darf ich auf einem minibus ang. Fahrzg in Norw. fahren ???

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pet.ro
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darf ich auf einem minibus ang. Fahrzg in Norw. fahren ???

Beitrag von pet.ro »

Hallo alle zusammen, :)
Ich habe mal eine Frage. Anfang Januar wandern wir als Familie nach Norwegen aus. Ich war schon mal in Norw. von 09.08 bis 02.09 da und habe da gearbeitet.

Nun Jetzt wollen wir uns für Norwegen einen Toyota Hiace kaufen und mit dem dann auch Auswandern. Mein Gedanke ist. Ich lass ihn hier in D. noch 2 Sitze einbauen, so das ich 10 Sitze habe und ihn dann auf Minibus ummelde. Will ihn dann aber auch nach Norwegen als ein Minibus importieren. Dann kostet es mir ein bißchen wenigen Zoll.

Jetzt die Frage.
Wenn ich dann in Norwegen die einen Sitz wieder ausbaue und mit nur noch 9 Sitze fahren will. Darf ich den Bus mit dem Führerschein BE und eingetragener "minibus" in Norwegen fahren ??? :roll: :?:

Bitte um eine Antwort???
norwegenbus
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Re: darf ich auf einem minibus ang. Fahrzg in Norw. fahren ???

Beitrag von norwegenbus »

Fangen wir mal mit fahren in D an : Bei 10 Sitzen wird auch in D der Schlüssel auf KOM geändert ( wenn dann noch ein paar andere Auflagen erfüllt werden von Notausgang über Feuerlöscher und und und ) und du benötigst einen Busführerschein ( D1 ) .
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pet.ro
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Re: darf ich auf einem minibus ang. Fahrzg in Norw. fahren ???

Beitrag von pet.ro »

wenn das Fahrzeug umgemeldet ist will ich vorerst mal NICHT mit 10 Personen fahren.

Fahren will ich den angemeldeten "minibus" in Norw. und bis 9 Pers. Geht das ???
Torske
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Re: darf ich auf einem minibus ang. Fahrzg in Norw. fahren ???

Beitrag von Torske »

:nixwissen: . . . . der aufwand soll sich lohnen ???
pet.ro
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Re: darf ich auf einem minibus ang. Fahrzg in Norw. fahren ???

Beitrag von pet.ro »

Meine Grundfrage ist: wenn der an oder -umgemeldete Bus auf "minibus" gefahren wird und ich im Moment nur den BE Führerschein habe, ob ich den Bus auf minibuspapiere fahren darf (mit 8 fahrgäste). ???
bloodysparrow
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Re: darf ich auf einem minibus ang. Fahrzg in Norw. fahren ???

Beitrag von bloodysparrow »

hallo,

die Führerscheinklasse B sagt aus, das du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz fahren darfst.

Ist dein Auto schwerer als 3,5 t brauchst du Klasse C1

Hat es mehr als 8 Sitzplätze brauchst du D1, bei mehr als 16 sogar D

hier zum nachlesen...

http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_p ... einklassen

Also wenn der Zoll dann nicht so teuer sein soll brauchste zumindest jemanden der dir die Karre dann rüberfährt...

lg
norwegenbus
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Re: darf ich auf einem minibus ang. Fahrzg in Norw. fahren ???

Beitrag von norwegenbus »

pet.ro hat geschrieben:wenn das Fahrzeug umgemeldet ist will ich vorerst mal NICHT mit 10 Personen fahren.

Fahren will ich den angemeldeten "minibus" in Norw. und bis 9 Pers. Geht das ???

Einfach gesagt : NEIN .
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Re: darf ich auf einem minibus ang. Fahrzg in Norw. fahren ???

Beitrag von Schnettel »

pet.ro hat geschrieben:wenn das Fahrzeug umgemeldet ist will ich vorerst mal NICHT mit 10 Personen fahren.
Es kommt ja nicht darauf an, mit wieviel Personen du fahren willst, sondern fuer wieviele das Fahrzeug ausgelegt ist.

Hast du ein Fahrzeug, welches als Minibuss registriert ist, brauchst du sowohl in D (wie Bloodysparrow bereits geschrieben und verlinkt hat) als auch in N einen Fuehrerschein Klasse D1. Siehe auch die Seite von Statens Vegvesen.
Ob du da dann ein oder zwei oder gar alle Passagiersitze raus baust, oder nur 1 oder 5 Passagiere mitfahren, spielt dabei erstmal keine Rolle.
Der Fuehrerschein bezieht sich auf die Zulassung des Fahrzeugs.

Du bræuchtest also mindestens bis zur Registrierung als Minibuss auch hier in Norwegen jemanden mit einem D1-Fuehrerschein.

Wenn du dann hinterher aus deinem Minibuss wieder ein Personbil machen willst (mit ausgebauten Sitzen), um es mit nur einem BE-Fuehrerschein fahren zu duerfen, dann muss das Fahrzeug auch entsprechend umregistriert werden.
Das Ganze nennt sich Statusænderung und ist auf der Seite vom Zoll næher beschrieben. Guckst du hier.
Und bei der Umregistrierung bezahlst du dann zusætzlich die Differenz zwischen dem, was du als Engangsavgift fuer den Minibuss bereits bezahlt hast und dem, was das Fahrzeug als Personbil dann als Engangsavgift kostet.
Also unterm Strich kommt dann ja auch bloss wieder die Engangsavgift fuer Personbiler raus. Macht also ueberhaupt keinen Sinn.

Netter Versuch, aber funktioniert nicht. Zumindest nicht, solange du keinen D1-Fuehrerschein hast. Und wenn du den hast, wuerde ein Umbau wieder zum Personbil ja auch keinen Sinn machen.....
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Re: darf ich auf einem minibus ang. Fahrzg in Norw. fahren ???

Beitrag von Wick1e »

Fuer die ersparnis bei der zulassungssteuer (engangsavgift) machst du aber den D1 fuehrerschein mehrmals!

Nach 10 jahren in N kann der wagen wieder zum PKW umgemeldet werden ohne das steuer gezahlt werden muss.
Davor muss die differenz zum PKW gezahlt werden (-10% punkte pro jahr).

Frueher durfte man den leeren minibus mit fuehrerschein B fahren (entprechend einen grossen bus mit C). Dies ist aber nicht mehr moeglich.

Die sitze muessen alle in fahrtrichtung montiert seien um steuerlich anerkannt zu werden.
Seitlich klappsitze, wie frueher ueblich, geht nicht mehr.

Der wagen muss einen feuerloescher und notausgaenge (hammer) haben.
Bei fahrten ins ausland (z.b. Deutschland) muss der wagen mit einen fahrtenschreiber ausgestatten seien (benutz werden braucht er aber bei privatfahrten nicht! Er muss aber vorhanden seien.).

Ab einem bestimmten zulassungsjahr muss auch eine geschwindigkeitssperre montiert werden (100 km/h).

Der wagen muss auch jedes jahr zum "TUEV", nicht alle zwei jahre wie ein PKW.

Der vorteil mit so einem auto durch das kollektivfelt in den norw. staedten zu fahren wurde letztes jahr entfernt!

Du hast aber beim herausfahren aus einer bushaltestelle (bei begrenzung unter 60 km/h) die gleiche vorfahrt wie ein grosser bus!
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