Hei ztyLez!
Die Frage stellt sich fuer mich, bei welchem Zoll an der Fæhre du dir die Rechnungen hast abstempeln lassen - vorm Drauffahren und/oder nach dem Runterfahren??
Wenn du mal ein bisschen googelst, findest du sofort Richtlinien zur Handhabe dafuer.
Guck mal zum Beispiel
hier.
Wichtig ist, dass du dir, wie Filzlaus schon schrieb, die
Ausfuhr bestætigen læsst. An der
letzten Grenzstelle der EU.
Daher wahrscheinlich auch der Hinweis wegen "Schweden". Weil keiner weiss, mit welcher Fæhre du gefahren bist..... Kann auch Dænemark oder Deutschland sein...
Also - an der letzten Zollstelle in der EU, bevor du quasi auf die Fæhre
drauf fæhrst, musst du dir die Ausfuhr bestætigen lassen.
Eine Einfuhrbestætigung in Norwegen spielt fuer den deutschen Zoll keine Geige.
Wenn du keine Ausfuhrbestætigung hast, dann wende dich an die deutsche Botschaft in Oslo. Die kønnen behelfsweise die Ausfuhrbestætigung ausstellen, wenn du die Ausfuhr nachweisen kannst (dafuer helfen dir dann ja wiederum sicher die Einfuhrstempel als Nachweis).
Guckst du auch
hier:
Anschließend reichen Sie die Belege beim Geschäft in Deutschland ein. Diesem Geschäft (nicht Ihnen) wird die Steuerbefreiung gewährt. Das Geschäft kann die dadurch entstehende Steuerentlastung im Wege einer Mehrwertsteuerrückerstattung an Sie weitergeben. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.
Hørt sich fuer mich nicht mal nach Unterschlagung an...

Aber es sollte ja fuer das Geschæft durchaus møglich sein, dir den Betrag fuer die Mærchensteuer zurueck zu ueberweisen. Und wenn der Laden will, dass du dort wieder kaufst, wird er auch daran interessiert sein.
Na dann - toitoitoi!