Welche gesetzliche Regelung
Welche gesetzliche Regelung
gibt es überhaupt in Norge über das Veröffenlichen von Fotos im Internet, bezüglich auf Personen?
Gruss Hubi
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Re: Welche gesetzliche Regelung
Hubi lass mich raten: Von dir ist ein Foto im Netz auf dem du nicht gerade glücklich schaust? 

Mvh
Rainer
"Blunder du også, din enøyde djevel, sa mannen - han skulle træ en tråd i nåla."
Rainer
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Re: Welche gesetzliche Regelung
Hei Hubi,
soweit ich weiß ist es einem untersagt Portrait-Fotos ohne Zustimmung einzustellen.
Genaueres steht hier:
http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__23.html
Ist nun die Frage ob das Europa-weit gilt.
VG
biabir
soweit ich weiß ist es einem untersagt Portrait-Fotos ohne Zustimmung einzustellen.
Genaueres steht hier:
http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__23.html
Ist nun die Frage ob das Europa-weit gilt.
VG
biabir
Re: Welche gesetzliche Regelung
Es muss in N auch Regelungen dazu geben. Von der Schule haben wir ein Schema zum Ausfuellen bekommen, ob wir erlauben, dass Bilder unseres Sohnemanns z.B. in der Zeitung und/oder in der Internet- Ausgabe von Zeitungen usw. verøffentlicht werden duerfen. Ersteres haben wir erlaubt. Mit Bildern im Internet bin ich sehr sparsam - unser Privatleben møchte ich nicht world wide verbreiten.
Gruss, muheijo
Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
(Napoléon I.)
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Re: Welche gesetzliche Regelung
Datatilsynet bietet hierzu einige Infos und bedenkenswertes an: http://www.datatilsynet.no/templates/ar ... __881.aspx und hier: http://www.datatilsynet.no/templates/ar ... __894.aspx und hier: http://www.datatilsynet.no/templates/Page____2182.aspx
Ich weiss zwar nicht, worauf genau Hubis Frage abzielt, aber wenn ich als Elternteil das wirklich süße Geburtstagsgruppenbild im Netz entdeckt hätte, hätte ich dich darauf angesprochen und dich gebeten, es wieder rauszunehmen, auch wenn die Kinder sich ein wenig hinter vorgehaltener Hand verstecken.
Ich würde meine Kinder oder mich ungern bildmäßig im Internet erfasst wissen. Man hinterläßt z.T. unüberlegt schon genug breite, sehr persönliche Spuren, obwohl man es gar nicht beabsichtigt. Und wie breit die eigene Spur ist, sollte man schon selbst beeinflussen können..
Ich weiss zwar nicht, worauf genau Hubis Frage abzielt, aber wenn ich als Elternteil das wirklich süße Geburtstagsgruppenbild im Netz entdeckt hätte, hätte ich dich darauf angesprochen und dich gebeten, es wieder rauszunehmen, auch wenn die Kinder sich ein wenig hinter vorgehaltener Hand verstecken.
Ich würde meine Kinder oder mich ungern bildmäßig im Internet erfasst wissen. Man hinterläßt z.T. unüberlegt schon genug breite, sehr persönliche Spuren, obwohl man es gar nicht beabsichtigt. Und wie breit die eigene Spur ist, sollte man schon selbst beeinflussen können..
Re: Welche gesetzliche Regelung
nunja Schnettel ich hatte schon ein Elternteil gefragt, der hat gesagt das ich mir keine Gedanken darum machen muss, aber sicherheitshalber hab ich das Bild rausgenommen.
Dank dir Schnettel, ich hab mir das schon so gedacht und hatte nicht so richtig Ruhe.
Gruss Hubi
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Re: Welche gesetzliche Regelung
Ach Hubi, du bist aber durcheinander.
Lysbakken ist immer noch lysbakken.....
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Re: Welche gesetzliche Regelung
Hubi59 hat geschrieben:nunja Schnettel ich hatte schon ein Elternteil gefragt, der hat gesagt das ich mir keine Gedanken darum machen muss, aber sicherheitshalber hab ich das Bild rausgenommen.
Dank dir Schnettel, ich hab mir das schon so gedacht und hatte nicht so richtig Ruhe.




Kann sein, dass es alle Eltern völlig ok gefunden hätten, aber etwas vorsichtig zu sein, schadet da bestimmt nicht.
Re: Welche gesetzliche Regelung
sorry sorry sorry, ich glaub der letzte Arbeitstag heute kam wie gelegen, nun ist Urlaub
, der Erste nach 20 Monaten durchgehend arbeiten.
Gruss Hubi

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Re: Welche gesetzliche Regelung
Na dann - Gute Reise und vor allem: Gute Erholung!!


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