Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

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KlaJac
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von KlaJac »

Schnettel hat geschrieben:Etwas, was vielleicht auch noch zu klæren wære - wo wird das Womo die 2 Monate stehen? Auf einem privaten Grund? Oder im øffentlichen Strassenverkehr?
Das könnte der Knackpunkt an der Geschichte werden ... Wer ein Fzg. mit ausländischen Kennzeichen in Norwegen nutzt, darf dieses nicht im Land lassen und das Land selber verlassen. Steht irgendwo bei http://www.toll.no (bin nur zu faul jetzt zu suchen).

Beispiel: Deutscher Tourist fährt nach N in den Urlaub und fliegt zwischendurch für ein paar Tage nach Hause. Er darf dann sein Auto nicht in N stehen lassen, sondern müsste es erst wieder ausführen (z.B. nach Schweden).

In der Praxis ist das aber eher nicht relevant, da braucht man sich nur den Flughafenparkplatz in Trondheim ansehen. Da stehen genügend Fahrzeuge aus Schweden, Litauen, Polen usw. usw. ;)
Gruß
Klaus
Schnettel
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von Schnettel »

filzlaus hat geschrieben:Es handelt sich um internationales Zollrecht,
Nein, es handelt sich um europæisches Zollrecht.
Der Artikel 137 (bei dem es um die voruebergehende Verwendung geht) stammt aus dem Zollkodex, der das einheitliche Zollrecht der EU regelt.

Was den EWR betrifft (wozu auch Norwegen gehørt), so wurden zwar zwischen den Mitgliedsstaaten die Zølle abgeschafft und es gelten auch hier etwa 80% der Binnenmarktvorschriften der EU, allerdings handelt es sich bei dem EWR nicht um eine Zollunion.

Fuer den Otto Normalverbraucher ist dies bei Wikipedia umschrieben:
Der Zollkodex ist eine vom Rat der Europäischen Gemeinschaft am 12. Oktober 1992 erlassene Verordnung (VO Nr. 2913/92/EWG) zur europaweiten Vereinheitlichung der Zollvorschriften. Der Zollkodex bildet die Grundlage des Zollrechts der Europäischen Union und regelt in erster Linie die Erhebung der Ein- und Ausfuhrabgaben, die beim Warenverkehr zwischen Mitgliedsstaaten und Drittländern anfallen. Der Zollkodex ist nur im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft (Art. 3 ZK) anwendbar und wird teilweise durch die Bestimmungen der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) sowie durch nationale Regelungen ergänzt.
Wenn man Wikipedia nicht traut, kann man sich auch gern durch EU-Verordnungen wuehlen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 101:DE:PDF
Im Artikel 3 steht, was ausschliesslich zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehørt.

Voruebergehende Verwendung (Artikel 137):
Im Verfahren der vorübergehenden Verwendung können Nichtgemeinschaftswaren, die zur Wiederausfuhr bestimmt sind, ohne daß sie, abgesehen von der normalen Wertminderung aufgrund des von ihnen gemachten Gebrauchs, Veränderungen erfahren hätten, unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben, und ohne daß sie handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im Zollgebiet der Gemeinschaft verwendet werden.
filzlaus hat geschrieben:somit kannst du es auf Norwegen übertragen.
Nein. Denn Norwegen ist zwar Mitglied des Europæischen Wirtschaftsraumes (EWR), nicht jedoch der EU - und damit auch nicht Mitglied der Zollunion. Norwegen hat ein eigenstændiges Zollrecht. Aus diesem Grund kann und darf man EU-Zollvorschriften nicht auf Norwegen uebertragen.

In den norwegischen Zollvorschriften habe ich noch folgendes gefunden:
§ 6-1-34. Etterlatelse
Fartøy og luftfartøy som er innført midlertidig, skal utføres når den som er berettiget til tollfri innførsel forlater tollområdet. Transportmiddelet kan likevel etterlates i tollområdet i inntil seks uker i løpet av en tolvmåneders periode, men kan ikke disponeres av andre i denne perioden.
Heisst: Fahrzeuge und Luftfahrzeuge, die mittelfristig eingefuehrt wurden, muessen wieder ausgefuehrt werden, wenn derjenige, der zur zollfreien Einfuhr berechtigt ist, das Zollgebiet wieder verlæsst. Das Transportmittel kann dennoch im Zollgebiet fuer bis zu 6 Wochen im Laufe einer 12-Monatsperiode zurueck gelassen werden, darf aber wæhrend dieser Zeit nicht von anderen verwendet werden.

--> Also: bis zu 6 Wochen das WoMo in Norge stehen lassen, wære demnach rechtlich ok. Auch, wenn dann Familie 2 kommt, um das WoMo weiter zu nutzen, muesste dann ok sein, denn auch derjenige ist zur zollfreien Einfuhr und Benutzung berechtigt.....

Aber wie schon von anderen gesagt: wen interessiert das in der Praxis??
Ich hætte viel mehr Bammel, dass nach den 2 Monaten, die das WoMo irgendwo steht, dann auf einmal 2 da stehen..... :shock:
Dass der Vermieter damit kein Problem hat?
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von muheijo »

Schnettel hat geschrieben:Ich hætte viel mehr Bammel, dass nach den 2 Monaten, die das WoMo irgendwo steht, dann auf einmal 2 da stehen..... :shock:
Da haben evtl. einige einen Denkfehler begangen: Wir und 2 befreundete Paare = 3 Paare; jedes Paar 2 Monate = 6 Monate. Keine "Leerpause" dazwischen.
Schnettel hat geschrieben:Aber wie schon von anderen gesagt: wen interessiert das in der Praxis??
Zu dem ganzen Zoll-Kram in diesem Fall ist alles gesagt: Es interessiert keinen, es wird keinen Praxis-Fall geben, wo das interessant ist, es wird auch nicht stichprobenartig ueberprueft, es ist einfach buerokratischer Scheiss. (ohne Gewæhr, aber meine felsenfeste Ueberzeugung)

Ansonsten vergesst nicht den Antrag auf Erteilung eines Antragformulars mitzunehmen, zur Bestætigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars!

Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."

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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von Schnettel »

muheijo hat geschrieben:
Schnettel hat geschrieben:Ich hætte viel mehr Bammel, dass nach den 2 Monaten, die das WoMo irgendwo steht, dann auf einmal 2 da stehen..... :shock:
Da haben evtl. einige einen Denkfehler begangen: Wir und 2 befreundete Paare = 3 Paare; jedes Paar 2 Monate = 6 Monate. Keine "Leerpause" dazwischen.
Ooooh ja - wer lesen kann..... (bei mir wurde aus "und" - "sind") :oops:
Dann ist's wurscht, ja.
Und es kønnte noch ein 4., 5. und 6. Pærchen kommen... ;-)

muheijo hat geschrieben:Ansonsten vergesst nicht den Antrag auf Erteilung eines Antragformulars mitzunehmen, zur Bestætigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars!
:lol:
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von Torske »

Schnettel hat geschrieben:Es interessiert keinen, es wird keinen Praxis-Fall geben, wo das interessant ist, es wird auch nicht stichprobenartig ueberprueft, es ist einfach buerokratischer Scheiss. (ohne Gewæhr, aber meine felsenfeste Ueberzeugung)
...das mußte doch mal geschrieben werden... DANKE...
was für´n fred....
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von Ulrike44 »

muheijo hat geschrieben:Ansonsten vergesst nicht den Antrag auf Erteilung eines Antragformulars mitzunehmen, zur Bestætigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars!
Aber auf deutsch und norwegisch, übersetzt und beglaubigt von Dr. Köster. Haste 'nen Link dazu? duck und wech...)
... es ist, was es ist, sagt die Liebe
(Erich Fried)
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von filzlaus »

Ulrike44 hat geschrieben:
muheijo hat geschrieben:Ansonsten vergesst nicht den Antrag auf Erteilung eines Antragformulars mitzunehmen, zur Bestætigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars!
Aber auf deutsch und norwegisch, übersetzt und beglaubigt von Dr. Köster. Haste 'nen Link dazu? duck und wech...)
Aber es gibt doch bestimmt einen zu Wikipedia, oder? auch duck und wech...
filzlaus
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von filzlaus »

Schnettel hat geschrieben:
filzlaus hat geschrieben:Es handelt sich um internationales Zollrecht,
Nein, es handelt sich um europæisches Zollrecht.
Der Artikel 137 (bei dem es um die voruebergehende Verwendung geht) stammt aus dem Zollkodex, der das einheitliche Zollrecht der EU regelt.

Was den EWR betrifft (wozu auch Norwegen gehørt), so wurden zwar zwischen den Mitgliedsstaaten die Zølle abgeschafft und es gelten auch hier etwa 80% der Binnenmarktvorschriften der EU, allerdings handelt es sich bei dem EWR nicht um eine Zollunion.
Und was ist Europa nach deiner Meinung? Bei mir ist es eine internationale und keine nationale Vorschrift. Eine nationale wäre nur für D gültig.
B.t.w. Norwegen lebt nicht so autark in der EU, dass sie sich nicht auch an Vorgaben und Gesetze der EU zu halten hat und mittlerweile schon viel mehr umsetzt, als vielleicht der ein oder andere denkt.
Leider sind sie nicht so gut mit Personal augestellt, um alles zu kontrollieren bzw. manchmal einfach zu faul es zu tun.
Christoph
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von Christoph »

Schnettel hat geschrieben:[In den norwegischen Zollvorschriften habe ich noch folgendes gefunden:
§ 6-1-34. Etterlatelse
Fartøy og luftfartøy som er innført midlertidig, skal utføres når den som er berettiget til tollfri innførsel forlater tollområdet. Transportmiddelet kan likevel etterlates i tollområdet i inntil seks uker i løpet av en tolvmåneders periode, men kan ikke disponeres av andre i denne perioden.
Hallo Wolfgang...

da dieser thread länger und länger wurde, habe ich ihn mir jetzt auch mal erstmalig angeguckt.

Und Du, Schnettel, hast für mein Empfinden mal wieder die einzig wirklich relevante Zollvorschrift zitiert: Diese 6-Wochen-Frist ist eigentlich die einzige Frist, die ich sehe, die Euch oder besser Eurem Vermieter praktisch wirklich Probleme machen könnte...sprich also, wenn das Womo aus irgendeinem Grund doch nicht innerhalb dieser 6-Wochen-Frist "übergeben" wird, es irgendwo steht und dies dann auch noch jemandem auffällt, der es dann anzeigt. In dem Falle würde der Besitzer des Fahrzeugs steuer- und abgabenpflichtig werden...zuzuüglich eines evt. Bußgeldes.

Sollte es tatsächlich geplant länger als 6 Wochen in Norwegen "rumstehen", dann kann man das allerdings auch ganz einfach dem Zoll anzeigen und bekäme dann einen kostenlosen Lagerungsplatz zugewiesen.

Aber da das Womo ja wohl direkt übergeben wird, wird es "aufenthaltstechnisch" für das Womo keine Probleme geben.

Grüßlis aus dem schönen Helgeland nach Nordhessen (in unsere alte Heimat) und viel Spaß beim Weiterplanen des Urlaubs...
Christoph

P.S. Bei uns machte dieses Frühjahr dieser Fall Schlagzeilen, wo ein in Schweden registriertes Boot in Mo i Rana im Winterlager lag.
"Wen Gott liebt, den lässt er fallen in dieses Land am Polarkreis (Helgeland)."

frei interpretiert (erweitert) nach einem Zitat von Dr. Ludwig Ganghofer
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