


Lg NORGE55
Ja!NORGE55 hat geschrieben:Danke und wie währe es mit zoll ist das genauso?
gruß NORGE55
waren das nicht nur 7 Jahre ?filzlaus hat geschrieben: D.h. mindestens 10 Jahre warten ......
Jo, hatte ich auch so in Erinnerung.Hubi59 hat geschrieben:waren das nicht nur 7 Jahre ?
Ganz genau! Fuer Erwachsene ist es so - 7 Jahre Aufenthalt innerhalb der letzten 10 Jahre. Steht hier.hobbitmädchen hat geschrieben:Jo, hatte ich auch so in Erinnerung.Hubi59 hat geschrieben:waren das nicht nur 7 Jahre ?
Bei Minderjæhrigen, fuer die die norwegische Staatsbuergerschaft beantragt wird (unabhængig von den Eltern) reichen 5 Jahre. Siehe hier.•Ha til sammen syv års opphold i landet de siste ti årene med tillatelser...
Dieser Punkt wære dann fuer Norge55 nicht wirklich relevant, da er nicht mehr minderjæhrig wære, bevor fuer ihn die Staatsbuergerschaft beantragt werden kønnte, fuer ihn dann also die Erwachsenen-Zeitregel (7 Jahre) gilt. Ich wollt's nur der Vollstændigkeit erwæhnen, da ja auch noch andere hier nachlesen......Det kan sendes selvstendig søknad om statsborgerskap for barn etter at de har fylt 12 år. Barnet må ha hatt minst fem års opphold i Norge i løpet av de siste syv årene...
Also sowohl das eine ("du musst mindestens 10 Jahre warten") als auch das andere ("oder eine Norwegerin heiraten") stimmt nicht.filzlaus hat geschrieben:Du mußt norwegischer Staatsbürger sein, um die Ausbildung machen zu können. D.h. mindestens 10 Jahre warten oder eine/n Norweger/in heiraten dann geht es schneller.
Auch das stimmt nicht! Es gibt keine obere Altersbegrenzung, um an der Politihøgskole das Studium zu beginnen. Man muss mindestens 20 Jahre sein - nach oben offen.filzlaus hat geschrieben:Unter Umständen bist du dann aber schon zu alt, um die Eingangsvoraussetzungen zu erfüllen.
Auch das stimmt nicht! Man muss kein norwegischer Staatsbuerger sein, um eine Ausbildung beim Zoll zu machen. Hier von der Seite des Zolls:filzlaus hat geschrieben:Ja!NORGE55 hat geschrieben:Danke und wie währe es mit zoll ist das genauso?
gruß NORGE55
Auch dazu findest du auf der Internetseite vom Zoll Infos.
Voraussetzung fuer eine Ausbildung beim Zoll ist u.a. eine "generelle studiekompetanse".Jeg er utlending og bor i Norge. Kan jeg søke stilling som tollaspirant?
Ja. Du trenger ikke norsk statsborgerskap for å søk seg inn på tollerutdanning, men du må ha norsk arbeids- og oppholdstillatelse.
Nur weil es bei dem einen nicht geklappt hat, heisst das noch lange nicht, dass das bei dem anderen auch der Fall sein muss!filzlaus hat geschrieben:Es bringt nichts NORGE55 Hoffnung machen zu wollen. Wenn ich nicht selbst schon eie Bewerbung abgegeben hätte für eine der Institutionen, wüßte ich es nicht.
Laut ZollseiteNORGE55 hat geschrieben:. Aber muss man nicht Stattsbürger sein um dann evtl. so einen Beruf ausüben zu können/dürfen?
Gruß NORGE55
Polizei ja, Zoll nein.NORGE55 hat geschrieben:Aber muss man nicht Stattsbürger sein um dann evtl. so einen Beruf ausüben zu können/dürfen?