EU-Kontrolle

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muheijo
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Re: EU-Kontrolle

Beitrag von muheijo »

Berny hat geschrieben:
Christoph hat geschrieben:
Kjøretøy skal til kontroll hos godkjent kontrollorgan i løpet av nedenfor angitt kontrollmåned og kan framstilles til kontroll inntil 4 måneder forut for kontrollmåneden.

Und m.W. wird das vom Monatsletzten des Kontrollmonats aus gerechnet...
Nach meinem Verständnich nicht. Beispiel: Wenn es heisst "einen Monat vor dem März", dann wäre das der Februar.
Sag ich doch:
muheijo hat geschrieben:Kontrollmonat ist der Mærz. In den 4 Monaten davor darfst du, also Februar, Januar, Dezember, November.
Also ab 1. November kannst du kontrollieren lassen. Wenn man natuerlich vom 31.Mærz als letzmøglichen Tag ausgehst, sind's 5 Monate. ;)
Gruss, muheijo
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Re: EU-Kontrolle

Beitrag von Christoph »

Berny hat geschrieben:Nach meinem Verständnich nicht.
Nach meinem Verständnis der Vorschriften auch nicht...auch wenn einige Werkstätten vor Ort mir halt im Vorfeld etwas anderes vermitteln wollten.

Aber wie schon unser hobbitmädchen so richtig schrieb:
hobbitmädchen hat geschrieben:Es sind..., fertig aus.
Und mit dieser "Basta-Aussage" sollte das Thema dann auch durch sein.

Grüßlis aus dem sternenklaren Helgeland und allen ein schönes WE...
Christoph
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Re: EU-Kontrolle

Beitrag von Schnettel »

Christoph hat geschrieben:
hobbitmädchen hat geschrieben:Nein, Christoph, es sind 5 Monate vorher.
Ich muss sie bis Mærz 2012 machen und wurde am 1. November schon mit Mails und SMS bombadiert, dass ich mir einen Termin geben lassen sollte.
Hier in den lovdata §5 Abs.3 steht:
Kjøretøy skal til kontroll hos godkjent kontrollorgan i løpet av nedenfor angitt kontrollmåned og kan framstilles til kontroll inntil 4 måneder forut for kontrollmåneden.


Und m.W. wird das vom Monatsletzten des Kontrollmonats aus gerechnet...bei Dir müßte das also 01.12.2011 bedeuten. Ich lasse mich da aber ggf auch gern korrigieren, denn eigentlich verstehe ich das Gesetz auch so wie Du...
Das Zauberwörtchen im Gesetzestext heisst 'forut'. Und es ist in dem Zusammenhang vom Kontrollmonat die Rede, nicht vom Monatsletzten oder einem Stichtag.
Bedeutet also: die Kontrollen können im Kontrollmonat (bei hobbitmädchen also vom 1.3. bis 31.3.) und in den 4 Monaten davor (also in dem Falle Nov., Dez., Jan. und Feb.) gemacht werden. Hobbitmädchen hat vollkommen Recht. :-)
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Re: EU-Kontrolle

Beitrag von hobbitmädchen »

Schnettel hat geschrieben:Hobbitmädchen hat vollkommen Recht. :-)
Wie immer eben 8)
:wink: :lol:

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Re: EU-Kontrolle

Beitrag von Wick1e »

In der praxis sind es sogar 6 Monate.

Wenn man naemlich die Kontrolle nicht fristgerecht gemacht hat, bekommt man automatisch eine Fristverlaengerung um einen weiteren Monat (Mahnbrief).

Erst danach wird der Wagen zur Stillegung ausgeschrieben.


Man kann aber auch einen Antrag auf verlaengerung stellen.
Es muessen aber wichtige Gruende seien (z.B: Krankheit, Auslandsreise,...).
Wirtschaftliche Gruende werden nicht akzeptiert.


Man kann auch den Kontrollmonat permanent aendern.

Z.B. wenn man als letzte Ziffer im Kennzeichen eine "2" hat, ist der Kontrollmonat Februar.

Dies ist natuerlich sehr unpraktisch fuer ein Auto was nur im Sommer genutzt wird (Oldtimer, Cabrio, Wohnmobil,....).

Dann kann man einen Antrag stellen fuer eine permanente verlaegung des Kontrolmonats. Den neuen Monat waehlt man dann selbst.
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Re: EU-Kontrolle

Beitrag von hobbitmädchen »

Wick1e hat geschrieben:In der praxis sind es sogar 6 Monate.

Wenn man naemlich die Kontrolle nicht fristgerecht gemacht hat, bekommt man automatisch eine Fristverlaengerung um einen weiteren Monat (Mahnbrief).
Naja gut, aber darauf sollte man es nun nicht unbedingt anlegen. 5 Monate sind schon eine lange Zeit, da wird mans ja wohl mal schaffen, eine EU-Kontrolle hinter sich zu bringen. Und es ist ja nun nicht so, als ob der Termin ueberraschend kommt.

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Re: EU-Kontrolle

Beitrag von olly40 »

hobbitmädchen hat geschrieben:5 Monate sind schon eine lange Zeit, da wird mans ja wohl mal schaffen, eine EU-Kontrolle hinter sich zu bringen.
Ich frag mich hier beim Lesen auch schon, warum denn jemand unbedingt 5 Monate vorher zum "TÜV" will. Bei Saisonfahrzeugen kann ich mir das ja vielleicht noch erklären, aber bei Fahrzeugen, die das ganze Jahr genutzt werden? Aber es ist eine rein rethorische Frage. Jeder hat ja so seine eigenen Gründe. :wink:
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Re: EU-Kontrolle

Beitrag von muheijo »

olly40 hat geschrieben:Ich frag mich hier beim Lesen auch schon, warum denn jemand unbedingt 5 Monate vorher zum "TÜV" will.
Um die Ersatzteile rechtzeitig zu beschaffen... :wink:
Im Ernst, wenn man ein in Norwegen nicht gængiges Modell hat, kann die Ersatzteilbeschaffung u.U. schon etwas længer als den Kontrollmonat in Anspruch nehmen.

Meine fruehere Frage ist jetzt aber untergegangen: Wenn man z.B. 3 Monate vor Ablauf kontrollieren læsst, bleibt es beim næchsten mal beim alten Kontrollmonat, oder wird der dann 3 Monate vorverlegt?

Gruss, muheijo
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Re: EU-Kontrolle

Beitrag von Karsten »

muheijo hat geschrieben:Meine fruehere Frage ist jetzt aber untergegangen: Wenn man z.B. 3 Monate vor Ablauf kontrollieren læsst, bleibt es beim næchsten mal beim alten Kontrollmonat, oder wird der dann 3 Monate vorverlegt?
Nein, der Monat der Vorführung richtet sich nach der letzten Ziffer des Kennzeichens, siehe :arrow: hier. Die 7 ist dem November zugeteilt wird, Juli und Dezember sind keine "Vorführmonate".
Bei diesen Monaten bleibt es, egal, ob du deinen Wagen Monate früher vorstellt oder nicht.

Wie Wick1e schrieb, ist eine Verlegung auf Antrag möglich, insbes. für Oldtimer, Wohnmobile, Cabrios:
Statens Vegvesen hat geschrieben:Du kan søke Statens vegvesen i ditt distrikt om å få endret kontrollmåneden.
Grüße
Karsten
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Re: EU-Kontrolle

Beitrag von spirit-01 »

So jetzt melde ich mich auch noch einmal zu Wort :D .

Richtig, die Frage stellt sich einfach deswegen weil ich eventl. Teile besorgen muss und da es sich um ein auslaendisches Fabrikat handelt muss ich schauen wo ich die Teile am guenstigsten herbekomme. Ausserdem stellt sich mir jetzt noch die Frage, wenn ich mein Auto zur EU Kontrolle fahre und es faellt durch, muss ich dann erst einmal sicherlich den vollen Betrag zahlen oder? Und wenn die Maengel dann beseitigt sind und ich das Auto dann noch einmal bei der selben Werkstatt vorfuehre muss ich dann nochmals den vollen Betrag bezahlen?

Danke! :D
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Re: EU-Kontrolle

Beitrag von muheijo »

spirit-01 hat geschrieben:....stellt sich mir jetzt noch die Frage, wenn ich mein Auto zur EU Kontrolle fahre und es faellt durch, muss ich dann erst einmal sicherlich den vollen Betrag zahlen oder?
Ja.
spirit-01 hat geschrieben:Und wenn die Maengel dann beseitigt sind und ich das Auto dann noch einmal bei der selben Werkstatt vorfuehre muss ich dann nochmals den vollen Betrag bezahlen?
Nein.

Fuer die Nachkontrolle gilt ein ermæssigter Betrag, frag mich aber nicht mehr nach der Summe!

Gruss, muheijo
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Re: EU-Kontrolle

Beitrag von Christoph »

Christoph hat geschrieben:Bei mir ja auch...sage ich ja. Ich frage mich nur, warum die Firmen (VW, Renault, Mekonomen) das dann hier anders handhaben.
Die Frage hat sich jetzt auch geklärt. Der Mechaniker meines Vertrauens erklärte mir heute, daß er eine EU-Kontrolle nur durchführt, wenn er sie auch online erfassen kann. Und online erfassen kann er sie nur, wenn statens vegvesen mein Auto im Netz zur EU-Kontrolle fälliggestellt hat. Und das war bei meinem letzten Werkstattbesuch Ende Oktober noch nicht geschehen, obwohl ich die EU-Kontrolle theoretisch schon den ganzen Oktober lang (EU-kontroll 02/2012) hätte durchführen lassen können.

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Re: EU-Kontrolle

Beitrag von Jools »

Hubi59 hat geschrieben:Was wird denn, oder was muss denn die Werkstatt alles bei der EU Kontrolle machen?
Das wuerde mich auch mal interessieren... v.a. im Hinblick auf Auspuff und Kat. Beim NAF steht nur "Kontrollen består av en trafikksikkerhetsdel og en miljødel. I trafikksikkerhetsdelen kontrolleres bl.a. lys, sikt, bremser osv. I miljødelen måles støy og avgasser."
Damn, haette ich doch bloss frueher gesehen, dass der Oelwechsel dort gratis ist, wenn man ihn zeitgleich mit der EU-kontroll durchfuehren laesst...

@Muheijo: Koestlich :rofl:
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