Hallo zusammen,
Hat jemand tatsächlich schon praktische Erfahrungen mit dem E 109 zum Thema Krankenversicherungschutz für in Deutschland wohnende Familienangehörige gemacht?
In der Form, dass er beim Trygdekontor den ersten Teil des E 109 ausfüllen lassen hat und die in Deutschland gebliebenen Familienangehörigen damit dann zur Krankenkasse ihrer Wahl gegangen sind? Teil 2 ausgefüllt wurde und dann wieder dem Trygdekontor mitgeteilt.
Theoretisch soll das so funktionieren:
Bleibt die Familie eines Arbeitnehmers in Deutschland, so muß dieser bei der ausländischen Krankenkasse, bei der er versichert ist, das Krankenscheinformular "E 109" beantragen. Mit diesem Formular erhalten seine Familienangehörigen im Krankheitsfall alle in Deutschland vorgesehenen Leistungen. Die Krankenkasse im Ausland , füllt Teil A des Formulars aus. Der Arbeitnehmer muß wiederum das Formular unverzüglich in zweifacher Ausfertigung an dieFamilienangehörigen senden. Diese müssen es der Krankenkasse, die sie in Deutschland auserwählt haben, vorlegen. Die gewählte Krankenkasse füllt Teil B aus und sendet es der zuständigen Krankenkasse im Ausland zurück. Somit sind nun auch die Familienangehörigen versichert.
vgl. http://www.krankenkassen.de/ausland/...se-eu-ausland/
Vielleicht hat das ja schon mal jemand ausprobiert, mich hat es etwas verwirrt weil der E 109 auch oft in ganz anderen Zusammenhängen mit Au Pair Aufenthalten genannt wird.
Schönes Wochenende !
veiviseren
Familienkrankenversicherung über den E 109
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veiviseren
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