wertb hat geschrieben:diese reifen sind auch fuer 160 zugelassen, auch in deutschland. aber nicht fuer den deutschen markt. das bedeutet sie duerfen gefahren werden auf auslaendischen fahrzeugen. aber nicht in deutschland vertrieben werden.
Deine Schlussfolgerung, dass skandinavische Winterreifen allein deshalb nicht auf deutschen Autos gefahren werden duerfen, weil es sie in D nicht gibt, duerfte falsch sein.
Richtig wird sein, dass die entsprechenden Reifenhersteller bestimmte Reifen nur fuer bestimmte Mærkte produzieren und den Hændlern vorschreiben, welche sie zu vertreiben haben und welche nicht. (Das macht auch Sinn, weil ein Reifen fuer den deutschen Markt in D eben besser geeignet ist, ok.)
Das sagt aber nichts ueber die Gesetzesgrundlage aus. Was hat es fuer Konsequenzen, wenn man doch mit skandinavischen Reifen fæhrt? Erlischt der Versicherungsschutz, die Allg. Betriebserlaubnis, bekommt man ein Bussgeld? Auf welcher Grundlage?
wertb hat geschrieben:in meiner frueheren arbeit hatte ich des oefteren mit importfahrzeugen zu tuhen, dort waren oft neue winterreifen drauf, die haben wir entsorgt und neue norwegische winterreifen raufgemacht.
Auch das mag Sinn machen, aber jetzt sag nicht, das ich keine deutschen Winterreifen auf mein norwegisches Auto drauf machen darf....
Dann hætte Statens Vegvesen aber auch gepennt, als ich meinen deutschen Wagen umregistriert hatte.
Gruss, muheijo