möchte auch meinen Senf dazu geben.Was Karsten schreibt,ist ganz klar Fakt: Personalausweis reicht seit einiger Zeit auch für dauerhaften Aufenthalt eines EU-Bürgers in den EWR-Staaten (natürlich zuzüglich der notwendigen Aufenthaltspapiere,ist klar).Innerhalb der EU wird bei Zuzugsaufenthalt eines EU-Bürgers schon seit Jahren kein RP mehr verlangt.Inzwischen wurde das auch für Bürger aus/Aufenthalt in EWR/EFTALändern so festgelegt. Grund ist das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit innerhalb EU,das auf den gesamten EWR-Raum (also auch Norge) ausgedehnt wurde.
Ulrike44 muss ich leider widersprechen...die selbe EU/EWR Freizügigkeit sorgt auch dafür,dass jeder Bürger eines EU/EWR-Landes in jedem dieser Länder ein Konto eröffnen kann,ohne im betreffenden Land einen Wohnsitz haben zu müssen.Man kann also in N wohnen und mühelos ein Konto in D aufmachen (ausser:schlechte Schufa,eine deutsche Spezialität! Dann kann die Bank einem Auslandskunden das Konto verweigern).Ebenso kann ich als in D Lebender ein Konto in N eröffnen,wenn mir das Spass macht.Das geht aber erst seit nicht allzu langer Zeit.(innerhalb EU aber schon viele Jahre!).Wenn nun tatsächlich eine Bank, egal ob in D oder N oder wo sonst, bei Kontoeröffnung eines Ausländers nach alter Sitte Vorlage eines R-Passes wünscht,so mag das eine liebe Gewohnheit sein.Verstösst aber gegen das Freizügigkeitsgesetz.Aber das wird kaum jeder Bankberater wissen

Ich bin übrigens seit Jahren nebenberuflich in "EU-Dienstleistungen" tätig,da bin ich auf dem aktuellen Wissensstand
Bezüglich der guten Ratschläge der Leutchen hier im thread, die sollte sich jessica auf alle Fälle zu Herzen nahmen.Das sind eben die Leute,die die praktische Erfahrung haben

hilsen, Lars