cruiser67 hat geschrieben:Da muß ich doch auch gleich mal nachfragen - ob ich das richtig verstanden habe ?!?!
Ich arbeite z.B. seit Okt 2008 hier und werde voraussichtlich ab Juli 2009 arbeitslos sein (mir wurde der Job als Stellvertreterin leider nur vorübergehend angeboten).
Somit wäre ich also dann 10 Monate dort angestellt - bekomme aber kein Arbeitslosengeld bzw. Dagpenger weil es keine 12 Monate waren, Richtig oder ????
Und auch wenn ich in diesen 10 Monaten den Betrag von 105384 NOK erreicht hätte, bekomme ich trotzdem kein Dagpenger, weil dies nicht im Kalenderjahr 2008 war sondern teilweise in 2009. Auch richtig, oder ????
Vielleicht kann mir jemand von Euch Profis hierzu eine Antwort geben, ob ich's richtig kapiert habe.
Danke schon mal und ha det bra
So noch mal alles im kuze zusammen:
1) Anspruch ALG: im leztem Jahr(agal ob 3 monate oder mehr) Einkommen ueber 105384 Kr oder in den letzten drei Jahren (12 monate plus) ein Einkommen von 210768 Kr.
eine mindest Frist von min. einem Jahr wurde gestrichen und durch die hoehe des bruttoeinkommen ersetzt.
2) Berechnung: 2,4 promille der dagpengegrunndlaget abzueglich der abgaben = netto.
Berechnet wird auf fuenf Tage. 14taegiges ausfuelen der Nav doku(Meldung der noch arbeislosigkeit) im netz oder per papier ist zwingend gefordert sonst keine Auszahlung.
3) Sonderregelung: Sollten noch Ansprueche aus Deutschland vorhanden sein so koennen sie ueber das Dokument E301 von der Agentur fuer Arbeit uebernhmmen werden.
z.B. 8 Monate Norwegen = 50.000 Kr. + Anspruch aus D = ergibt 1) somit auch anspruch i Norge auf ALG
Achtung auf grund eigenerfahrung das E301 ueberpruefen das alle angaben auch in den richtigen feldern existieren. Leider haben die in D bei meiner Frau das nicht gemacht. Sie haben die Arbeisperioden in die Spalte fuer Arbeislos geschrieben. Am besten immer ale Unterlagen mit nehmen. Alte Lohnunterlagen aus D usw.