Zollbestimmungen

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draco1700tl
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Zollbestimmungen

Beitrag von draco1700tl »

Hallo,
am 23.06.2011 ist es wieder mal so weit. Es geht nach Norwegen :D .
Aber dieses Mal brauche ich euere Hilfe.
Die Tochter(9) meiner Lebensgefährtin hat Epilepsie und wir müssen ständig ein Notfallmedikament mitführen.
Dieses Medikament heißt Diazepam und fällt meines Wissens nach in D ab einer bestimmten Menge
unter das Betäubungsmittelgesetz. Wir haben nun 50mg Lösung dabei.
Vieleicht kann mir jemand sagen ob wir das an der Grenze angeben müssen.
Wir werden auf jeden Fall auch bei dem behandelnden Arzt nachfragen ob er uns eine Bescheinigung
ausstellt.
Vielen Dank im voraus :)

Viele grüße aus dem Saarland

Joerg
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Re: Zollbestimmungen

Beitrag von Schnettel »

Die Zollbestimmungen sind folgende:
Varer det er forbudt å innføre uten spesiell tillatelse
- narkotika, medisiner og gifter (Mindre mengder legemidler til personlig bruk er tillatt.)
- ....
Heisst:
Ohne spezielle Erlaubnis ist es verboten, Narkotika, Medizin und Gifte einzufuehren (geringe Mengen Arzneimittel fuer den persønlichen Gebrauch sind erlaubt.)
Das ist eigentlich schon eindeutig.
Mit einer entsprechenden Verordnung/Bescheinigung des Arztes sollte das kein Problem sein.

(Solange ihr nicht gleich mehrere Tausend Tabletten einfuehren wollt.....)

Dennoch - ich glaube, so eine ganz spezielle Frage kann dir wahrscheinlich hier keiner mit 100% Sicherheit beantworten - vor allem auch, um bestætigt zu bekommen, dass die Menge, die ihr mitnehmen wollt, in den Augen des Zolls auch wirklich gering ist.
An deiner Stelle wuerde ich mich damit direkt an den norwegischen Zoll wenden und dort nachfragen - anstatt mich auf eventuelle "Meinungen" hier zu verlassen.
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draco1700tl
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Re: Zollbestimmungen

Beitrag von draco1700tl »

Danke für die schnelle Antwort.
Hast Recht. Da ist wohl eine "sichere" Antwort von Nöten, bevor es Ärger gibt.
Spreche zwar ein bischen Norwegisch,aber um mich beim Zoll durchzufragen langt es bei weitem nicht :cry:
Habe gerade mal an die norwegische Botschaft in Berlin geschrieben. Vieleicht sind die so nett und können das für mich in Erfahrung bringen.

gruß

Joerg
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Re: Zollbestimmungen

Beitrag von Schnettel »

Du kannst den Zoll auch auf Englisch anschreiben. Das ist ueberhaupt kein Problem.
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uscarfreak
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Re: Zollbestimmungen

Beitrag von uscarfreak »

und wieder mal ein deutsches ehepaar am bjørnfjell mit 27liter wein erwischt worden - letztes jahr waren es bei den beiden "nur" 24liter
naja vielleicht haben die næchstes jahr mehr glueck :lol:

mfg steven
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Re: Zollbestimmungen

Beitrag von filzlaus »

In den Bestimmungen steht ja... was dem üblichen persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht. Wenn die Menge und das Mittel notwendig ist, dann dürft ihr es auch dabei haben. Ihr solltet eine Bescheinigung vom Arzt mitnhemen, dass das Kind die Medizin nehmen muss.
draco1700tl
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Re: Zollbestimmungen

Beitrag von draco1700tl »

Danke für die Hilfe,
ich hab mich dann doch nochmal beim Zoll in N abgesichert.
Wir dürfen die Medizin mitführen und brauchen lediglich eine Bestätigung vom
behandelnden Arzt. Sie muß halt in englisch sein :)

Gruß aus Saarbrücken
Joerg
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