Doppelte Staatsangehörigkeit

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mysen
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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit

Beitrag von mysen »

Hallo Ihr,

falls sich die Gesetze nicht wesentlich geändert haben gilt folgendens. Doppelte Staatsbürgerschaft gilt für die Kinder wenn ein Elternteil Norweger ist, egal ob Vater oder Mutter. Auch in Deutschland, ab den 18 Lebensjahr muß das Kind laut norwegischen Staatsrecht wählen ob es die Norwegisch oder die Deutsche Staatsbürgerschaft behalten will. Beides ging oder geht nicht. Außnahmen sind Länder wo der Anspruch auf Staatsbürgerschaft durch Geburtsrecht erworben wird. Z.B USA da bleibt die doppelte durch die Gesetze dieses Landes ja eh erhalten.
Studieren in Deutschlan ist für Norweger leicht da hier die Absprachen der EÖS gelten. Außerdem konkurieren sie ja als Ausländer bei NC Fächern nur unter den Ausländern und nicht mit den Deutschen.
Nachteil der doppelten Staatsbürgerschaft ist das wenn man in das andere Land reist, keine Hilfe von der jeweiligen Botschaft des anderen Landes ewarten kann da man ja Staatsbürger des besuchten Landes ist. Militärdienst etc. (gilt natürlich nur für ab 18 jährige).

Mvh
Mysen
nordlichter
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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit

Beitrag von nordlichter »

motorkruizer hat geschrieben:Hei,hei!!!
Macht bitte bitte weiter!!!!!
Ich lach mich schlapp!!!!
Schade das ich keine kleinere Kinder mehr habe´´´
Würde gerne mit dabei sein!!!
Wünsche Euch das Alles so klappt,wie es Euch vorschwebt!!
Hilsen fra Flekkeroy.Jürgen
Sprech doch mal mit Hubi, Jürgen, vielleicht braucht er für seine Mädels noch einen Laufstegtrainer alla Bruce Darnell - Dramma Baby Dramma :D
http://www.youtube.com/watch?v=pt_oTGzce9k Denkst du, du könntest das hinbekommen?
erwarte nichts, was du erwartest
motorkruizer
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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit

Beitrag von motorkruizer »

Hei,hei
Nette Idee!!!
Aber ich glaube,,nein ich weiss!!!!
Das schaffe ich nicht!!! Ich wusste es schon immer..!!
Ich hab im Leben alles falsch gemacht. :weinen:
Ich wede wohl nie dazu gehören!!!!
Hilsen Jürgen
nordlichter
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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit

Beitrag von nordlichter »

motorkruizer hat geschrieben:Hei,hei
Nette Idee!!!
Aber ich glaube,,nein ich weiss!!!!
Das schaffe ich nicht!!! Ich wusste es schon immer..!!
Ich hab im Leben alles falsch gemacht. :weinen:
Ich wede wohl nie dazu gehören!!!!
Hilsen Jürgen
Huch... :troest:
Oder lieber als Chauffeur?
Du bist doch in Norge, also kannst du doch nicht alles falsch gemacht haben.
Wie komme ich denn jetzt aus dieser Nummer wieder raus?

hilsen nordlichter
erwarte nichts, was du erwartest
Tammo
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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit

Beitrag von Tammo »

... also ich habe eben mit Joachim Löw "geskypet" und er teilte mir mit, dass mit der Nationalmannschaft soweit alles klar gehen würde. Aber mein Sohn sollte zuerst die norwegische Staatsbürgerschaft annehmen (von eingebürgerten Polen hätte er jetzt auch genug), er hätte da mit "Kabel1" einen besonderen Clou, mit der Wiedereinbürgerung meines Sohnes zu seinem 1. Länderspiel für die deutsche Nationalmannschaft würde gleichzeitig eine neue Serie "Rückwanderer aus Norwegen" starten (es gibt 2.500,-€ je filmbereiter Rückwanderer). Allerdings hat Angela Merkel davon Wind bekommen und einen Teil ihres Krisenfonds zurückbehalten, als "Abwrackprämie" für die Leute, die wirklich nicht wieder zurückkommen wollen.

Das sind doch mal Neuigkeiten, oder?
Savannah77
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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit

Beitrag von Savannah77 »

So, will jetzt nochmal ein bisschen Schwung in diesen Thread bringen, aber gaaaaanz seriös. :)

Sohnemann ist jetzt ein halbes Jahr alt. Ich deutsch, Vater norwegisch, ergo hat Sohnemann doppelte Staatsbürgerschaft. Soweit kann ich folgen. Auch auf Anfrage bei der Botschaft habe ich allerdings keine konkrete Antwort auf folgende Frage bekommen: Wie um Himmels Willen wissen die denn in Deutschland, dass da in Norwegen noch ein kleiner Deutscher rumspringt? Will ja schliesslich, dass die Statistiken zur nächsten Volkszählung auch richtig sind.... :lol:
Er hat bereits einen norwegischen Reisepass. Muss ich denn jetzt auch einen deutschen beantragen, bloss damit die ganze Sache offiziell ist? Diese sogenannte "Geburtsanzeige" beim Standesamt in D, von der die Botschaft da spricht, gilt ja anscheinend nur für Kinder mit deutschen Eltern.
Angeblich hat er ja die deutsche Staatsbürgerschaft mit der Geburt automatisch erhalten. Was aber, wenn ich keinen Pass beantrage???????? :-?
Schnettel
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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit

Beitrag von Schnettel »

Da wundere ich mich aber, dass du von der Botschaft keine ordentliche Antwort bekommen hast...

Info's zur Geburtsanzeige des Kindes in Deutschland findet man :arrow: hier. --> Kann man machen, muss man nicht.
Savannah77 hat geschrieben:Diese sogenannte "Geburtsanzeige" beim Standesamt in D, von der die Botschaft da spricht, gilt ja anscheinend nur für Kinder mit deutschen Eltern.
Ja, sicher. Wenn du Deutsche bist und der Vater des Kindes Norweger, dann ist dein Kind ja eines einer Deutschen (UND eines Norwegers). Du kannst demnach dein Kind beim zustændigen Standesamt registrieren lassen (siehe Link), musst es aber nicht.

Hier was zurStaatsangehørigkeit
Ausserdem steht da auch
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei Geburt in Norwegen
Grundsätzlich erhält Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch, wenn Mutter und/ oder Vater die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Sie können für Ihr Kind direkt einen deutschen Kinderreisepass beantragen. Sollte ein Elternteil die norwegische oder eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, so kann Ihr Kind gleichzeitig eine weitere Staatsangehörigkeit erhalten. Bitte erkundigen Sie sich beim UDI oder bei der jeweiligen Botschaft.
Hier was zum Kinderpass

Du KANNST fuer dein Kind auch einen deutschen Kinderpass beantragen.
Du KANNST dein Kind beim deutschen Standesamt registrieren lassen.
Aber das muss dir die Botschaft doch auch sagen kønnen....
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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit

Beitrag von Savannah77 »

Liebe(r) Schnettel,

Das hab ich alles gelesen und auch verstanden. Aber damit ist meine Frage nicht beantwortet. Er ist also mit der Geburt automatisch deutscher Staatsbürger geworden. Und wie Du schon richtig sagst, KANN ich einen Reisepass für ihn beantragen, MUSS aber nicht. Wenn ich das also nicht mache, wer in Gottes Namen weiss dann eigentlich im gelobten Heimatland, dass es ihn überhaupt gibt. Oder interessiert die das nicht? Er ist deutscher Staatsbürger, aber ich muss ihn nicht melden? Klingt das nicht ein bisschen komisch? Immerhin reden wir hier von der deutschen Bürokratie. Meinst Du nicht auch, dass die das interessiere sollte? Ist ja nicht so, dass ich mich partout weigere ihm einen deutschen Reisepass zu bestellen, aber ich sehe im Moment echt nicht die Notwendigkeit. Und die Geburtsanzeige beim Standesamt in Berlin bezieht sich meines Verstehens nach nur auf Kinder, deren Elternteile beide Deutsch sind.

Weiterhin verwirrte Grüsse aus Bergen
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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit

Beitrag von Schnettel »

Was die Geburtsanzeige betrifft, so steht nirgends, dass dies nur Eltern betrifft, wo beide Elternteile Deutsche sind.
Im Gegenteil.
Im Formular der Geburtsanzeige kann man ausser "deutsch" auch andere Staatsbuergerschaften des Vaters oder der Mutter eintragen.
Die Møglichkeit wuerde ja nicht bestehen, wenn nur Kinder von 2 deutschen Elternteilen beim deutschen Standesamt registriert werden duerften.

Lass dich mal nicht so sehr verwirren.... ;-)
Ja, ist schon komisch, dass man in Dtl. die neuen deutschen Staatsbuerger nicht registrieren MUSS... Aber offensichtlich interessiert das die deutsche Statistik nicht so unbedingt....


Und wie ist das eigentlich umgekehrt: Erfæhrt (und registriert) der deutsche Staat eigentlich auch, wenn ein ausgewanderter Deutscher (der auch nicht mehr in D irgendwo registriert ist) im Ausland verstirbt? Und wenn ja: wer meldet sowas wem?
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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit

Beitrag von Doris »

Schnettel hat geschrieben: Und wie ist das eigentlich umgekehrt: Erfæhrt (und registriert) der deutsche Staat eigentlich auch, wenn ein ausgewanderter Deutscher (der auch nicht mehr in D irgendwo registriert ist) im Ausland verstirbt? Und wenn ja: wer meldet sowas wem?
Ja, tut er. Wenn jemand in Norwegen verstirbt, wird vom Arzt, der den Tod feststellt die sog. dødsmelding ausgestellt. Diese muß beim lensmann/ tingrett abgegeben werden. Ist der Verstorbene ausländischer Statsbürger, wird der Todesfall vom Tingrett an das UDI gemeldet, das wiederum an die Botschaft des jeweiligen Landes meldet. Bei dt. Staatsbürgern geht die Meldung dann an das Standesamt 1 in Berlin.
Liebe Grüße aus Mo i Rana
Doris
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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit

Beitrag von Schnettel »

Danke fuer die Info. :-)
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