Beiträge: 387
- Registriert: So, 11. Okt 2009, 20:02
- Wohnort: Andebu
Re: Formular E 301
whatever_happens hat geschrieben:(Fast) alles hier nachzulesen.
dann solltest du richtig mal rein schauen,norwegen ist kein eu mitglied und das nav will kein u2
Re: Formular E 301
Gilt auch fuer Norwegen, hab' richtig reingeschaut
100% sicher. Link reiche ich nach.
EDIT: Bitteschoen.

EDIT: Bitteschoen.