Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

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pininfarina
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Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von pininfarina »

Hallo,

möglicherweise kann jemand diese Frage beantworten. Hintergrund ist folgender:

Wir und 2 befreundete Paare, planen jeweils für ca. 2 Monate Norwegen nächstes Jahr mit dem Wohnmobil zu erkunden. Haben auch schon einen wirklich guten Mietpreis mit
dem Unternehmen in Deutschland ausgehandelt. Das man sich als Tourist nur maximal 3 Monate in Norwegen aufhalten darf, ist mir bekannt. Wäre auch in diesem Fall kein
Problem. Aber wie sieht das ganze mit dem Wohnmobil aus, darf sich dieses 6 Monate in Norwegen aufhalten? Der Halter des Fahrzeuges wäre in diesem Falle ja eine juristische
Person (GmbH) in Deutschland?

Viele Grüße aus Nordhessen,

Wolfgang
Ulrike44
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von Ulrike44 »

pininfarina hat geschrieben:Aber wie sieht das ganze mit dem Wohnmobil aus, darf sich dieses 6 Monate in Norwegen aufhalten? Der Halter des Fahrzeuges wäre in diesem Falle ja eine juristische Person (GmbH) in Deutschland?
Mal dumm gefragt: Wem sollte das denn auffallen? Auch als Urlauber wurde ich (als Mensch) noch nie gefragt oder gar überprüft, wie lange ich mich im Land aufgehalten hab, kenne auch keinen (der offensichtlichen Urlauber wohlgemerkt!), dem es anders ergangen wäre. Deshalb einfach mal so aus der la meng raus gesagt: Da macht euch mal keine Sorgen drum.
Aber vlt wissen unsere professionellen Gesetzeshüter ja mehr und haben viele schöne Links zu verteilen :D .
... es ist, was es ist, sagt die Liebe
(Erich Fried)
filzlaus
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von filzlaus »

pininfarina hat geschrieben:Hallo,

möglicherweise kann jemand diese Frage beantworten. Hintergrund ist folgender:

Wir und 2 befreundete Paare, planen jeweils für ca. 2 Monate Norwegen nächstes Jahr mit dem Wohnmobil zu erkunden. Haben auch schon einen wirklich guten Mietpreis mit
dem Unternehmen in Deutschland ausgehandelt. Das man sich als Tourist nur maximal 3 Monate in Norwegen aufhalten darf, ist mir bekannt. Wäre auch in diesem Fall kein
Problem. Aber wie sieht das ganze mit dem Wohnmobil aus, darf sich dieses 6 Monate in Norwegen aufhalten? Der Halter des Fahrzeuges wäre in diesem Falle ja eine juristische
Person (GmbH) in Deutschland?

Viele Grüße aus Nordhessen,

Wolfgang
Hält sich das Womo mit euch 6 Monate in Norwegen auf? Nein, denn ihr wollt ja nur 2 Monate bleiben, wenn ich das richtig lese. Bleibt es dann im Land für andere Touris? Das wäre allerdings nicht ohne weiteres möglich.
pininfarina
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von pininfarina »

Zitat:

Bleibt es dann im Land für andere Touris? Das wäre allerdings nicht ohne weiteres möglich.

Ja, soll für ca. 6 Monate im Land bleiben. Macht ja auch keinen Sinn, wenn ein Paar von Süd nach ganz im Norden fährt und dann wieder zurück muss.
Dann wäre es deutlich einfacher, wenn die zweite Crew das Wohnmobil im Norden übernimmt und die ganze Route in umgekehrter Richtung macht.

Na ja, um der Gesetzgebung genüge zu tun, könnte die zweite Crew ja einen Abstecher nach Schweden machen und wieder einreisen? :?:
Und wie vermutlich hier schon gesagt wurde, in der Praxis spielt das vermutlich keine Rolle. Schade das Norwegen nicht zur EU gehört, da wäre es
vermutlich deutlich einfacher!

Viele Grüße von,

Wolfgang
ikkeforstå
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von ikkeforstå »

pininfarina hat geschrieben:Hallo,

möglicherweise kann jemand diese Frage beantworten. Hintergrund ist folgender:

Wir und 2 befreundete Paare, planen jeweils für ca. 2 Monate Norwegen nächstes Jahr mit dem Wohnmobil zu erkunden. Haben auch schon einen wirklich guten Mietpreis mit
dem Unternehmen in Deutschland ausgehandelt. Das man sich als Tourist nur maximal 3 Monate in Norwegen aufhalten darf, ist mir bekannt. Wäre auch in diesem Fall kein
Problem. Aber wie sieht das ganze mit dem Wohnmobil aus, darf sich dieses 6 Monate in Norwegen aufhalten? Der Halter des Fahrzeuges wäre in diesem Falle ja eine juristische
Person (GmbH) in Deutschland?

Viele Grüße aus Nordhessen,

Wolfgang
Hei,
sag mal schlæfst du nachts schlecht ?
Hast du sonst noch irgendwelche Probleme ?
Wenn ich solche Fragen lesen darf weiss ich wieder, warum ich glaube ich erstmal nicht nach D zurueckkehre.
Viele Gruesse aus Midt-Norge
Zuletzt geändert von ikkeforstå am So, 29. Aug 2010, 17:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von filzlaus »

Die Firma, welche das Womo vermieten möchte, sollte sich noch mal mit den Bedingungen beschäftigen. Rein zolltechnisch gesehen würde es nicht gehen. Solange ihr das Womo fahrt, wäre es im Zollverfahren der vorübergehnden Verwendung. Bleibt es im Land und andere fahren damit weiter, ist es eine Entnahme aus der vorübergehenden Verwendung und stellt eine Steuerordnungswidrigkeit/-straftat dar.

Den Abstecher nach Schweden müßtet ihr schon machen, damit sich das Fahrzeug wieder in der EU befindet.

Die Frage ist, fällt so etwas auf. Nun, spätestens bei Kontrollen oder wenn tatsächlich mal etwas schief geht, was man je keinem wünscht.
filzlaus
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von filzlaus »

ikkeforstå hat geschrieben: Hei,
sag mal schlæfst du nachts schlecht ?
Hast du sonst noch irgendwelche Probleme ?
Wenn ich solche Fragen lesen darf weiss ich wieder, warum ich glaube ich erstmal nicht nach D zurueckkehre.
Viele Gruesse aus Midt-Norge
Lies den Beitrag noch mal genau. Er will das Womo nirgendwo parken. :wink:
ikkeforstå
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von ikkeforstå »

filzlaus hat geschrieben:Die Firma, welche das Womo vermieten möchte, sollte sich noch mal mit den Bedingungen beschäftigen. Rein zolltechnisch gesehen würde es nicht gehen. Solange ihr das Womo fahrt, wäre es im Zollverfahren der vorübergehnden Verwendung. Bleibt es im Land und andere fahren damit weiter, ist es eine Entnahme aus der vorübergehenden Verwendung und stellt eine Steuerordnungswidrigkeit/-straftat dar.

Den Abstecher nach Schweden müßtet ihr schon machen, damit sich das Fahrzeug wieder in der EU befindet.

Die Frage ist, fällt so etwas auf. Nun, spätestens bei Kontrollen oder wenn tatsächlich mal etwas schief geht, was man je keinem wünscht.

Halloooo?

Wem sollte das wann und wie auffallen ???

Wenn man keine wirklichen Probleme hat saugt man sich scheinbar welche aus den Fingern... :roll: :roll: :roll:
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filzlaus
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von filzlaus »

ikkeforstå hat geschrieben:
filzlaus hat geschrieben:Die Firma, welche das Womo vermieten möchte, sollte sich noch mal mit den Bedingungen beschäftigen. Rein zolltechnisch gesehen würde es nicht gehen. Solange ihr das Womo fahrt, wäre es im Zollverfahren der vorübergehnden Verwendung. Bleibt es im Land und andere fahren damit weiter, ist es eine Entnahme aus der vorübergehenden Verwendung und stellt eine Steuerordnungswidrigkeit/-straftat dar.

Den Abstecher nach Schweden müßtet ihr schon machen, damit sich das Fahrzeug wieder in der EU befindet.

Die Frage ist, fällt so etwas auf. Nun, spätestens bei Kontrollen oder wenn tatsächlich mal etwas schief geht, was man je keinem wünscht.

Halloooo?

Wem sollte das wann und wie auffallen ???

Wenn man keine wirklichen Probleme hat saugt man sich scheinbar welche aus den Fingern... :roll: :roll: :roll:
Hast du verstanden, um was es hier geht?
ikkeforstå
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von ikkeforstå »

Hab ich gemacht. War 2 minuten schneller als du mit deinem Posting. :D :D :D
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Ulrike44
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von Ulrike44 »

Um die Korinthenkackerei jetzt mal in trockene Tücher zu bringen:
filzlaus hat geschrieben:Den Abstecher nach Schweden müßtet ihr schon machen, damit sich das Fahrzeug wieder in der EU befindet.
Bist du dir da sicher, dass ein Abstecher nach SE diese Frist unterbricht? Mir wurde mal in einem anderen Zusammenhang vom Zoll gesagt (es ging um Aufenthaltsrecht), dass sich diese Höchstaufenthaltsdauer auf ein gesamtes Jahr bezieht und ein kurzfristiger Aufenthalt in einem anderen Land diese Höchstdauer nicht unterbricht. Aber könnte ja sein, dass es in diesem Fall anders ist.

Und bitte: schlagt euch doch nicht die Köppe ein, das ist die Sache doch wirklich nicht wert!
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von ikkeforstå »

Glaube schon das ich das verstehe. Ihr wollt brave feine buerger sein und alles richtig machen so wie es sich gehørt???

So verstehe ich das.

Ich bin mir einfach nur sehr sicher das niemand Probleme bekommen wird, weils einfach niemanden interessiert wie lange das Auto in Norge war.

Jurist bin ich nicht und Dir/Euch den ganzen rechtlichen TammTamm zu googeln und per LINK vorzusetzen, hab ich keine Lust zu.

Wenn Ihr dann besser schlaft macht doch wirklich den Ausflug nach Schweden/Finnland wenn ihr da oben seid...

Und vergesst nicht ein Foto von irgend nem schwedischen/finnischen Verkehrsschild zu machen, als Beweis fuer den norwegischen
Polizisten/Zøllner der euch fragt wie lange ihr schon im Land seid, oder besser gesagt euer Bobil...
:rofl: :rofl: :rofl:
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von uteligger »

ikkeforstå hat geschrieben:Hei,
sag mal schlæfst du nachts schlecht ?
Wolltest Du das Wohnmobil hier 4 Monate parken ?
Hast du sonst noch irgendwelche Probleme ?
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Jau, der Nickname ist Programm.
Hast du nen Agressivkeks zum Kaffee gehabt?
Wenn ich solche Antworten lesen darf weiss ich wieder, warum ich glaube ich erstmal nicht nach N zurueckkehre. :idea:

Hilsen
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von filzlaus »

Ulrike44 hat geschrieben:Um die Korinthenkackerei jetzt mal in trockene Tücher zu bringen:
filzlaus hat geschrieben:Den Abstecher nach Schweden müßtet ihr schon machen, damit sich das Fahrzeug wieder in der EU befindet.
Das hat nix mit Korinthenkackerei zu tun. Es sind gesetzliche Bestimmungen, die man genau genommen einhalten müßte.
Bist du dir da sicher, dass ein Abstecher nach SE diese Frist unterbricht? Mir wurde mal in einem anderen Zusammenhang vom Zoll gesagt (es ging um Aufenthaltsrecht), dass sich diese Höchstaufenthaltsdauer auf ein gesamtes Jahr bezieht und ein kurzfristiger Aufenthalt in einem anderen Land diese Höchstdauer nicht unterbricht. Aber könnte ja sein, dass es in diesem Fall anders ist.
!
Du kannst Aufenthalts- und Zollrecht nicht in einen Topf werfen. Mit Überschreitung der Ware (Womo) der Drittlandsgrenze erhält sie wieder den Status der Gemeinschaftsware und die Frist läuft wieder neu.
Am besten wäre es, die Firma hätte eine Außenstelle in Norwegen, von wo aus die Vermietung der Fahrzeuge organisiert wird.
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von uteligger »

filzlaus hat geschrieben: Das hat nix mit Korinthenkackerei zu tun. Es sind gesetzliche Bestimmungen, die man genau genommen einhalten müßte.
Gibt es dazu irgendeinen Text? Nicht deine Interpretationen. Die Nummer wenn sie dann laufen soll, läuft dann wohl in Norwegen. Der Deutsche Fiskus hat doch keinen Schimmer was in Norwegen läuft. Also käme nur der norwegische Fiskus in Frage. Oder norwegische Wohnmobilvermieter, die etwas gegen diese Praktiken haben.

Ich könnte dann ja auch meine deutsche Rostlaube in Torp deponieren und ein erfülltes Autofahrerleben mit deutschen Kennzeichen in Norwegen frönen. An lustige Touris vermieten, die zum ersten Male nach N fliegen und das Abenteuer suchen. Alle 2 Jahre nach D zum Tüv und fertig ist der Lack. Ohne die böse Abgabe auf importierte Fahrzeuge zu zahlen.

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