Kjøretøy skal til kontroll hos godkjent kontrollorgan i løpet av nedenfor angitt kontrollmåned og kan framstilles til kontroll inntil 4 måneder forut for kontrollmåneden.
Und m.W. wird das vom Monatsletzten des Kontrollmonats aus gerechnet...
Nach meinem Verständnich nicht. Beispiel: Wenn es heisst "einen Monat vor dem März", dann wäre das der Februar.
Sag ich doch:
muheijo hat geschrieben:Kontrollmonat ist der Mærz. In den 4 Monaten davor darfst du, also Februar, Januar, Dezember, November.
Also ab 1. November kannst du kontrollieren lassen. Wenn man natuerlich vom 31.Mærz als letzmøglichen Tag ausgehst, sind's 5 Monate.
Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
hobbitmädchen hat geschrieben:Nein, Christoph, es sind 5 Monate vorher.
Ich muss sie bis Mærz 2012 machen und wurde am 1. November schon mit Mails und SMS bombadiert, dass ich mir einen Termin geben lassen sollte.
Kjøretøy skal til kontroll hos godkjent kontrollorgan i løpet av nedenfor angitt kontrollmåned og kan framstilles til kontroll inntil 4 måneder forut for kontrollmåneden.
Und m.W. wird das vom Monatsletzten des Kontrollmonats aus gerechnet...bei Dir müßte das also 01.12.2011 bedeuten. Ich lasse mich da aber ggf auch gern korrigieren, denn eigentlich verstehe ich das Gesetz auch so wie Du...
Das Zauberwörtchen im Gesetzestext heisst 'forut'. Und es ist in dem Zusammenhang vom Kontrollmonat die Rede, nicht vom Monatsletzten oder einem Stichtag.
Bedeutet also: die Kontrollen können im Kontrollmonat (bei hobbitmädchen also vom 1.3. bis 31.3.) und in den 4 Monaten davor (also in dem Falle Nov., Dez., Jan. und Feb.) gemacht werden. Hobbitmädchen hat vollkommen Recht.
Når livet gir deg sitroner - be om Tequila og salt!
Schnettel hat geschrieben:Hobbitmädchen hat vollkommen Recht.
Wie immer eben
Høyr ikkje på om dei skrik du er feig. Om kruna di skjelv, så er rota di seig.
Lat fredstanken fylle ditt heile sinn, og lat ikkje tvilen få trengje seg inn.
Gåte
Wenn man naemlich die Kontrolle nicht fristgerecht gemacht hat, bekommt man automatisch eine Fristverlaengerung um einen weiteren Monat (Mahnbrief).
Erst danach wird der Wagen zur Stillegung ausgeschrieben.
Man kann aber auch einen Antrag auf verlaengerung stellen.
Es muessen aber wichtige Gruende seien (z.B: Krankheit, Auslandsreise,...).
Wirtschaftliche Gruende werden nicht akzeptiert.
Man kann auch den Kontrollmonat permanent aendern.
Z.B. wenn man als letzte Ziffer im Kennzeichen eine "2" hat, ist der Kontrollmonat Februar.
Dies ist natuerlich sehr unpraktisch fuer ein Auto was nur im Sommer genutzt wird (Oldtimer, Cabrio, Wohnmobil,....).
Dann kann man einen Antrag stellen fuer eine permanente verlaegung des Kontrolmonats. Den neuen Monat waehlt man dann selbst.
Wick1e hat geschrieben:In der praxis sind es sogar 6 Monate.
Wenn man naemlich die Kontrolle nicht fristgerecht gemacht hat, bekommt man automatisch eine Fristverlaengerung um einen weiteren Monat (Mahnbrief).
Naja gut, aber darauf sollte man es nun nicht unbedingt anlegen. 5 Monate sind schon eine lange Zeit, da wird mans ja wohl mal schaffen, eine EU-Kontrolle hinter sich zu bringen. Und es ist ja nun nicht so, als ob der Termin ueberraschend kommt.
Høyr ikkje på om dei skrik du er feig. Om kruna di skjelv, så er rota di seig.
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Gåte
hobbitmädchen hat geschrieben:5 Monate sind schon eine lange Zeit, da wird mans ja wohl mal schaffen, eine EU-Kontrolle hinter sich zu bringen.
Ich frag mich hier beim Lesen auch schon, warum denn jemand unbedingt 5 Monate vorher zum "TÜV" will. Bei Saisonfahrzeugen kann ich mir das ja vielleicht noch erklären, aber bei Fahrzeugen, die das ganze Jahr genutzt werden? Aber es ist eine rein rethorische Frage. Jeder hat ja so seine eigenen Gründe.
Hilsen. Daggi
olly40 hat geschrieben:Ich frag mich hier beim Lesen auch schon, warum denn jemand unbedingt 5 Monate vorher zum "TÜV" will.
Um die Ersatzteile rechtzeitig zu beschaffen...
Im Ernst, wenn man ein in Norwegen nicht gængiges Modell hat, kann die Ersatzteilbeschaffung u.U. schon etwas længer als den Kontrollmonat in Anspruch nehmen.
Meine fruehere Frage ist jetzt aber untergegangen: Wenn man z.B. 3 Monate vor Ablauf kontrollieren læsst, bleibt es beim næchsten mal beim alten Kontrollmonat, oder wird der dann 3 Monate vorverlegt?
Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
muheijo hat geschrieben:Meine fruehere Frage ist jetzt aber untergegangen: Wenn man z.B. 3 Monate vor Ablauf kontrollieren læsst, bleibt es beim næchsten mal beim alten Kontrollmonat, oder wird der dann 3 Monate vorverlegt?
Nein, der Monat der Vorführung richtet sich nach der letzten Ziffer des Kennzeichens, siehe hier. Die 7 ist dem November zugeteilt wird, Juli und Dezember sind keine "Vorführmonate".
Bei diesen Monaten bleibt es, egal, ob du deinen Wagen Monate früher vorstellt oder nicht.
Wie Wick1e schrieb, ist eine Verlegung auf Antrag möglich, insbes. für Oldtimer, Wohnmobile, Cabrios:
Statens Vegvesen hat geschrieben:Du kan søke Statens vegvesen i ditt distrikt om å få endret kontrollmåneden.
Grüße
Karsten
Ruut-wieß kritt mer ahnjeboore, en die Weech erinnjelaat,
wer en dä Südkurv opjewaaße, dä blieht ruut-wieß bess en et Jraav.
So jetzt melde ich mich auch noch einmal zu Wort .
Richtig, die Frage stellt sich einfach deswegen weil ich eventl. Teile besorgen muss und da es sich um ein auslaendisches Fabrikat handelt muss ich schauen wo ich die Teile am guenstigsten herbekomme. Ausserdem stellt sich mir jetzt noch die Frage, wenn ich mein Auto zur EU Kontrolle fahre und es faellt durch, muss ich dann erst einmal sicherlich den vollen Betrag zahlen oder? Und wenn die Maengel dann beseitigt sind und ich das Auto dann noch einmal bei der selben Werkstatt vorfuehre muss ich dann nochmals den vollen Betrag bezahlen?
spirit-01 hat geschrieben:....stellt sich mir jetzt noch die Frage, wenn ich mein Auto zur EU Kontrolle fahre und es faellt durch, muss ich dann erst einmal sicherlich den vollen Betrag zahlen oder?
Ja.
spirit-01 hat geschrieben:Und wenn die Maengel dann beseitigt sind und ich das Auto dann noch einmal bei der selben Werkstatt vorfuehre muss ich dann nochmals den vollen Betrag bezahlen?
Nein.
Fuer die Nachkontrolle gilt ein ermæssigter Betrag, frag mich aber nicht mehr nach der Summe!
Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
Christoph hat geschrieben:Bei mir ja auch...sage ich ja. Ich frage mich nur, warum die Firmen (VW, Renault, Mekonomen) das dann hier anders handhaben.
Die Frage hat sich jetzt auch geklärt. Der Mechaniker meines Vertrauens erklärte mir heute, daß er eine EU-Kontrolle nur durchführt, wenn er sie auch online erfassen kann. Und online erfassen kann er sie nur, wenn statens vegvesen mein Auto im Netz zur EU-Kontrolle fälliggestellt hat. Und das war bei meinem letzten Werkstattbesuch Ende Oktober noch nicht geschehen, obwohl ich die EU-Kontrolle theoretisch schon den ganzen Oktober lang (EU-kontroll 02/2012) hätte durchführen lassen können.
Grüßlis aus dem 9 Grad warmen Herbstwetter...
Christoph
"Wen Gott liebt, den lässt er fallen in dieses Land am Polarkreis (Helgeland)."
frei interpretiert (erweitert) nach einem Zitat von Dr. Ludwig Ganghofer
Hubi59 hat geschrieben:Was wird denn, oder was muss denn die Werkstatt alles bei der EU Kontrolle machen?
Das wuerde mich auch mal interessieren... v.a. im Hinblick auf Auspuff und Kat. Beim NAF steht nur "Kontrollen består av en trafikksikkerhetsdel og en miljødel. I trafikksikkerhetsdelen kontrolleres bl.a. lys, sikt, bremser osv. I miljødelen måles støy og avgasser."
Damn, haette ich doch bloss frueher gesehen, dass der Oelwechsel dort gratis ist, wenn man ihn zeitgleich mit der EU-kontroll durchfuehren laesst...