Hallo zusammen,
wahrscheinlich ist das Thema schon x-mal behandelt worden, aber ich habe anscheinend die passenden Suchbegriffe nicht gefunden. Ich hoffe Ihr seht es mir nach...
Wir fahren mit dem PKW nach Norwegen und haben einen kleinen (10kg) Hund im Gepäck und würden gerne einen Fahrradgepäckträger für die Anhängerkupplung mitnehmen.
Soweit so gut (Impfungen etc. alles geklärt).
Meine Fragen:
1. Gibt es in Norwegen spezielle Aufbewahrungs- oder Befestigungspflichten für Hunde im Auto. Unsere fährt per Hundegurt auf der Rückbank und fällt schon nach ein paar Minuten glücklich ins Land der Träume. Sie kann der Gurt nicht in den Fahrerbereich und ist bei einem Unfall auch angeschnallt. Ist das gesetztlich ok?
2. Ich würde gerne einen Fahrradgepäckträger, befestigt auf einer Anhängerkupplung und damit mit eigenem Nummernschild, mitnehmen. Mein Problem: Dieser trägt das Nummernschild des Autos meiner Frau. In Deutschland ist es kein Problem, wie sieht es in Norwegen, auch bezogen auf Maut-Stationen, aus?
Vielen Dank und viele Grüße
Kai
Vorschriften für Anhänger und Hunde
Re: Vorschriften für Anhänger und Hunde
Wieso ist das in D kein Problem? Damit ist das Nummernschild Deines Autos von hinten nicht mehr zu erkennen. Wir haben für unseren Fahrradgepäckträger auf Anhängerkupplung zwei unterschiedliche Nummernschilder, je nachdem, mit welchem Auto wir fahren.KaiT hat geschrieben:...
2. Ich würde gerne einen Fahrradgepäckträger, befestigt auf einer Anhängerkupplung und damit mit eigenem Nummernschild, mitnehmen. Mein Problem: Dieser trägt das Nummernschild des Autos meiner Frau. In Deutschland ist es kein Problem, wie sieht es in Norwegen, auch bezogen auf Maut-Stationen, aus?
Vielen Dank und viele Grüße
Kai
Grüße Gudrun
Re: Vorschriften für Anhänger und Hunde
Hallo ,
wie Gudrun geschrieben hat. Gleiches Thema bei uns.
in Deutschland und in Norwegen vermutlich auch, muß das Nummernschild am Fahrradträger identisch mit dem Nummernschild des KFZ sein. Lediglich TÜV-Plakette muss nicht drauf sein. Diese ist ja am Auto. Da beugt sich der freundliche Polizist dann mal runter und schaut, ob alles OK ist.
VG Dixi
wie Gudrun geschrieben hat. Gleiches Thema bei uns.
in Deutschland und in Norwegen vermutlich auch, muß das Nummernschild am Fahrradträger identisch mit dem Nummernschild des KFZ sein. Lediglich TÜV-Plakette muss nicht drauf sein. Diese ist ja am Auto. Da beugt sich der freundliche Polizist dann mal runter und schaut, ob alles OK ist.
VG Dixi
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Re: Vorschriften für Anhänger und Hunde
Hallo!
Die automatischen Mautstationen in Norwegen "blitzen" so weit ich weiß von vorne.
MfG
Gerhard
Das Kennzeichen auf dem Träger nennt sich Wiederholungskennzeichen. Es trägt zwar weder Siegel noch TÜV-Plakette, muss aber selbstverständlich mit dem Originalkennzeichen des PKW, auf dem der Träger montiert ist, übereinstimmen. Auch in Deutschland.KaiT hat geschrieben:Dieser trägt das Nummernschild des Autos meiner Frau. In Deutschland ist es kein Problem, wie sieht es in Norwegen, auch bezogen auf Maut-Stationen, aus?
Die automatischen Mautstationen in Norwegen "blitzen" so weit ich weiß von vorne.
MfG
Gerhard
Früher war (fast) alles schlimmer.
Re: Vorschriften für Anhänger und Hunde
Tyskland liker vi, men kun for Norge slår våre hjerter
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Re: Vorschriften für Anhänger und Hunde
Fuer die Sicherung von Hunden gibt es in N keine Vorschrift.
Ich kenne nicht die dt. Vorschriften fuers Kennzeichen auf dem Fahrradtraeger.
Bei landwirtschaftliche Anhaenger (in D nicht zulassungsplichtig) muss das "Wiederholungskennzeichen" von einem auf dem Halter zugelassenen Traktor seien.
Hat der Bauer zwei oder mehrere Traktoren, muss der ziehende Traktor und der Anhaenger nicht unbedingt das gleiche Kennzeichen tragen.
Vielleicht ist die Regelung fuer Fahrradtraeger aehnlich???
Ich kenne nicht die dt. Vorschriften fuers Kennzeichen auf dem Fahrradtraeger.
Bei landwirtschaftliche Anhaenger (in D nicht zulassungsplichtig) muss das "Wiederholungskennzeichen" von einem auf dem Halter zugelassenen Traktor seien.
Hat der Bauer zwei oder mehrere Traktoren, muss der ziehende Traktor und der Anhaenger nicht unbedingt das gleiche Kennzeichen tragen.
Vielleicht ist die Regelung fuer Fahrradtraeger aehnlich???
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Re: Vorschriften für Anhänger und Hunde
Hallo Kai,KaiT hat geschrieben:Mein Problem: Dieser trägt das Nummernschild des Autos meiner Frau. In Deutschland ist es kein Problem
das ist solange kein Problem, bis man Dich erwischt. Natuerlich muss das Nummernschild des Traegers immer mit dem des Fahrzeuges uebereinstimmen - auch in Deutschland. Hol Dir doch einfach ein zweites zum Fahrzeug passendes fuer ein paar Euro (bei uns Euro 11,00 - aber von Ort zu Ort unterschiedlich).
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Wo ein Willi ist, ist auch ein Weg!
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