Wir erwarten ein Kind (wir deutsche, Geburt in Norwegen) und möchten dem Kind gerne die norwegische Namensgebung ermöglich, also
Peter Muster Mann
wobei Muster als mellomnavn der Mutter benutzt werden soll. In Deutschland geht das ja nicht, weil es dann Muster-Mann heißen müßte, mit Bindestrich.
Ich hörte von einer Ausnahmeregelung, wenn das Kind mit diesem Namen in Norwegen schon länger (1 Jahr?) registriert ist, müssen es die deutschen Behörden anerkennen bei der Passausstellung.
Stimmt das? Ich konnte dazu keine Belege finden.
Und kann das Kind denn stattdessen die norwegische Staatsbürgerschaft bekommen, weil wir schon einige Jahre hier wohnen?
Mellomnavn bei Kindern
-
- NF-Stammbesucher
- Beiträge: 856
- Registriert: Mo, 25. Apr 2005, 19:52
- Wohnort: Göttingen , Paris , Vennesla . . . aber eins ist falsch davon
Re: Mellomnavn bei Kindern
...halte ich für ein Gerücht - das deutsche Namensrecht kennt nur Vor - und Familiennamen . Angleichungen ausländischer Namen finden nach § 47 BGBEG statt und -wenn ich ihn richtig verstehe - muss dann der mellomnavn entweder dem Vor oder Familiennamen eindeutig zugeordnet werden ( Bindestrich ) oder entfällt .Steve hat geschrieben: ...., müssen es die deutschen Behörden anerkennen bei der Passausstellung.
Nettopp:Ikke i dag !
-
- NF-Stammbesucher
- Beiträge: 562
- Registriert: Do, 25. Mär 2010, 13:46
- Wohnort: Vestvagoy -Lofoten
Re: Mellomnavn bei Kindern
Das mit dem Norwegischen Namensrecht funktioniert nur wenn ein Elternteil Norweger ist und das Kind durch Geburt die Norwegische Staatsbürgerschaft hat,dann wird in Deutschland das Norwegische Namensrecht anerkannt.
-
- NF-Mitglied
- Beiträge: 4937
- Registriert: Sa, 05. Jul 2003, 15:41
- Wohnort: Rognan - 67 grader nord
- Kontaktdaten:
Re: Mellomnavn bei Kindern
Nein.Steve hat geschrieben:Und kann das Kind denn stattdessen die norwegische Staatsbürgerschaft bekommen, weil wir schon einige Jahre hier wohnen?
Da ihr beide Deutsche seid, bekommt das Kind zunächst auch die deutsche Staatsbuergerschaft.
Fuer Minderjährige kann fruehestens nach 5 Jahren Aufenthalt die norwegische Staatsbuergerschaft beantragt werden (fuer ueber 12jährige, wenn sie fuer diese selbständig beantragt wird).
Ansonsten kann fuer euer Kind erst dann die norwegische Staatsbuergerschaft beantragt werden, wenn ihr sie selbst beantragt.
Alles nachzulesen bei http://www.udi.no
Das wird dann wohl noch ein Weilchen dauern, denn wenn ich mich recht erinnere, bist du ja erst (noch nicht ganz) 2 Jahre in Norwegen?
Når livet gir deg sitroner - be om Tequila og salt!
-
- NF-Stammbesucher
- Beiträge: 242
- Registriert: Mi, 22. Jan 2003, 9:59
- Wohnort: Trondheim
- Kontaktdaten:
Re: Mellomnavn bei Kindern
Ja, dann sieht es ja nicht so rosig aus 
