Also ich bin länger als 6 Monate hier, weniger als 3 Jahre.
Um es geschickt anzustellen, soll ich meine Chef fragen ob er aus meiner Offizielen Kündigung, eine Kündigung(Feuern) der Firma schreibt?!
Was genau für Papiere brauch ich denn?
"Im Falle einer Eigenkündigung wird immer eine Sperrzeit geprüft. Nur wenn Sie einen Grund angeben können, der besagt, dass es nicht in Ihrem Verschulden lag, dass das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich bereits um eine Stelle in Deutschland bemüht haben, kann dies ebenfalls zur Abwendung einer Sperrzeit beitragen. Entscheidungsträger zur Berechnung und Bewilligung von Arbeitslosengeld in Deutschland ist die örtliche Agentur für Arbeit."
Heißt, wenn ich mich innerhalb meiner 3 Monatigen Kündigsfrist (am besten am ersten Tag) mich in Deutschland Arbeitssuchend melde, würde evtl keine Sperrzeit bekommen.
"Es wird also rückwirkend vom Tag Ihrer Antragstellung 2 Jahre in die Vergangenheit geprüft, ob Sie 12 Monate ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in Deutschland hatten. Auf einen Restanspruch (noch nicht ausgeschöpfter, einstmals bewilligter Alg I-Bezug) können Sie innerhalb von 4 Jahren nach dessen Entstehen zurückgreifen."
Heißt, ich kann ALG beziehen.
Was hat das mit der fiktiven Einstufung zu tun? Wie viel Geld ich bekomme? Da ich meine Ausbildung an einer Fachschule gemacht habe, und ich den Abschluss einer Fachschule habe, würde ich in die Q- Gruppe2 gehören. Aber was ist das?
"Sollten Sie Arbeitslosengeld I oder II beziehen, sind Sie über die Agentur für Arbeit krankenversichert. Für die Übergangszeit bis zur Feststellung, ob Leistungsanspruch besteht, sollten Sie Kontakt zu Ihrer (früheren) Krankenversicherung aufnehmen um zu klären, wie ein lückenloser Versicherungsschutz hergestellt werden kann."
Das ist mir klar und auch kein Problem.
Kann man der ZAV trauen? Habe mich mit den zusammen geschlossen und einige Informationen erhalten, das die die nötigen Schritte zur "Arbeitsuchend-Registrierung" in die Wege leiten kann.
Ich muss ein Formular aus füllen, was mich in den Vermittlungsprozess einbezieht. Dennoch werde ich im Ausland spätestens 3 Monate vor EIntritt einer Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsagentur mich Arbeitssuchend melden.
So weit so gut, werde ich damit auf einem sicheren Pfad sein?
Wenn es soweit kommen sollte? Ich bemühe mich natürlich schon vor meiner Kündigung, einen Job in Deutschland zu bekommen. In meiner alten Firma habe ich mir das eine oder andere Türchen noch offen gelassen. (Die würden mich evlt wieder Annehmen ohne Bew. gespräch). Ich war nach meiner Ausbildung ca 2 Monate Arbeitslos (Hartz4), seit dem nicht mehr Arbeitslos oder Anspruch auf das Geld vom AA gehabt. (z.b auch kein Geld fürs Umziehen nach Norwegen)
Übersieht einfach die Fehler.
LG Lilly