hallo,
kann mir jemand sagen, wie das mit der einfuhr bei einem leasingfahrzeug ist??? dies kann ich ja eigentlich nicht einführen weil es ja nicht mein eigentum ist...
Takk
Einfuhr eines Leasingfahrzeuges
Re: Einfuhr eines Leasingfahrzeuges
Wenn du das "eigentlich" weglæsst, hast du dir die Antwort selbst gegeben.Sophia88 hat geschrieben:dies kann ich ja eigentlich nicht einführen weil es ja nicht mein eigentum ist...
Du kannst mit der Leasinggesellschaft evtl. ueber einen Kauf des Autos verhandeln, danach ist das Prozedere wie gehabt.
Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
(Napoléon I.)
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Re: Einfuhr eines Leasingfahrzeuges
Als vereinfacht ausgedrückt länger als zwei Jahre in Norwegen Wohnende bist du ja nicht berechtigt (bzw. nur beim Kfz des Partners, und das mit ausdrücklicher Erlaubnis des Zolls), ohne Beisein des Eigentümers ein ausländisches Auto zu fahren - und somit ist Einfuhr bzw. Nutzung nicht möglich. Da würde ich's auch wirklich nicht drauf ankommen lassen, das könnte sehr sehr teuer und unangenehm werden. Soweit ich weiß, gibt es da auch bei Leasing-Fahrzeugen keine Ausnahme.Sophia88 hat geschrieben:kann mir jemand sagen, wie das mit der einfuhr bei einem leasingfahrzeug ist??? dies kann ich ja eigentlich nicht einführen weil es ja nicht mein eigentum ist...
... es ist, was es ist, sagt die Liebe
(Erich Fried)
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Re: Einfuhr eines Leasingfahrzeuges
Morgen,
ich würd mich gern mal hier einklinken. Darf ich denn in Norwegen einen Dienstwagen fahren? Das Auto gehört ja auch nicht mir, sondern meinem deutschen Arbeitgeber und ist auch in D angemeldet?
Gibt es da einen Unterschied, ob ich "im Urlaub" bin, oder zeitweilig in N wohne (bis max. 6 Monate)?
ich würd mich gern mal hier einklinken. Darf ich denn in Norwegen einen Dienstwagen fahren? Das Auto gehört ja auch nicht mir, sondern meinem deutschen Arbeitgeber und ist auch in D angemeldet?
Gibt es da einen Unterschied, ob ich "im Urlaub" bin, oder zeitweilig in N wohne (bis max. 6 Monate)?
Har det
Ingo
Ingo
Re: Einfuhr eines Leasingfahrzeuges
@ xingox:
Ob das Auto auf deine Firma, deine Oma oder den Papst angemeldet ist, spielt keine Rolle.
Es ist immer die Frage, ob du ein auslændisch registriertes Auto in N fahren darfst oder nicht.
Wenn du a) im Urlaub bist oder b) einen nachweisbar begrenzten Aufenthalt hier hast, dann darfst du.
(von den Norwegern aus
; eine andere Frage ist, ob dir deine Firma den Aufenthalt mit dem Dienstwagen im Ausland erlaubt; hierzu mal ggf. die Dienstanweisungen / den Arbeitsvertrag dazu studieren, auch mal auf Frei-km gucken etc.)
Gruss, muheijo
Ob das Auto auf deine Firma, deine Oma oder den Papst angemeldet ist, spielt keine Rolle.
Es ist immer die Frage, ob du ein auslændisch registriertes Auto in N fahren darfst oder nicht.
Wenn du a) im Urlaub bist oder b) einen nachweisbar begrenzten Aufenthalt hier hast, dann darfst du.
(von den Norwegern aus

Gruss, muheijo
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Re: Einfuhr eines Leasingfahrzeuges
Auch Arbeitnehmer mit festem Aufenthalt in Norwegen duerfen, aber nur unter ganz bestimmten Bedingungen und Auflagen: http://toll.no/templates_TAD/Article.as ... ntid=44780muheijo hat geschrieben:Wenn du a) im Urlaub bist oder b) einen nachweisbar begrenzten Aufenthalt hier hast, dann darfst du.
Når livet gir deg sitroner - be om Tequila og salt!