Hallo
Hätte mal eine Frage,vielleicht hat ja jemand Erfahrung damit.Ich wohne In Schweden und werde bald in Norwegen arbeiten.Mein Chef sagte was von Pendlerpauschale zu 7 Prozent,die mir in Norge vom Lohn abgezogen werden.Muß ich dann in Schweden auch noch steuern zahlen und kann ich Fahrtkosten,Unterkunft und anderes absetzen.Hab mich schon beim Eures Berater erkundigt,aber so richtig wissen die das auch nicht.
Danke Thomas
Steuerfrage,Pendler
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the-sun
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Re: Steuerfrage,Pendler
http://www.nordisketax.net/
Vielleicht findest du hier Hilfe. ich bin mir nicht ganz sicher, ob das die Seite ist, die wir unseren Schweden immer zur Hilfe geben, ich muss noch mal im Büro gucken.
Lg, Britta
Vielleicht findest du hier Hilfe. ich bin mir nicht ganz sicher, ob das die Seite ist, die wir unseren Schweden immer zur Hilfe geben, ich muss noch mal im Büro gucken.
Lg, Britta
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Re: Steuerfrage,Pendler
Vielen Dank für den Tipp,aber leider ist meine Sprache nicht so weit das ich mich dort zurechtfinde 
Re: Steuerfrage,Pendler
Bor du i Sverige i en gränskommun till Norge eller Finland och arbetar i en gränskommun på andra sidan gränsen omfattas du av gränsgångarregler. Ett villkor är att du normalt vistas i din fasta bostad i Sverige minst två dagar per vecka med en övernattning
Kann mir das mal jemand bitte übersetzen?
So ungefähr habe ich das übersetzt aber wieviel Prozent Steuern sind das denn nun,wirklich 7 wie mein Chef gesagt hat?Habe nichts gefunden.
Kann mir das mal jemand bitte übersetzen?
So ungefähr habe ich das übersetzt aber wieviel Prozent Steuern sind das denn nun,wirklich 7 wie mein Chef gesagt hat?Habe nichts gefunden.
Re: Steuerfrage,Pendler
Hei Tom,
in diesen 2 Sätzen steht nichts über Prozent Steuer. Nur darüber, dass du unter die "Grenzgängerordnung" fällst und davon ausgegangen wird, dass du feste Wohnstätte in S hast mit mindestens 2 Tage der Woche plus Übernachtung dort.
(Ich weiss nicht, ob du das soweit auch schon verstanden hast:)
Grüsse Kasi
in diesen 2 Sätzen steht nichts über Prozent Steuer. Nur darüber, dass du unter die "Grenzgängerordnung" fällst und davon ausgegangen wird, dass du feste Wohnstätte in S hast mit mindestens 2 Tage der Woche plus Übernachtung dort.
(Ich weiss nicht, ob du das soweit auch schon verstanden hast:)
Grüsse Kasi
