vorstrafe
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mari u ana
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vorstrafe
hallo erstmal,hätte mal ne frage:würde gerne nach norge auswandern,habe aber ein kleines problemchen....also...äh.....ich bin vorbestraft,d.h.,ich war zwar noch nie im gefängnis,hatte aber ne bewährungsstrafe wegen marihuana-besitz.....also die bewährungszeit ist abgelaufen,ohne vorfälle,nur;muss ich damit rechnen das ich wieder des landes verwiesen werde wenn ich mich bei der polizei melde?bin kein verbrecher oder krimineller,war ja nur n bischen gras.....also,wäre gut wenn mir jemand n paar tips geben könnte (auch vertraulich)
tusentakk M.
tusentakk M.
Re: vorstrafe
Hi,
also mir ist nicht bekannt, dass man hier bei der Anmeldung ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müsste.
Und anders könnte man erstmal keine Kenntnis von Deinen Vorstrafen bekommen.
Gleiches gilt dann für Bankkonto, Mietvertrag, Kaufvertrag etc.
Wie es bei der Jobsuche ist, weiß ich allerdings nicht.
also mir ist nicht bekannt, dass man hier bei der Anmeldung ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müsste.
Und anders könnte man erstmal keine Kenntnis von Deinen Vorstrafen bekommen.
Gleiches gilt dann für Bankkonto, Mietvertrag, Kaufvertrag etc.
Wie es bei der Jobsuche ist, weiß ich allerdings nicht.
Gruß
Klaus
Klaus
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Barney Bär
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Re: vorstrafe
das hængt vom job ab. fuer arbeit mit kindern z.b. ist ein fuehrungszeugnis unbedingt erforderlich, aber dabei geht es in erster linie um straftaten eben im zusammenhang mit kindern, z.b. missbrauch, das muss also nicht zwangslæufig hinderungsgrund sein, wenn du von deiner læuterung ueberzeugen kannst.KlaJac hat geschrieben: Wie es bei der Jobsuche ist, weiß ich allerdings nicht.
aber, mary-johanna, lass dich hier bloss auf nix ein, die gesetzgebung ist in dieser sache in norwegen um einiges strenger als in d!
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Ulrike44
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Re: vorstrafe
Vorlegen muss man das polizeiliche Führungszeugnis mit Sicherheit nicht. Ich glaube aber, das udi zieht auf eigene Faust Erkundigungen ein. Es wird ja auch überprüft, ob jemand per Haftbefehl gesucht wird, das hab ich (war ein Rechtsradikaler, in D per Haftbefehl gesucht, dem die AE verwehrt und der stande pede zurückexpediert wurde), ist schon eine Weile her, in der BT gelesen.KlaJac hat geschrieben:Hi,
also mir ist nicht bekannt, dass man hier bei der Anmeldung ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müsste.
Und anders könnte man erstmal keine Kenntnis von Deinen Vorstrafen bekommen.
Gleiches gilt dann für Bankkonto, Mietvertrag, Kaufvertrag etc.
Wie es bei der Jobsuche ist, weiß ich allerdings nicht.
Ich würde an seiner Stelle einfach mal beim udi anfragen, wie das da gehandhabt wird.
... es ist, was es ist, sagt die Liebe
(Erich Fried)
(Erich Fried)
Re: vorstrafe
Liebe Ulrike,
für mich gibt es schon einen Unterschied zwischen einem Straftäter, der mit Haftbefehl gesucht wird und einer lächerlichen Vorstrafe wg. Marihuana-Besitzes. ... und ich würde an deiner, mari u ana Stelle, nicht Ulrikes Rat befolgen, sondern eher dem von Barney Bär! Bekommst du hier mit solchen Sachen Schwierigkeiten, dann hast du richtige und das finde ich persönlich auch gut so!! Solche Vorstrafen werden, wie bereits beschrieben, nicht weiter beleuchtet, solang du dir hier nichts zu Schulden kommen lässt.
für mich gibt es schon einen Unterschied zwischen einem Straftäter, der mit Haftbefehl gesucht wird und einer lächerlichen Vorstrafe wg. Marihuana-Besitzes. ... und ich würde an deiner, mari u ana Stelle, nicht Ulrikes Rat befolgen, sondern eher dem von Barney Bär! Bekommst du hier mit solchen Sachen Schwierigkeiten, dann hast du richtige und das finde ich persönlich auch gut so!! Solche Vorstrafen werden, wie bereits beschrieben, nicht weiter beleuchtet, solang du dir hier nichts zu Schulden kommen lässt.
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Dirk i norge
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Re: vorstrafe
wieso denn das nicht ?Tammo hat geschrieben:ich würde an deiner, mari u ana Stelle, nicht Ulrikes Rat befolgen,
Dieser Rat : "Ich würde an seiner Stelle einfach mal beim udi anfragen, wie das da gehandhabt wird"
ist doch wohl so ziemlich das Logischste, was man machen kann ....
Re: vorstrafe
und das alles unter dem Nick "Mari u Ana" , oder was??
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Ulrike44
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Re: vorstrafe
Lieber Tammo,Tammo hat geschrieben:Liebe Ulrike,
für mich gibt es schon einen Unterschied zwischen einem Straftäter, der mit Haftbefehl gesucht wird und einer lächerlichen Vorstrafe wg. Marihuana-Besitzes. ... und ich würde an deiner, mari u ana Stelle, nicht Ulrikes Rat befolgen, sondern eher dem von Barney Bär! Bekommst du hier mit solchen Sachen Schwierigkeiten, dann hast du richtige und das finde ich persönlich auch gut so!! Solche Vorstrafen werden, wie bereits beschrieben, nicht weiter beleuchtet, solang du dir hier nichts zu Schulden kommen lässt.
wie kommst du darauf, dass ich (ver)urteile? Du bist sehr rasch bei der Hand mit Unterstellungen! Das tue ich nicht im Mindesten, und das geht auch nicht aus meinem Posting hervor - und ich muss sagen, so was ärgert mich. Würde mich - im Gegensatz zu dir - hüten, wenn ich so überhaupt gar nix von demjenigen weiß als das, was aus dem Posting hervorging, da gleich zu beurteilen, es geht mich auch nix an.
Nun zur Sache selbst: Natürlich (und das hab ich unterstellt, wer wäre schon so blöd und würde sich selbst ans Messer liefern?) würde ich anonym nachfragen - was ich mit dem Posting sagen wollte ist, dass ich persönlich, und so hab ich es auch für mich immer gehalten, es ratsam finde, sich direkt bei den zuständigen Stellen zu erkundigen, da hat man's und kann sich dementsprechend verhalten.
Aber das kann doch jeder halten wie er will, ich hab nur den Rat gegeben, den ich für gut hielt.
Ulrike
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Re: vorstrafe
Wozu? Wegen einer bereits verbuessten Vorstrafe?Dirk i norge hat geschrieben:Dieser Rat : "Ich würde an seiner Stelle einfach mal beim udi anfragen, wie das da gehandhabt wird"
ist doch wohl so ziemlich das Logischste, was man machen kann ....
Der Hinweis auf bestimmte Berufsgruppen, die ein polizeiliches Fuehrungszeugnis verlangen, sowie der Hinweis, "es" hier in N absolut sein zu lassen, sind hier die wichtigen.
Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
(Napoléon I.)
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Ulrike44
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Re: vorstrafe
Ei selbstredend anonym - was denn sonst!muheijo hat geschrieben:Wozu? Wegen einer bereits verbuessten Vorstrafe?Dirk i norge hat geschrieben:Dieser Rat : "Ich würde an seiner Stelle einfach mal beim udi anfragen, wie das da gehandhabt wird"
ist doch wohl so ziemlich das Logischste, was man machen kann ....
Der Hinweis auf bestimmte Berufsgruppen, die ein polizeiliches Fuehrungszeugnis verlangen, sowie der Hinweis, "es" hier in N absolut sein zu lassen, sind hier die wichtigen.
Gruss, muheijo
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Re: vorstrafe
wo habe ich geschrieben, dass du jemanden verurteilst? ... und das mit meinen angeblichen Unterstellungen verstehe ich in diesem Zusammenhang auch nicht!
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Ulrike44
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Re: vorstrafe
Und wieso glaubst du dann, dass ich den Unterschied nicht kenne - und musst ihn mir nennen? Darum ging es nicht.Tammo hat geschrieben:Liebe Ulrike,
für mich gibt es schon einen Unterschied zwischen einem Straftäter, der mit Haftbefehl gesucht wird und einer lächerlichen Vorstrafe wg. Marihuana-Besitzes. ... und ich würde an deiner, mari u ana Stelle, nicht Ulrikes Rat befolgen, sondern eher dem von Barney Bär! .
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Re: vorstrafe
... wie muheijo schon beschrieben hat würde ich eine verbüßte Vorstrafe nicht mit einem laufenden Haftbefehl vergleichen, ob du den Unterschied kennst ist bei der Fragestellung schon sehr wichtig!
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Ulrike44
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Re: vorstrafe
Ja eben.Tammo hat geschrieben:... wie muheijo schon beschrieben hat würde ich eine verbüßte Vorstrafe nicht mit einem laufenden Haftbefehl vergleichen, ob du den Unterschied kennst ist bei der Fragestellung schon sehr wichtig!
All das kann man, ich sage es wieder, durch eine gezielte Anfrage beim udi rauskriegen. Darum ging die Frage und darauf wurde geantwortet.
Dann haben wir das ja geklärt.
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Re: vorstrafe
das "rasch an der Hand mit Unterstellungen" hätte ich noch gern geklärt, bevor ich den Eindruck gewinne es wäre anders herum!
