Wieder zurück nach Deutschland...

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muheijo
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Re: Wieder zurück nach Deutschland...

Beitrag von muheijo »

61erElch hat geschrieben:
Lilly01 hat geschrieben:... Ich kündige selber.
Auf keinen(!) Fall! Sonst sitzt Du ohne Geld da.
@61erElch:

fuer den Regelfall trifft dies zu, es gibt aber (hier bereits genannte) Ausnahmen, die sich ebenfalls auf das Gesetz begruenden. Schnarchnase! :wink:

Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."

(Napoléon I.)
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Re: Wieder zurück nach Deutschland...

Beitrag von 61erElch »

Barney Bär hat geschrieben:... so liegt das doch immerhin im ermessen des aa-mitarbeiters, ob dieser leistungen zuerkennt....
Zeig mir den AA-Mitarbeiter, der einem soetws zugesteht! Dem geb ich freiwillig 'n Bier aus. Seit wann hat dieser Staat hier was zu verschenken.

Gruß
Ole
muheijo
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Re: Wieder zurück nach Deutschland...

Beitrag von muheijo »

61erElch hat geschrieben:Zeig mir den AA-Mitarbeiter, der einem soetws zugesteht!
Der Fall ist doch genau hier von mehreren geschildert worden:

Mann geht von N nach D; Frau kuendigt daraufhin ihren Job in N, um bei ihrem Mann in D sein zu kønnen. Nennt sich Familienzusammenfuehrung. Da dies hier so gepostet wurde, gehe ich davon aus, dass die entsprechenden Sachbearbeiter des AA nicht aus dem blauen Dunst entschieden haben.

Zu klæren wære, ob es sich in o.g. Fall auch um KANN-Leistungen handelt, oder um einen Anspruch.
Und ob der Umzug Mann und Frau evtl. gleichzeitig erfolgen kann.

Beispiel fuer Kann-Leistungen: Umzug von D nach N, zur Arbeitsaufnahme. Umzugskosten BIS 4.500,-- Euro KØNNEN bewilligt werden.

Insofern wuerde ich mich wegen ein paar google-Treffern und anderer Erfahrungen (mit anderen Umstænden) nicht so weit aus dem Fenster lehnen.
Die Gesetzgebung ist facettenreicher, als man vielleicht vermutet.

Gruss, muheijo
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Löwin
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Re: Wieder zurück nach Deutschland...

Beitrag von Löwin »

muheijo hat geschrieben:
61erElch hat geschrieben:Zeig mir den AA-Mitarbeiter, der einem soetws zugesteht!
Der Fall ist doch genau hier von mehreren geschildert worden:

Mann geht von N nach D; Frau kuendigt daraufhin ihren Job in N, um bei ihrem Mann in D sein zu kønnen. Nennt sich Familienzusammenfuehrung. Da dies hier so gepostet wurde, gehe ich davon aus, dass die entsprechenden Sachbearbeiter des AA nicht aus dem blauen Dunst entschieden haben.

Zu klæren wære, ob es sich in o.g. Fall auch um KANN-Leistungen handelt, oder um einen Anspruch.
Und ob der Umzug Mann und Frau evtl. gleichzeitig erfolgen kann.

Beispiel fuer Kann-Leistungen: Umzug von D nach N, zur Arbeitsaufnahme. Umzugskosten BIS 4.500,-- Euro KØNNEN bewilligt werden.

Insofern wuerde ich mich wegen ein paar google-Treffern und anderer Erfahrungen (mit anderen Umstænden) nicht so weit aus dem Fenster lehnen.
Die Gesetzgebung ist facettenreicher, als man vielleicht vermutet.

Gruss, muheijo
Da kann ich mich nur anschliessen. Ich habe in D selbst gekündigt, weil ich nach N zu meinem Mann ziehen wollte. Habe keine Sperre bekommen sogar gleich Alg und die haben die Umzugskosten in Höhe von 5400 Euro bezahlt, weil sonst mein Mann nach D gekommen wäre und Arbeitslos gewesen wäre.
Das war auch eine Kann-Leistung. Das haben die beim Arbeitsamt so entschieden.Da ich aber in Norwegen kein Geld von D wollte, haben sie mir meinen Anspruch auf ALG für 2 Jahre gesichert. Also wenn ich zurück nach D wollte. Und das habe ich schriftlich. Liebe Grüße
Barney Bär
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Re: Wieder zurück nach Deutschland...

Beitrag von Barney Bär »

Löwin hat geschrieben:Das war auch eine Kann-Leistung. Das haben die beim Arbeitsamt so entschieden.Da ich aber in Norwegen kein Geld von D wollte, haben sie mir meinen Anspruch auf ALG für 2 Jahre gesichert. Also wenn ich zurück nach D wollte. Und das habe ich schriftlich. Liebe Grüße
so, schnarchelch, jetzt hastes gleich in mehrfacher ausfuehrung, besonders fuer leute, die weder lesen, noch die fresse halten kønnen, wenn sie keine ahnung haben, ich habe næmlich bereits auf seite 1 dieses threads auf die kann-leistungsgeschichte hingewiesen. :lol:

und ein ein bier ausgeben musste jetzt auch noch, viel spass beim auffinden des aa-mitarbeiters! :P :lol:
Löwin
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Re: Wieder zurück nach Deutschland...

Beitrag von Löwin »

Barney Bär hat geschrieben:
Löwin hat geschrieben:Das war auch eine Kann-Leistung. Das haben die beim Arbeitsamt so entschieden.Da ich aber in Norwegen kein Geld von D wollte, haben sie mir meinen Anspruch auf ALG für 2 Jahre gesichert. Also wenn ich zurück nach D wollte. Und das habe ich schriftlich. Liebe Grüße
so, schnarchelch, jetzt hastes gleich in mehrfacher ausfuehrung, besonders fuer leute, die weder lesen, noch die fresse halten kønnen, wenn sie keine ahnung haben, ich habe næmlich bereits auf seite 1 dieses threads auf die kann-leistungsgeschichte hingewiesen. :lol:

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Von mir auch viel Spaß beim suchen( Grins) :lol:
alien
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Re: Wieder zurück nach Deutschland...

Beitrag von alien »

Warum ich wieder auswander? Weil ich zu aller erst meine Freunde und Familie vermisse, das deutsche Umfeld, ich komme mit der Arbeitsstruktur der Norweger nicht klar, nicht auf alle bezogen, aber auf einigen Firmen.
Ich komme mir extrems unterfordert vor, ich brauch den stress auf meiner Arbeit (viel Arbeit und nicht immer nur Kaffe pausen), das bin halt ich.

Lg, bitte einfach die Fehler überlesen. :)[/quote]
ah ja ,da haste dir aber keinen guten zeitpunkt ausgesucht , mal ne dumme frage will lang biste eigentlich hier in norge :wink: ,wen das unter 6 monaten ist gibst glaub ich gar kein anspruch auf leistungen der norwegischen arbeitslosen versicherung dan kannst dir das formular e 301 schenken , ansonsten brauchen die das um deine leistungen in d zu berechnen und noch ein paar papiere mehr steht alles auf dem formular ,hab meins leider schon abgegeben bei arbeitgeber, und wen du ueber drei jahre hier bist sowieso dan mussen die norweger voll zahlen :wink: is bei mir so, :lol: , im versicherungsfall natuerlich nur , sieh also zu das du alle papier zusammen hast ,wen nicht kann das dauer bis zur auszahlung monate :shock: und kuendigen solltest du besser nicht ,du hast doch auch ne kuendigungsfrist einzuhalten 3 monate oder so :roll:
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Re: Wieder zurück nach Deutschland...

Beitrag von tAktIker »

''Ich liebe solche Momente!!!''
Löwin hat geschrieben:
Barney Bär hat geschrieben:
Löwin hat geschrieben:Das war auch eine Kann-Leistung. Das haben die beim Arbeitsamt so entschieden.Da ich aber in Norwegen kein Geld von D wollte, haben sie mir meinen Anspruch auf ALG für 2 Jahre gesichert. Also wenn ich zurück nach D wollte. Und das habe ich schriftlich. Liebe Grüße
so, schnarchelch, jetzt hastes gleich in mehrfacher ausfuehrung, besonders fuer leute, die weder lesen, noch die fresse halten kønnen, wenn sie keine ahnung haben, ich habe næmlich bereits auf seite 1 dieses threads auf die kann-leistungsgeschichte hingewiesen. :lol:

und ein ein bier ausgeben musste jetzt auch noch, viel spass beim auffinden des aa-mitarbeiters! :P :lol:

Von mir auch viel Spaß beim suchen( Grins) :lol:
Lilly01
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Re: Wieder zurück nach Deutschland...

Beitrag von Lilly01 »

Also ich bin länger als 6 Monate hier, weniger als 3 Jahre.
Um es geschickt anzustellen, soll ich meine Chef fragen ob er aus meiner Offizielen Kündigung, eine Kündigung(Feuern) der Firma schreibt?!
Was genau für Papiere brauch ich denn?

"Im Falle einer Eigenkündigung wird immer eine Sperrzeit geprüft. Nur wenn Sie einen Grund angeben können, der besagt, dass es nicht in Ihrem Verschulden lag, dass das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich bereits um eine Stelle in Deutschland bemüht haben, kann dies ebenfalls zur Abwendung einer Sperrzeit beitragen. Entscheidungsträger zur Berechnung und Bewilligung von Arbeitslosengeld in Deutschland ist die örtliche Agentur für Arbeit."

Heißt, wenn ich mich innerhalb meiner 3 Monatigen Kündigsfrist (am besten am ersten Tag) mich in Deutschland Arbeitssuchend melde, würde evtl keine Sperrzeit bekommen.

"Es wird also rückwirkend vom Tag Ihrer Antragstellung 2 Jahre in die Vergangenheit geprüft, ob Sie 12 Monate ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in Deutschland hatten. Auf einen Restanspruch (noch nicht ausgeschöpfter, einstmals bewilligter Alg I-Bezug) können Sie innerhalb von 4 Jahren nach dessen Entstehen zurückgreifen."

Heißt, ich kann ALG beziehen.

Was hat das mit der fiktiven Einstufung zu tun? Wie viel Geld ich bekomme? Da ich meine Ausbildung an einer Fachschule gemacht habe, und ich den Abschluss einer Fachschule habe, würde ich in die Q- Gruppe2 gehören. Aber was ist das?


"Sollten Sie Arbeitslosengeld I oder II beziehen, sind Sie über die Agentur für Arbeit krankenversichert. Für die Übergangszeit bis zur Feststellung, ob Leistungsanspruch besteht, sollten Sie Kontakt zu Ihrer (früheren) Krankenversicherung aufnehmen um zu klären, wie ein lückenloser Versicherungsschutz hergestellt werden kann."

Das ist mir klar und auch kein Problem.

Kann man der ZAV trauen? Habe mich mit den zusammen geschlossen und einige Informationen erhalten, das die die nötigen Schritte zur "Arbeitsuchend-Registrierung" in die Wege leiten kann.
Ich muss ein Formular aus füllen, was mich in den Vermittlungsprozess einbezieht. Dennoch werde ich im Ausland spätestens 3 Monate vor EIntritt einer Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsagentur mich Arbeitssuchend melden.

So weit so gut, werde ich damit auf einem sicheren Pfad sein?
Wenn es soweit kommen sollte? Ich bemühe mich natürlich schon vor meiner Kündigung, einen Job in Deutschland zu bekommen. In meiner alten Firma habe ich mir das eine oder andere Türchen noch offen gelassen. (Die würden mich evlt wieder Annehmen ohne Bew. gespräch). Ich war nach meiner Ausbildung ca 2 Monate Arbeitslos (Hartz4), seit dem nicht mehr Arbeitslos oder Anspruch auf das Geld vom AA gehabt. (z.b auch kein Geld fürs Umziehen nach Norwegen)

Übersieht einfach die Fehler. :)

LG Lilly
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Re: Wieder zurück nach Deutschland...

Beitrag von 61erElch »

Lilly01 hat geschrieben:... So weit so gut, werde ich damit auf einem sicheren Pfad sein?...
Im Falle, daß das ja alles KANN-LEISTUNGEN seien sollen, NEIN!

Sorry, aber mehr kann ich Dir dazu nicht mehr sagen.
Halte Dich mal an die Spezi's!
Barney Bär
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Re: Wieder zurück nach Deutschland...

Beitrag von Barney Bär »

sicher ist nur der tod.

du kannst dich beim aa melden, vorab nachfragen, und dir zusicherungen auf leistungen schriftlich geben lassen.
garantieren kønnen wir hier gar nix, das muessen schon die kollegen in d uebernehmen. :)

schønes wochenende.
the-sun
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Re: Wieder zurück nach Deutschland...

Beitrag von the-sun »

Zuerst mal in N nicht die Umzugsmeldung ins Ausland vergessen. Wichtig wg selvangivelse. --> http://www.skatteetaten.no/Templates/Sk ... anguage=NO

Und dann hat die ZAV eine ganz gute Infoseite zusammengestellt für Rückkehrer:
http://www.ba-auslandsvermittlung.de/la ... -Text.html

Lg und lykke til in Deutschland,

Britta
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alien
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Re: Wieder zurück nach Deutschland...

Beitrag von alien »

Was genau für Papiere brauch ich denn?

wie waers den wen du mal zum nav kontor gehst und dir formular E301 besorgen tuts die lieben damen und herren da befragst nach den anderen papieren die du brauchst damit dein anspruch hier in norwegen bearbeitet werden kann ,beim versicherungsfall ,und uns dan mitteils welche anderen papiere das sind, oder anderst ausgedrueckt selber machen :shock: oder wie der norweger sagt dü mo komme i gang :-? oder so :lol:
pinkmetal
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Re: Wieder zurück nach Deutschland...

Beitrag von pinkmetal »

Diese KANN-Bestimmung mit der Sperrfrist ist von Willkür und Stimmungslage des AA-Beraters bzw. dessen Vorgesetzten abhängig und evtl. dem Standort abhängig.
Beispiel gefällig?
A) Eigene Kündigung in München und Umzug nach Oberfranken - um zum Freund zu ziehen (ja richtig, nicht Ehemann, keine vorhandenen oder erwarteten Kinder) - keine Sperrfrist, ALG ab dem 1. Tag dank bayrischen AA.
Eigene Kündigung und Umzug nach Norwegen - um mit dem Verlobten (!) auszuwandern - Sperrfrist und der dumme Kommentar: Wenn Sie nicht schwanger sind, dann gilt die Sperrfrist. So ist das im Osten...
Geld habe ich keins gesehen, obwohl ich über 10 Jahre in die dt. AL-Versicherung eingezahlt habe - der reinste Betrug. :roll:

Viel Glück mit der Rückkehr nach Deutschland!
piranja
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Re: Wieder zurück nach Deutschland...

Beitrag von piranja »

Bin auch mittendrinn, bei der Rückkehr, daher kann ich evtl. auch den einen oder anderen teil zu Beitragen.

was braucht man für den E301?
a) das Formular E301 (Wird von einem selber ausgefüllt)
b) den Vordruck NAV 04-02.03 (bekreftelse på ansettelsesforhold) wird vom Arbeitgeber ausgefüllt
c) Lønns- og trekoppgave for avsluttende år
d) Siste lønnslipp hittil i år
e) Arbeidsavtaler

bei Punkt b) drann denken, das man diesen von jedem Arbeitgeber braucht.

Das ganze wird dann an folgende Adresse gesandt:
NAV EØS-Forvaltning
Postuttak E
2201 Kongsvinger
NORGE

Zum Sperren bei selbstkündigen. Bei Ehepaaren, wo ein Partner nach der Rückkehr in Arbeit steht bekommt der andere auf jeden Fall keine Sperre. Anders kann es aussehen, wenn anschliessend beide Arbeitlos sind...da könnten evtl. erst die Sozialgerichte klärung schaffen.

Hab ich Anspruch auf Arbeitslosengeld nach meiner Rückkehr?
Nein, erst muss man wieder Sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben...So soll der Missbrauch von Arbeitslosengeldtourismus vorgebeugt werden. (Also geht man zum nächsten Sklaventreiber, arbeitet 2 tage... mehr sage ich jetzt nicht dazu...)
Und anschliessend zählen die Zeiten aus Norwegen mit, als wenn sie in Deutschland geleistet hätte.

Als Tipp noch für die Krankenversicherung...nicht zu frühzeitig abmelden aus Norwegen...man kann sich seine Post auch per Nachsendeauftrag nachsenden lassen...iss auf jeden Fall billiger, als sich selber zu versichern...und wenn man dann alles geklärt hat, kann man sich ja immer noch abmelden in Norwegen...

Gruß aus Søgne (noch knapp 36std Jedenfalls)...wo ist bloss die Zeit geblieben...
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