
Neuer deutscher Reisepass...
Neuer deutscher Reisepass...
...bei Wohnsitz in Norwegen geht wirklich nur bei der Botschaft in Oslo und persoenlicher Vorsprache, ja? 

Re: Neuer deutscher Reisepass...
Damn. Danke..
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Re: Neuer deutscher Reisepass...
Solltest du immer noch nach D in deine Heimatstadt zu Besuch fahren, dann frag doch einfach mal bei deinem früheren Einwohnermeldeamt nach, ob sie dir einen Reisepaß ausstellen. Als ich mich in D abgemeldet habe, habe ich danach gefragt und habe zur Antwort bekommen, ich solle mich wieder melden, wenn es soweit ist und sie würden mir einen neuen Reisepass ausstellen/verlängern.
Noch habe ich ein paar Jahre Zeit, aber ich werde es versuchen.
LG Michaela
Noch habe ich ein paar Jahre Zeit, aber ich werde es versuchen.
LG Michaela
Halve dagene gått og ingenting gjort (Et trøndersk ordspråk) 

Re: Neuer deutscher Reisepass...
Hei whatever,
du kannst den Reisepass in der Botschaft in Oslo oder in jedem Einwohnermeldeamt in Deutschland beantragen (musst aber auch persønlich erscheinen). Du musst nicht unbedingt an der deiner frueheren Meldeadresse sein, jedes EWA kann dir einen neuen Pass ausstellen. Wenn du dann jemanden hast, der es mit Vollmacht von dir abholen kann in Deutschland und dann nach NO schickt, umsobesser.
Liebe gruesse
du kannst den Reisepass in der Botschaft in Oslo oder in jedem Einwohnermeldeamt in Deutschland beantragen (musst aber auch persønlich erscheinen). Du musst nicht unbedingt an der deiner frueheren Meldeadresse sein, jedes EWA kann dir einen neuen Pass ausstellen. Wenn du dann jemanden hast, der es mit Vollmacht von dir abholen kann in Deutschland und dann nach NO schickt, umsobesser.
Liebe gruesse
Das Leben hört nicht auf, stehen zu bleiben.
Re: Neuer deutscher Reisepass...
Stimmt nicht so ganz.
Habe schon mal im Forum etwas darüber geschrieben.
Hier ein Auszug davon:
"Grundsätzlich kann jede Passbehörde (Botschaft oder deutsche Gemeinde) einen Reisepass mit Ermächtigung der zuständigen Behörde (Botschaft oder deutsche Gemeinde in deren Zuständigkeitsbereich man wohnt) ausstellen.
Im Gegensatz zur zuständigen Behörde ist eine unzuständige Behörde hierzu nicht verpflichtet.
Es liegt also im Ermessen der unzuständigen Passbehörde, ob sie es macht oder nicht. Für unzuständige Behörden ist es immer ein Risiko, gerade bei Auslanddeutschen, einen Pass auszustellen, da eine 100 prozentige Überprüfung (z.b. besteht noch ein deutscher Wohnsitz, wurde zwischenzeitlich eine andere Staatsangehörigkeit beantragt oder angenommen, liegen irgendwo in Deutschland Passversagungsgründe vor usw.) fast nicht möglich ist. Hier gibt es eine Grauzone, wo sich der Mitarbeiter, der die Voraussetzungen bestätigt, für den Antragsteller "aus dem Fenster hängt" und nicht mal verpflichtet dazu ist. Übrigens haben die zuständigen Botschaften das selbe Problem - aber bei denen ist das die Pflichtaufgabe!
Da ein über eine deutsche Paßbehörde (Stadt/Gemeinde) ausgestellter Reisepass billiger ist als ein bei einer Botschaft beantragter Reisepass, erleben die deutschen Passbehörden einen ziemlichen Ansturm zurzeit von Auslandsdeutschen. Der Arbeitsaufwand beträgt aber je nach Fall
die 5 bis 10 fache Bearbeitungszeit wie bei einem in der Passbehörde gemeldeten Antragsteller. Zwar kann die unzuständige Behörde eine doppelte Gebühr bei Unzuständigkeit erheben, aber jede Kommune (also der Steuerzahler in Deutschland) zahlt hierbei trotzdem deftig drauf, vom Personalaufwand gar nicht zu sprechen.
Somit sollte verständlich sein, warum unzuständige Passbehörden nur selten, meistens in nachgewiesen Eil- und Notfällen, nur Gebrauch von dieser "kann"-Regelung machen."
Dt. Botschaft in Kopenhagen wäre bei einer Durchreise eine Alternative. Dort ist man sehr entgegenkommend.
Habe schon mal im Forum etwas darüber geschrieben.
Hier ein Auszug davon:
"Grundsätzlich kann jede Passbehörde (Botschaft oder deutsche Gemeinde) einen Reisepass mit Ermächtigung der zuständigen Behörde (Botschaft oder deutsche Gemeinde in deren Zuständigkeitsbereich man wohnt) ausstellen.
Im Gegensatz zur zuständigen Behörde ist eine unzuständige Behörde hierzu nicht verpflichtet.
Es liegt also im Ermessen der unzuständigen Passbehörde, ob sie es macht oder nicht. Für unzuständige Behörden ist es immer ein Risiko, gerade bei Auslanddeutschen, einen Pass auszustellen, da eine 100 prozentige Überprüfung (z.b. besteht noch ein deutscher Wohnsitz, wurde zwischenzeitlich eine andere Staatsangehörigkeit beantragt oder angenommen, liegen irgendwo in Deutschland Passversagungsgründe vor usw.) fast nicht möglich ist. Hier gibt es eine Grauzone, wo sich der Mitarbeiter, der die Voraussetzungen bestätigt, für den Antragsteller "aus dem Fenster hängt" und nicht mal verpflichtet dazu ist. Übrigens haben die zuständigen Botschaften das selbe Problem - aber bei denen ist das die Pflichtaufgabe!
Da ein über eine deutsche Paßbehörde (Stadt/Gemeinde) ausgestellter Reisepass billiger ist als ein bei einer Botschaft beantragter Reisepass, erleben die deutschen Passbehörden einen ziemlichen Ansturm zurzeit von Auslandsdeutschen. Der Arbeitsaufwand beträgt aber je nach Fall
die 5 bis 10 fache Bearbeitungszeit wie bei einem in der Passbehörde gemeldeten Antragsteller. Zwar kann die unzuständige Behörde eine doppelte Gebühr bei Unzuständigkeit erheben, aber jede Kommune (also der Steuerzahler in Deutschland) zahlt hierbei trotzdem deftig drauf, vom Personalaufwand gar nicht zu sprechen.
Somit sollte verständlich sein, warum unzuständige Passbehörden nur selten, meistens in nachgewiesen Eil- und Notfällen, nur Gebrauch von dieser "kann"-Regelung machen."
Dt. Botschaft in Kopenhagen wäre bei einer Durchreise eine Alternative. Dort ist man sehr entgegenkommend.
Re: Neuer deutscher Reisepass...
Danke Euch. Ich denke, ich werd' einfach mal beim Einwohnermeldeamt meines letzten dt. Wohnsitzes anrufen. Wenn die sich querstellen, flieg' ich das naechste Mal eben ueber Oslo nach Deutschland..
Re: Neuer deutscher Reisepass...
Aber drann denken, du brauchst einen gueltigen Pass/Perso fuer den Flug!whatever_happens hat geschrieben:.... Wenn die sich querstellen, flieg' ich das naechste Mal eben ueber Oslo nach Deutschland..

Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
(Napoléon I.)
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Re: Neuer deutscher Reisepass...
...aber doch nicht fuer den Flug von Bergen nach Oslo?
Normalerweise reicht denen doch die Bankkarte..
Ich seh' schon, ich sollte mich mal ranhalten...

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Re: Neuer deutscher Reisepass...
Und berichte uns dann mal bitte, ob es geklappt hat beim Einwohnermeldeamt. Es interessiert mich nämlich auch sehr.
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Re: Neuer deutscher Reisepass...
...und einen Termin bei der Botschaft! Im Vorfeld online zu besorgen.muheijo hat geschrieben:Aber drann denken, du brauchst einen gueltigen Pass/Perso fuer den Flug!whatever_happens hat geschrieben:.... Wenn die sich querstellen, flieg' ich das naechste Mal eben ueber Oslo nach Deutschland..![]()
Gruss, muheijo
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Re: Neuer deutscher Reisepass...
Eins wuerde mich noch interessieren: Man muss den noch gueltigen Pass ja zur Botschaft mitbringen. Kann man den dann aber trotzdem solange behalten, wie man den neuen noch nicht hat und der alte noch gueltig ist?!
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Re: Neuer deutscher Reisepass...
ja sicher
du kannst dir den sogar mit der Post nach hause senden lassen!

Re: Neuer deutscher Reisepass...
Mir ging's eher darum, dass ich den alten (aber noch gueltigen) Pass dann wieder mitnehmen (und damit um die Welt, z.B. nach D fliegen) kann? Dazu stand nix auf deren Webseite (Botschaft).
Re: Neuer deutscher Reisepass...
Ich denke schon, dass Du den (noch gültigen) Pass behalten musst. Wie solltest Du sonst das Passgesetz befolgen?
Grüße Gudrun
Grüße Gudrun