Doppelbesteuerungsabkommen
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Doppelbesteuerungsabkommen
Hallo,
ich habe eine steuerrechtliche Frage, wenn man nach Norwegen ausgewandert ist. Hat Deutschland mit Norwegen ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Bis zum 30.04.08 bin ich in Deutschland angestellt gewesen und dementsprechend dort steuerpflichtig. Seit dem 01.05.08 habe ich einen Job in Norwegen und dementsprechend zahle ich an den norwegischen Staat meine Steuern. Ich habe weder Wohnsitz, noch Einkommen noch Vermögen in Deutschland seit der Auswanderung.
Gibt es jemanden, der mal in einer ähnlichen Situation war und mir sagen kann, wie das bei ihm / ihr gelaufen ist? Bin ich trotzdem noch steuerpflichtig in Deutschland?
keks
ich habe eine steuerrechtliche Frage, wenn man nach Norwegen ausgewandert ist. Hat Deutschland mit Norwegen ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Bis zum 30.04.08 bin ich in Deutschland angestellt gewesen und dementsprechend dort steuerpflichtig. Seit dem 01.05.08 habe ich einen Job in Norwegen und dementsprechend zahle ich an den norwegischen Staat meine Steuern. Ich habe weder Wohnsitz, noch Einkommen noch Vermögen in Deutschland seit der Auswanderung.
Gibt es jemanden, der mal in einer ähnlichen Situation war und mir sagen kann, wie das bei ihm / ihr gelaufen ist? Bin ich trotzdem noch steuerpflichtig in Deutschland?
keks
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Re: Doppelbesteuerungsabkommen
Ja, Norwegen und Deutschland haben ein Doppelbesteuerungsabkommen zusammen. Hier der Link:keks hat geschrieben:Hallo,
ich habe eine steuerrechtliche Frage, wenn man nach Norwegen ausgewandert ist. Hat Deutschland mit Norwegen ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Bis zum 30.04.08 bin ich in Deutschland angestellt gewesen und dementsprechend dort steuerpflichtig. Seit dem 01.05.08 habe ich einen Job in Norwegen und dementsprechend zahle ich an den norwegischen Staat meine Steuern. Ich habe weder Wohnsitz, noch Einkommen noch Vermögen in Deutschland seit der Auswanderung.
Gibt es jemanden, der mal in einer ähnlichen Situation war und mir sagen kann, wie das bei ihm / ihr gelaufen ist? Bin ich trotzdem noch steuerpflichtig in Deutschland?
keks
http://www.tyskret.com/deutsch/dba/no/dbdeno.html
Zu deinen weiteren Fragen kann ich dir aber leider nix Näheres sagen.
Ulrike
... es ist, was es ist, sagt die Liebe
(Erich Fried)
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Re: Doppelbesteuerungsabkommen
Hei Keks. Also,ich habe bis 2007 knapp zwei Jahre in N gearbeitet.In 3-4 Jahren,dann als Rentner,ziehen wir dauerhaft dorthin
Ich weiss ,dass Du -weil kein Wohnsitz mehr in D- nich mehr steuerpflichtig in Deutschland bist.Du hast deinen Lebensmittelpunkt,incl.Einkommen und Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt. Dabei geht man natürlich von Dauerhaftigkeit aus.Steuerpflichtig in D wirst Du erst wieder,wenn Du irgendwann wieder zurück ziehst.Aber warum sollte man das überhaupt?! Bei mir war es anders, meine Frau ist aus berufl.Gründen in D geblieben,auch ich hatte weiterhin einen Wohnsitz hier.In Norwegen hab ich "nur" gearbeitet (Stavanger und Narvik,in der Gasbranche) und ein kl.Appartement gehabt, wobei ich aber ca. alle vier Wochen für 2-4 Tage nach D geflogen bin.Ich hatte aber mehrere "ganz und gar" in N lebende deutsche Kollegen und Bekannte, von denen war keiner in D steuerpflichtig. Wünsche Dir weiterhin viel Glück und alles Gute in Norge. Carl

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Re: Doppelbesteuerungsabkommen
Hallo und danke für die Rasche antwort
.
So ganz klar ist mir das aber jetzt noch nicht. Was fest steht: 2009 arbeite ich in Norwegen, werde hier besteuert und damit nicht steuerpflichtig in D.
Die sieben Monate in Norwegen in 2008 habe ich selbstverständlich hier versteuert, aber ich habe gehört, dass das in Norwegen erzielte Einkommen auf das in den ersten fünf Monaten von 2008 erzielten Einkommen in Norwegen angerechnet wird und evtl. was nachgezahlt werden muss ( in D).


So ganz klar ist mir das aber jetzt noch nicht. Was fest steht: 2009 arbeite ich in Norwegen, werde hier besteuert und damit nicht steuerpflichtig in D.
Die sieben Monate in Norwegen in 2008 habe ich selbstverständlich hier versteuert, aber ich habe gehört, dass das in Norwegen erzielte Einkommen auf das in den ersten fünf Monaten von 2008 erzielten Einkommen in Norwegen angerechnet wird und evtl. was nachgezahlt werden muss ( in D).



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Re: Doppelbesteuerungsabkommen
Deutschland hat mit über 110 Staaten ein "Doppelbesteuerungsabkommen". Das ist nichts anderes,als ein Abkommen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden! Also anders als es der Begriff vermittelt,gar nichts Schlechtes. Für dich gilt, wie für eigentlich fast alle "Auswanderer" das sogenannten Wohnsitzland-Prinzip. Es gibt noch drei andere Grundlagenprinzipien,aber das WSL-Prinzip ist das bei weitem meist Anzuwendende. Du bist ausschliesslich(!) in dem Staat steuerpflichtig, in dem Du lebst und arbeitest.Amtsdeutsch: wohin Du deinen "gewöhnlichen Aufenthalt" verlegt hast.Also in Norwegen. Teilweise anders wäre es nur dann,hättest Du üppiges Vermögen in Deutschland,von dem (bzw.von dessen Zinserträgen) Du in Norwegen lebst. Dann müsstest Du auch in D Steuern zahlen. Auch für manche Rentner gilt ein solches "Ouellenland-Prinzip". Du hast aber in deiner Situation mit dem deutschen Fiskus rein gar nichts mehr am Hut.Ausser,Du hättest noch Lohnsteuer-Rückerstattung aus 2007 od. 2008 erwarten
Das solltest Du dann schon "mitnehmen". hilsen,Lars

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Re: Doppelbesteuerungsabkommen
Das würde mich wundern! Deine Steuerpflicht in D endet mit deinem Wegzug von dort bei gleichzeitigem Wegfall in D erwirtschafteten Einkommens.Falls Du aber z.B. anfangs zeitweise noch einen WS in Deutschland hattest (obwohl schon in N wohnend) mag die Sache für diesen Zeitraum anders aussehen. Wende dich da doch einfach an dein zuletzt zuständiges deutsches FA,die geben dir auf jeden Fall eine korrekte und rechtsverbindliche Auskunft. Larskeks hat geschrieben:Hallo und danke für die Rasche antwort.
So ganz klar ist mir das aber jetzt noch nicht. Was fest steht: 2009 arbeite ich in Norwegen, werde hier besteuert und damit nicht steuerpflichtig in D.
Die sieben Monate in Norwegen in 2008 habe ich selbstverständlich hier versteuert, aber ich habe gehört, dass das in Norwegen erzielte Einkommen auf das in den ersten fünf Monaten von 2008 erzielten Einkommen in Norwegen angerechnet wird und evtl. was nachgezahlt werden muss ( in D).
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Re: Doppelbesteuerungsabkommen
Hallo keks,
Deine Vermutung ist richtig. Dein in Norwegen erzieltes Einkommen in 2008 wird bei der Steuerklaerung in Deutschland mit einbezogen.
Fuer die Berechnung Deiner zu zahlenden Lohnsteuer fuer die 5 Monate in Deutschland wird die Summe Deiner in Deutschland und Norwegen erzielten Einkuenfte genommen, so als haettest Du die Gesamtsumme in Deutschland verdient.
Falls Dein monatliches Einkommen hier in Norwegen nicht wesentlich von dem in Deutschland abweicht, hast Du nichts zu 'befuerchten'.
Viele Gruesse
Deine Vermutung ist richtig. Dein in Norwegen erzieltes Einkommen in 2008 wird bei der Steuerklaerung in Deutschland mit einbezogen.
Fuer die Berechnung Deiner zu zahlenden Lohnsteuer fuer die 5 Monate in Deutschland wird die Summe Deiner in Deutschland und Norwegen erzielten Einkuenfte genommen, so als haettest Du die Gesamtsumme in Deutschland verdient.
Falls Dein monatliches Einkommen hier in Norwegen nicht wesentlich von dem in Deutschland abweicht, hast Du nichts zu 'befuerchten'.
Viele Gruesse
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Re: Doppelbesteuerungsabkommen
@N2007: davon habe ich aber wirklich noch nie gehört.Ich würde Keks raten,den hier schon von jemandem gegebenen Tip folgen und sich beim deutschen Finanzamt schlau zu machen.Ich habe vorhin extra mal wg.Doppelbesteuerungsabkommen gegooglet.Es stimmt,was vorhin zu lesen war,diese Abkommen dienen exakt der Vermeidung einer doppelten Besteuerung... Und was den Verdienst von Keks in N betrifft,der wird ziemlich sicher höher sein als in D
Keks wird doch nicht nach N gezogen sein,um sich einkommensmässig zu verschlechtern.Obwohl es diese Fälle vereinzelt ja auch geben soll
Davon abgesehen müsste es hier doch viel mehr Leute geben,die sich aus eigener Erfahrung mit dem Sachverhalt auskennen.Wo sind die
Bei mir selbst war ja der Sachverhalt grundsätzlich ein anderer.Grüsse, Carl



Re: Doppelbesteuerungsabkommen
Es ist natuerlich viel komplizierter und sollte nur zum Ausdruck bringen, dass das in Norwegen erzielte Einkommen nicht unerheblich fuer die Steuererklaerung in Deutschland ist, wie einige vielleicht glauben.
Das in Norwegen erzielte Einkommen wird ja auch 'nur' zur Ermittlung des deutschen Steuersatzes genommen.
Woertlich aus meinem Steuerbescheid fuer 2007: "Auslaendische Einkuenfte in Hoehe von xxx Euro wurden mit xxx Euro in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt, Paragraph 32b EStG)."
Sollten sich deutsche Steuerbehoerden irren koennen?
Das in Norwegen erzielte Einkommen wird ja auch 'nur' zur Ermittlung des deutschen Steuersatzes genommen.
Woertlich aus meinem Steuerbescheid fuer 2007: "Auslaendische Einkuenfte in Hoehe von xxx Euro wurden mit xxx Euro in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt, Paragraph 32b EStG)."
Sollten sich deutsche Steuerbehoerden irren koennen?

Re: Doppelbesteuerungsabkommen
Natuerlich nicht. Bei mir war es genauso.N2007 hat geschrieben:Sollten sich deutsche Steuerbehoerden irren koennen?
Uebrigens, den Tipp hat mir die Frau vom FiAmt noch am Telefon gegeben, auch bei deinen Auslændischen Einkuenften kannst du Werbungskosten (Fahrt Wohnung-Arbeit z.B.) zur Verminderung des steuerlichen Einkommens angeben.
Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
(Napoléon I.)
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