Auto ausführen
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Hallo Gemeinschaft, ich habe ein Auto in Oslo stehen, welches ich geschenkt bekam.
Weiß wer ob es unproblematisch ist, dies nach D einzuführen. Es ist ein älteres Auto; BJ 95.
Vielen Dank schon mal.
Weiß wer ob es unproblematisch ist, dies nach D einzuführen. Es ist ein älteres Auto; BJ 95.
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Re: Auto ausführen
. . . genauso unproblematisch wie in die andere Richtung . . . . 

Nettopp:Ikke i dag !
Re: Auto ausführen
Klar, einfach losfahren
Es geht mir aber mehr um das eventuelle Verzollen!

Re: Auto ausführen
Hallo Tysker,
ist das Auto in Norwegen zugelassen?
Wenn es so sein sollte, handelt es sich bei dem Pkw um Drittlandsware und müßte schon ordnungsgemäß bei der Einreise in die EU angemeldet werden. Du könntest es ja als Geschenk mitbringen, allerdings darfst du dann die Wertgrenze von 430 € (Seereisende) nicht überschreiten. Ist der Pkw noch so viel wert?
Hier die Freimengen: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0 ... index.html
ist das Auto in Norwegen zugelassen?
Wenn es so sein sollte, handelt es sich bei dem Pkw um Drittlandsware und müßte schon ordnungsgemäß bei der Einreise in die EU angemeldet werden. Du könntest es ja als Geschenk mitbringen, allerdings darfst du dann die Wertgrenze von 430 € (Seereisende) nicht überschreiten. Ist der Pkw noch so viel wert?
Hier die Freimengen: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0 ... index.html
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Re: Auto ausführen
das ist ein interessanter thread,da bleib ich mal als Leser dabei.Wie man ein (gebrauchtes) Auto von D nach N einführt,das weiss ich.Da treibt der Ideenreichtum des norweg.Fiskus bemerkenswerte Blüten,davon könnten sogar deutsche Finanzpolitiker noch was lernen.Naja,lieber nicht...
Aber aus Norge ausführen? Ich sag mal so, eine Ausfuhrabgabe wird es doch nicht geben? Oder doch? Nee,dürfte der EU/EWR-Freizügigkeit widersprechen.Und in Deutschland...Zoll fällt keiner an,so "kreative" Abgaben (=versteckte Zölle) wie in Norge gibts nicht.Dürfte nur die -recht moderate- deutsche MwSt. als EinfuhrUSt anfallen. 95er-Baujahr, was auch immer - ist in D (anders als in N) schon ein "altes" Auto.Der Marktwert in D wird überschaubar sein,an dem misst sich die dt.EinfuhrUSt. Oder...wird der in Norwegen (als Herkunftsland der Ware) gültige Marktwert angesetzt... ? Fragen über Fragen.Da bin ich neugierig,was sich hier zur Klärung noch tut
hilsen, Lars


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Re: Auto ausführen
@filzlaus: dein posting kam dazu,während ich noch am Schreiben war. Soviel ist aber sicher: Drittlandsware ist es keinesfalls. EWR und EU werden als ein Binnenmarkt betrachtet,zoll- und handelstechnisch.Und "anmelden" muss Tysker die Karre bei Einfuhr nach D in jedem Fall.Wobei das -wenigstens da bin ich mir sicher- durchaus auch (unmittelbar nach Ankunft!) beim für seinen dt.Wohnsitz zuständ. Zollamt gemacht werden kann.Muss gar nicht an der Grenze oder im Hafen sein. Lars
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Re: Auto ausführen
Hmmm ,laut Zoll ist Norwegen Drittland . Fällig wären damit Zoll ( für PKW 10 % des Warenwertes incl. Mwst. des Ursprungslandes = Norwegen ) und die deutsche Mehrwertsteuer als Umsatzeinfuhrsteuer .
Nettopp:Ikke i dag !
Re: Auto ausführen
Lese ich auch so.
Schau mal hier:
http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/index.html.
Was sagen die Praktiker im Forum dazu
Gruß Gudrun
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http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/index.html.

Was sagen die Praktiker im Forum dazu

Gruß Gudrun
Re: Auto ausführen
Nun es hadelt sich um einen Saab 900i. Ich schätze den Marktwert in D bei 800 Euro ungefähr. Mehr wohl kaum bei dem Baujahr. Aber die angegebenen Verweise sind interessant, ich werde selbst mal bei Zoll anrufen und mich erkundigen.
Re: Auto ausführen
Ist die Leuchtmittelsteuer abgeschafft worden? Ja, du bezahlst fuer die Gluehbirnen in deinem Auto...Sind zwar nur ein paar Euro-Fuffzig, aber kreativer geht's nun nicht mehr...lajobay hat geschrieben:....,so "kreative" Abgaben (=versteckte Zölle) wie in Norge gibts nicht.Dürfte nur die -recht moderate- deutsche MwSt. als EinfuhrUSt anfallen. ...

Ich musste seinerzeit bei Einfuhr eines KfZ aus einem Nicht-Eu-Land eben diese Leuchtmittelsteuer und EinfuhrUSt. zahlen, keinen Zoll. Das war direkt an der Grenze (Kaufvertrag war als Grundlage zur Errechnung der EinfuhrUSt. anerkannt worden), mit dem auslændischen Kennzeichen durfte ich noch auf dem kuerzesten Weg zu meinem Wohnort fahren.
Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
(Napoléon I.)
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Re: Auto ausführen
stimmt
die Leuchtmittelsteuer gibts immer noch.Ist lange her,dass ich mit dieser spassigen Abgabe zu tun hatte.Vor gut zehn Jahren bei Einfuhr eines Youngtimers aus USA.Ob die hier in dem Fall fällig würde,weiss ich aber wirklich nicht.
@Tysker: ist der Saab denn in so schlechtem Zustand,dass Du ihm nur 800 Euro zutraust.Vielleicht sinds ja doch 1100
oder so.Aber im Ernst:Würdest Du ihn denn in D selber fahren wollen? Ein schönes Auto ist das ja! Naja,hängt vom Zustand ab...
Falls er fahrbereit und zulassungsfähig ist,bringt dir ein Verkauf in N sicher mehr als in D.Zumal er in D am ehesten noch an einen Saab-Freak verkäuflich wäre. Wenn Du ihn partout nach D bringen willst,scheint ganz klar eine konkrete Anfrage beim Zoll Sinn zu machen
hilsen, Lars

@Tysker: ist der Saab denn in so schlechtem Zustand,dass Du ihm nur 800 Euro zutraust.Vielleicht sinds ja doch 1100

Falls er fahrbereit und zulassungsfähig ist,bringt dir ein Verkauf in N sicher mehr als in D.Zumal er in D am ehesten noch an einen Saab-Freak verkäuflich wäre. Wenn Du ihn partout nach D bringen willst,scheint ganz klar eine konkrete Anfrage beim Zoll Sinn zu machen

Re: Auto ausführen
Um das Fahrzeug in Deutschland zulassen zu können,benötigt man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die bekommt man beim deutschen Zoll ausgehändigt, wenn man das Auto versteuert hat (sinngemäß=eingeführt). Die Bescheinigung braucht man für das Finanzamt. Eine Zulassung erhält man nur, wenn man die Steuern beim deutschen Fiskus bezahlt hat.
Der Wert ist mit 800 € angegeben, somit fallen nur 19% EUSt an.
Du solltest also in Norwegen zum nächstgelegen Zolldistrikt gehen und eine Ausfuhranmeldung für dein Auto machen (ideal wäre ein T1). Die geben dir dann eine recht kurze Frist, meistens 1 Woche (Regelfall wäre 30 Tage), um mit dem Auto beim Zoll in der EU vorstellig zu werden. Hier zeigst du dein Zollpapier vor und machst die Verzollung. Du benötigst deinen Ausweis und die Fahrzeugpapiere.
Der Wert ist mit 800 € angegeben, somit fallen nur 19% EUSt an.
Du solltest also in Norwegen zum nächstgelegen Zolldistrikt gehen und eine Ausfuhranmeldung für dein Auto machen (ideal wäre ein T1). Die geben dir dann eine recht kurze Frist, meistens 1 Woche (Regelfall wäre 30 Tage), um mit dem Auto beim Zoll in der EU vorstellig zu werden. Hier zeigst du dein Zollpapier vor und machst die Verzollung. Du benötigst deinen Ausweis und die Fahrzeugpapiere.
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Re: Auto ausführen
Der Wert ist das , was der Wagen in N bringen würde incl. moms. Und warum sollten nur EUSt anfallen und kein Zoll ??filzlaus hat geschrieben:Der Wert ist mit 800 € angegeben, somit fallen nur 19% EUSt an.
Nettopp:Ikke i dag !
Re: Auto ausführen
Für die Berechnung der EUSt muß ein Wert zugrunde gelegt werden. Wenn man etwas kauft, ist das eben der Kaufpreis. In diesem Falle gibt es ja keinen Kaufpreis. Somit wird also ein Schätzwert zugrunde gelegt. Der sollte allerdings nicht zu unrealistisch sein... sonst schätzt der Zoll das mal kurz selbst.
Guckst du hier: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0 ... index.html
Hier nun, wie die Abgaben berechnet werden, also Zoll, EUSt und Steuern: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0 ... index.html
So und jetzt dazu, warum nur EUSt. Das hängt mit den Präferenzen zusammen, guckst du ganz unten auf der obigen Seite. Und was Präferenz ist, liest du bitte hier: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0 ... index.html
Wobei hier der mittlere Absatz zu beachten ist, wo steht: im Reiseverkehr gibt es eine Erleichterung. Bei denen in der Tabelle aufgeführten Ländern genügt es, dass man angibt, dass die Waren aus dem Land stammen. Außerdem sollte man drauf achten, dass die Wertgrenze nicht überstiegen wird.
Paßt das alles zusammen, dann ist die Ware präferenzberechtigt und es wird nur EUSt und nicht die sonst üblichen 10% Zoll erhoben.
Also mit einfach los fahren, wie am Anfang geraten, ist es dann doch nicht getan.
hilsen
Guckst du hier: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0 ... index.html
Hier nun, wie die Abgaben berechnet werden, also Zoll, EUSt und Steuern: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0 ... index.html
So und jetzt dazu, warum nur EUSt. Das hängt mit den Präferenzen zusammen, guckst du ganz unten auf der obigen Seite. Und was Präferenz ist, liest du bitte hier: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0 ... index.html
Wobei hier der mittlere Absatz zu beachten ist, wo steht: im Reiseverkehr gibt es eine Erleichterung. Bei denen in der Tabelle aufgeführten Ländern genügt es, dass man angibt, dass die Waren aus dem Land stammen. Außerdem sollte man drauf achten, dass die Wertgrenze nicht überstiegen wird.
Paßt das alles zusammen, dann ist die Ware präferenzberechtigt und es wird nur EUSt und nicht die sonst üblichen 10% Zoll erhoben.
Also mit einfach los fahren, wie am Anfang geraten, ist es dann doch nicht getan.
hilsen
Re: Auto ausführen
...aber zugelassen ist er dann noch lange nicht... Ich wuerde mich vorher bei der Kfz-Zulassung schlau machen, welche Papiere die brauchen, und ob ggf. Ænderungen am Fahrzeug vorgenommen werden muessen.filzlaus hat geschrieben: Hier zeigst du dein Zollpapier vor und machst die Verzollung. Du benötigst deinen Ausweis und die Fahrzeugpapiere.
Ich bin mir z.B. unsicher, ob ein norwegischer Saab eine Leuchtweitenregulierung hat. (bei meinem Bj 93 hab ich sie noch nicht gefunden). In D ist die vorgeschrieben - also bitte klæren, ob das und andere Nettigkeiten fuer die Zulassung notwendig ist. Falls ja, kannst du's wohl vergessen, wenn du kein Bastler bist.
Gruss, muheijo
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