Einfuhr eines Leasingfahrzeuges

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Sophia88
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Einfuhr eines Leasingfahrzeuges

Beitrag von Sophia88 »

hallo,

kann mir jemand sagen, wie das mit der einfuhr bei einem leasingfahrzeug ist??? dies kann ich ja eigentlich nicht einführen weil es ja nicht mein eigentum ist...

Takk
muheijo
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Re: Einfuhr eines Leasingfahrzeuges

Beitrag von muheijo »

Sophia88 hat geschrieben:dies kann ich ja eigentlich nicht einführen weil es ja nicht mein eigentum ist...
Wenn du das "eigentlich" weglæsst, hast du dir die Antwort selbst gegeben.
Du kannst mit der Leasinggesellschaft evtl. ueber einen Kauf des Autos verhandeln, danach ist das Prozedere wie gehabt.

Gruss, muheijo
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Re: Einfuhr eines Leasingfahrzeuges

Beitrag von Ulrike44 »

Sophia88 hat geschrieben:kann mir jemand sagen, wie das mit der einfuhr bei einem leasingfahrzeug ist??? dies kann ich ja eigentlich nicht einführen weil es ja nicht mein eigentum ist...
Als vereinfacht ausgedrückt länger als zwei Jahre in Norwegen Wohnende bist du ja nicht berechtigt (bzw. nur beim Kfz des Partners, und das mit ausdrücklicher Erlaubnis des Zolls), ohne Beisein des Eigentümers ein ausländisches Auto zu fahren - und somit ist Einfuhr bzw. Nutzung nicht möglich. Da würde ich's auch wirklich nicht drauf ankommen lassen, das könnte sehr sehr teuer und unangenehm werden. Soweit ich weiß, gibt es da auch bei Leasing-Fahrzeugen keine Ausnahme.
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xingox
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Re: Einfuhr eines Leasingfahrzeuges

Beitrag von xingox »

Morgen,
ich würd mich gern mal hier einklinken. Darf ich denn in Norwegen einen Dienstwagen fahren? Das Auto gehört ja auch nicht mir, sondern meinem deutschen Arbeitgeber und ist auch in D angemeldet?
Gibt es da einen Unterschied, ob ich "im Urlaub" bin, oder zeitweilig in N wohne (bis max. 6 Monate)?
Har det
Ingo
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Re: Einfuhr eines Leasingfahrzeuges

Beitrag von muheijo »

@ xingox:

Ob das Auto auf deine Firma, deine Oma oder den Papst angemeldet ist, spielt keine Rolle.
Es ist immer die Frage, ob du ein auslændisch registriertes Auto in N fahren darfst oder nicht.

Wenn du a) im Urlaub bist oder b) einen nachweisbar begrenzten Aufenthalt hier hast, dann darfst du.
(von den Norwegern aus :wink: ; eine andere Frage ist, ob dir deine Firma den Aufenthalt mit dem Dienstwagen im Ausland erlaubt; hierzu mal ggf. die Dienstanweisungen / den Arbeitsvertrag dazu studieren, auch mal auf Frei-km gucken etc.)

Gruss, muheijo
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Re: Einfuhr eines Leasingfahrzeuges

Beitrag von Schnettel »

muheijo hat geschrieben:Wenn du a) im Urlaub bist oder b) einen nachweisbar begrenzten Aufenthalt hier hast, dann darfst du.
Auch Arbeitnehmer mit festem Aufenthalt in Norwegen duerfen, aber nur unter ganz bestimmten Bedingungen und Auflagen: http://toll.no/templates_TAD/Article.as ... ntid=44780
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Re: Einfuhr eines Leasingfahrzeuges

Beitrag von xingox »

vielen dank :)
ingo
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Ingo
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