Umzug mit eigem Auto nach Norwegen

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Aria
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Umzug mit eigem Auto nach Norwegen

Beitrag von Aria »

Hallo Liebe Leute,

Ich werde bald mit meinem eignen Auto, das in Österreich zugelassen und versichert ist, mit wenigen Umzugskarton (persönlichen Sache) mit Färe über Hirtshals nach Norwegen fahren. Meine Frau wird bald in Norwegen eine Arbeit mit 6 monatiger Probezeit anfangen. Ich werde nach einem Job suchen, war bereits ein paar Monaten in Norwegen gewesen, und Norwegisch gelernt. Ich habe bzgl. Umzug einigen folgenden Fragen, vielleicht habt Ihr dieselbe Erfahrung gemacht, ich würde mich auf Eure Berichte, Tipps und Hinweise freuen.

- Ich habe gehört dass es bei Zoll rote und grüne Lampe gibt, wenn man über Färe ankommt. Muss ich über roten Lampe gehen, und meine Umzugssache deklarieren? Ich habe nur gebrauchte Sache (Fernsehen, Geschirre, Bücher und CD, etc.) Muss ich vorweg eine Deklarationsformular ausfüllen?

- Ich habe gehört dass man bis ein Jahr sein Auto mit ausländischen Kennzeichen innerhalb von Norwegen fahren darf, ohne dass man Einfuhrsgebühr zu zahlen. Ist Diese Bestimmung entsprechend unserer Situation richtig? (Auto ist auf meinem Name zugelassen, suche einen Job in Norwegen, meine Frau wird bald zum Arbeiten beginnen) ich habe bei Zoll in Norwegen gefragt, aber ich konnte keine Schlussfolgerungen ziehen, da es viele gruae Zone gäbe, und scheint mir sehr kompliziert zu sein;((

- Ist das Auto auch ein Thema bei Zoll bei Deklaration von Umzugssachen? Muss ich das Auto registrieren lassen und infolge Einfuhrsgebühr zahlen?

- Was sind entsprechend unser Umzug noch zu beachten?

Beste Grüße
Ulrike44
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Re: Umzug mit eigem Auto nach Norwegen

Beitrag von Ulrike44 »

Aria hat geschrieben:- Ich habe gehört dass es bei Zoll rote und grüne Lampe gibt, wenn man über Färe ankommt. Muss ich über roten Lampe gehen, und meine Umzugssache deklarieren? Ich habe nur gebrauchte Sache (Fernsehen, Geschirre, Bücher und CD, etc.) Muss ich vorweg eine Deklarationsformular ausfüllen?
Ja, du musst eine Liste vom Umzugsgut bei dir führen und dich damit beim Zoll vorstellen, also die rote Spur benutzen. Gebrauchtes Umzugsgut ist zollfrei.
Aria hat geschrieben:Ich habe gehört dass man bis ein Jahr sein Auto mit ausländischen Kennzeichen innerhalb von Norwegen fahren darf, ohne dass man Einfuhrsgebühr zu zahlen. Ist Diese Bestimmung entsprechend unserer Situation richtig? (Auto ist auf meinem Name zugelassen, suche einen Job in Norwegen, meine Frau wird bald zum Arbeiten beginnen) ich habe bei Zoll in Norwegen gefragt, aber ich konnte keine Schlussfolgerungen ziehen, da es viele gruae Zone gäbe, und scheint mir sehr kompliziert zu sein;((

- Ist das Auto auch ein Thema bei Zoll bei Deklaration von Umzugssachen? Muss ich das Auto registrieren lassen und infolge Einfuhrsgebühr zahlen?
So wie du das sagst, stimmt es mit der Autoeinfuhr nicht. Es hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Dauert er weniger ist als zwei Jahre, brauchst du das Auto nicht einzuführen: Du musst diesen Arbeitsvertrag im Auto immer mit dir führen und ggf. Zoll und Polizei vorzeigen, und ab dem 2. Jahr benötigst du eine Sondergenehmigung vom Zoll. Ist der Arbeitsvertrag länger als zwei Jahre, muss das Auto gleich zu Anfang eingeführt werden. Zum Umzugsgut gehören PKWs nicht (mehr - früher war das anders).

Wenn das Auto auf dich zugelassen ist und nicht eingeführt werden muss, braucht deine Frau eine Genehmigung vom Zoll, dieses Auto (als in Norwegen gemeldete Person) ohne dein Beisein fahren zu dürfen.

Aber mach dich hier mit Hilfe der Suchfunktion schlau - dieses Thema ist schon x-mal hier behandelt worden. Es ist eigentlich ganz eindeutig und nicht schwierig - nur schweineteuer.
... es ist, was es ist, sagt die Liebe
(Erich Fried)
Aria
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Re: Umzug mit eigem Auto nach Norwegen

Beitrag von Aria »

Hallo Ulrike44,

danke für die Information. Bzgl. meines Autos: wie geht es wenn ich meinen Wohnsitz in Norwegen bei der Polizei melde? Muss ich gleich nach der Registrierung vom Wohnsitz mein Auto einfuhren? Gibt es Abhängigkeiten zw. P-Nummer und Autoeinfuhr? Ich denke wenn ich mich bei der Polizei registriere, bekomme ich so eine ID-Nummer, oder nicht? Ich weiß dass man sich 6 Monate ohne oppholdstillatelse im Land zum Jonsuchen aufhalten darf, aber ich denke ich kann gleich oppholdstillatelse bekommen kann, weil meine Frau Norwegerin ist.

Beste Grüße
Ulrike44
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Re: Umzug mit eigem Auto nach Norwegen

Beitrag von Ulrike44 »

Aria hat geschrieben:danke für die Information. Bzgl. meines Autos: wie geht es wenn ich meinen Wohnsitz in Norwegen bei der Polizei melde? Muss ich gleich nach der Registrierung vom Wohnsitz mein Auto einfuhren? Gibt es Abhängigkeiten zw. P-Nummer und Autoeinfuhr? Ich denke wenn ich mich bei der Polizei registriere, bekomme ich so eine ID-Nummer, oder nicht? Ich weiß dass man sich 6 Monate ohne oppholdstillatelse im Land zum Jonsuchen aufhalten darf, aber ich denke ich kann gleich oppholdstillatelse bekommen kann, weil meine Frau Norwegerin ist.
Was ich jetzt sage, ist nur eine Einschätzung bzw. Erfahrung.

Soweit ich weiß, stimmt das auch mit den sechs Monaten unregistriertem Aufenthalt, doch ich fand auf den Udi-Seiten nix darüber. Vlt hab ich aber nur nicht gründlich genug gesucht, keine Ahnung. Mit der Beantragung der P-Nummer (personnummer) würde ich an deiner Stelle warten, bis du einen Job gefunden hast. Ich stellte damals mein Auto erst drei Monate nach Erhalt der damals noch zeitlich begrenzten Aufenthaltserlaubnis (die jetzt durch die unbefristete Registrierung ersetzt wurde) und damit Erhalt der P-Nummer dem Zoll in Ålesund vor, weil mir vorher einfach die Straßenverhältnisse zu schwierig waren (im Januar), sagte das dem Zollbeamten auch und er winkte ab, das war für ihn kein Thema.

Noch was ist mir eingefallen: Mittlerweile fordern fast alle Banken hier für die Einrichtung eines Kontos einen Reisepass, für sonst was braucht man den ja als EU-Bürger nicht. Da würde ich dir empfehlen (wenn du ihn noch nicht hast), den in Österreich machen zu lassen, ist billiger als auf der Botschaft. Falls ihr in Österreich nicht sowieso nur Reisepässe und keine Personalausweise habt.

Gruß vom Langfjord
Ulrike
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Trollmama
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Re: Umzug mit eigem Auto nach Norwegen

Beitrag von Trollmama »

Aria hat geschrieben: aber ich denke ich kann gleich oppholdstillatelse bekommen kann, weil meine Frau Norwegerin ist.
Das ist so ziemlich eine der ungünstigsten Konstellationen! Wenn Du und Deine Frau EU-Bürger wären, kein Problem. Aber sollte Deine Frau als Norwegerin mit Dir einige Jahre in Österreich gelebt und gearbeitet haben, dann kann das lange dauern, insbesondere wenn Du keine Arbeit hast!
Wir haben das durch und selbst die Sachbearbeiterin bei der Politistation wußte nicht Bescheid. Also hat mein Mann angefangen, selbst im Internet zu recherchieren. Mit allen diesen Informationen bewaffnet sind wir dann zur Sachbearbeiterin gegangen und dann wurde die Sache in die Wege geleitet.
Das ganze wird in Oslo bearbeitet und es hat fast 6 Monate gedauert, bis ich meine Aufenthaltsgenehmigung hatte.
Viele Grüße
Trollmama
Aria
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Re: Umzug mit eigem Auto nach Norwegen

Beitrag von Aria »

Trollmama hat geschrieben:
Aria hat geschrieben: aber ich denke ich kann gleich oppholdstillatelse bekommen kann, weil meine Frau Norwegerin ist.
Das ist so ziemlich eine der ungünstigsten Konstellationen! Wenn Du und Deine Frau EU-Bürger wären, kein Problem. Aber sollte Deine Frau als Norwegerin mit Dir einige Jahre in Österreich gelebt und gearbeitet haben, dann kann das lange dauern, insbesondere wenn Du keine Arbeit hast!
Wir haben das durch und selbst die Sachbearbeiterin bei der Politistation wußte nicht Bescheid. Also hat mein Mann angefangen, selbst im Internet zu recherchieren. Mit allen diesen Informationen bewaffnet sind wir dann zur Sachbearbeiterin gegangen und dann wurde die Sache in die Wege geleitet.
Das ganze wird in Oslo bearbeitet und es hat fast 6 Monate gedauert, bis ich meine Aufenthaltsgenehmigung hatte.
Viele Grüße
Trollmama
ich bin österreichischer Staatsbürger(EU), ich denke was EU und EWR betrifft, haben beide keinen Unterschied was Aufenthaltserlaubnis betrifft. Was meinst Du mit den ungünstigsten Konstellationen? Was hat es damit zu tun ob meine Frau in Österreich gearbeitet hat oder nicht?!
Schnettel
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Re: Umzug mit eigem Auto nach Norwegen

Beitrag von Schnettel »

Hallo Aria.
Ich møchte ergænzen, dass man bedenken muss, dass seit diesem Jahr die Vorschriften, was die Aufenthaltserlaubnis betrifft, geændert wurden.
Man beantragt keine Aufenthaltserlaubnis mehr, sondern "registriert" sich bei der Polizei. Zunæchst im Internet, und anschliessend geht man persønlich zur betreffenden Polizeistation.
Wobei die Anforderungen, um sich registrieren zu kønnen, æhnlich sind wie vorher.
Hier steht das ganz genau.
Fuer EU-/ EWR-Buerger ist das eigentlich relativ easy. Als Familienmitglied kannst du dich ohne weiteres bei der Polizei registrieren. Dem sollte eigentlich nichts im Wege stehen.
Die Registrierung wird auch seit diesem Jahr direkt von der Polizei bearbeitet und muss nicht erst noch irgendwohin geschickt werden, wo dann entschieden wird. All das ist heutzutage eine Sache von wenigen Tagen. Manche haben die Registrierungsbestætigung sogar gleich mit bekommen.
Ulrike44 hat geschrieben:Soweit ich weiß, stimmt das auch mit den sechs Monaten unregistriertem Aufenthalt,...
Ist so nicht ganz richtig. Man kann sich als Arbeitsuchender bis zu 6 Monate im Land aufhalten, ja - aber nicht unregistriert. Es gibt sogar eine regelrechte Meldepflicht!
EØS-borgere som er arbeidssøkende i Norge skal melde seg som arbeidsøkende hos politiet senest innen tre måneder fra innreise. Det er krav at du skal dokumentere at du har meldt deg som arbeidssøkende hos NAV. Du kan forhåndsregistrere dine opplysninger via registreringsløsningen på nett med påfølgende personlig oppmøte hos politiet for ID-kontroll. Du har da rett til å oppholde deg i Norge i seks måneder.
(Steht auch alles in dem oben verknuepften Link.)

So, aber nun zu den Eingangsfragen:

Mit dem Umzugsgut muesst ihr durch "rot" fahren und die Einfuhr deklarieren.
Das Formular RD-0030 findest du hier.
Weitere Infos vom Zoll bezgl. des Umzugs nach Norwegen findest du hier.
Um die Einfuhr zu vereinfachen und zu beschleunigen, ist es ratsam, auch eine Liste ueber das Umzugsgut anzufertigen.

Was das Fahrzeug betrifft, wirst du keine guten Karten haben.
Wenn du im Rahmen der Familienzusammenfuehrung einwanderst, deine Frau Norwegerin ist mit einem festen und unbefristeten Arbeitsvertrag (Probezeit von 6 Monaten zæhlt hier nicht als Befristung!), dann kønnt ihr wohl kaum glaubhaft machen, dass ihr euch (bzw. du) nur befristet im Land aufhalten wollt. Denn dein Familienmittelpunkt wird Norwegen sein, wenn deine Frau hier lebt und arbeitet und nicht mehr im Ausland.
Hier ist die Vorschrift zur Einfuhr und Verwendung von im Ausland registrierten Fahrzeugen.
Beachte vor allem § 3 und § 4!
Paar Auszuege von toll.no:
Bestemmelsen tar sikte på familiemessig tilknytning utenfor Norge. Hvis vedkommende har etablert nytt hjem med ektefelle og/eller barn i Norge, vil det være et tungtveiende moment mot at vedkommende fortsatt kan sies å ha sin familiemessige tilknytning til utlandet.
En person anses som hovedregel å ha midlertidig opphold i Norge når hans/hennes opphold ikke skal overstige 1 år fra innreisetidspunktet. Vedkommende må til enhver tid kunne dokumentere at oppholdet ligger innenfor en periode på 1 år. Dokumentasjonsplikten oppstår på innreisetidspunktet. I disse tilfellene er det ikke nødvendig å søke tollvesenet om kjøretillatelse. Dokumentasjonen må være tilfredsstillende iht. § 8, se kommentarer under. Relevant dokumentasjon i disse tilfellene kan for eksempel være: arbeidskontrakt i Norge, innvilget permisjonssøknad fra arbeid i utlandet, studieplass i Norge. Prøvetid regnes ikke som midlertidig arbeidsforhold. Dokumentasjonen må være tidsbegrenset til under 1 år.
Det kan i henhold til forskriftens § 4 annet ledd unntaksvis søkes om kjøretillatelse dersom oppholdet forlenges med ytterligere 1 år...
Ohne die Bestimmungen zur midlertidig kjøretillatelse werten zu wollen, ob das gut oder schlecht ist - auf jeden Fall sind sie aber ziemlich klar definiert. Und auch, wenn es diesbezueglich immer wieder mal Ænderungen gibt (wie neulich, was das Fahren von auslændischen Mietwagen in Norwegen betrifft...), der "normale Einwanderer" wird um's Verzollen des eigenen Fahrzeugs nicht drumrum kommen.
Wie gesagt, wenn du ggue. dem Zoll glaubhaft machen kannst, dass du dich nur ein Jahr in Norwegen aufhalten wirst, und dann wieder zurueck gehst, dann wære eine midlertidig kjøretillatelse møglich. Aber unter deinen Voraussetzungen (norwegische Ehefrau mit unbefristetem Arbeitsvertrag in Norwegen...) sieht das wohl eher schlecht aus.
Når livet gir deg sitroner - be om Tequila og salt!
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