Da bin ich noch unentschlossen.Ulrike44 hat geschrieben:Hast du vor dich einbürgern zu lassen?
Aber ich hab mich zumindest schon mal informiert, wann und wo ich die notwendige Sprachpruefung machen kann. Soooo viele Termine gibts ja dafuer auch nicht....
Bei Sohnemann kann ich den Grund nachvollziehen, dass er die norwegische Staatsbuergerschaft will. Auch, wenn es vielleicht die Møglichkeit gibt, sich beim Bund befreien zu lassen. Einen Anspruch hat man m.E. darauf nicht.
Ausserdem ueberlegt er, beim Militær die Ausbildung zu machen (Flugzeugmechaniker oder Matrose oder so...).
Aber damit er die norwegische Staatsbuergerschaft bekommen kann, brauch ich nicht zwangslæufig auch "Norwegerin" werden.
Fuer Kinder gelten auch andere Anforderungen an die Aufenthaltsdauer.
Dersom du har gyldig oppholdstillatelse i Norge, kan du søke om norsk statsborgerskap. For at søknaden skal innvilges, må du blant annet oppfylle følgende krav:
Være over 12 år ...
Die 5 Jahre haben wir nun voll. Er kønnte theoretisch die norwegische Staatsbuergerschaft beantragen....Hvis du kom til Norge før du fylte 18 år, må du ha bodd her til sammen fem år i løpet av de siste syv årene.



